Regelverstöße: Hundehalter ganz oben auf der Liste der Kurverwaltung

Lübeck - Travemünde: Archiv - 06.11.2025, 15.59 Uhr: Für viel Verärgerung sorgt im Seebad, dass Hunde im Oktober nicht mehr an den „richtigen“ Strand dürfen (wir berichteten). Die Travemünder Kurverwaltung begründet ihr Hundeverbot unter anderem mit „Belästigungen und Konfliktsituationen durch freilaufende Hunde“, die besonders im Monat Oktober stark zugenommen hätten. Hundehalter, die sich nicht an die bestehenden Gesetze und Verordnungen halten, stehen jetzt ganz oben auf der Prioritätenliste im Seebad.

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Konkrete Zahlen zu den Vorfällen gibt es auch auf Nachfrage nicht, allerdings spricht der Kurbetrieb von „massiven Beleidigungen“ durch Hundehalter und zahlreichen Verstößen „gegen das Hundegesetz, die Strandsatzung oder das Naturschutzgesetz“.

Hundehalter ganz oben auf der Liste
Nachdem das Grillverbot „entschieden durchgesetzt“ worden sei, stünden nun „Verstöße von Hundehaltern gegen die geltenden Gesetze und Verordnungen an oberster Stelle“, erklärt die Kurverwaltung. „Gefolgt vom rücksichtslosen oder verkehrswidrigen Verhalten von Radfahrern auf den Promenaden und öffentlichen Wegen.“

Beschwerden und Beleidigungen:
„Uns erreichen ganzjährig Beschwerden über freilaufende Hunde und über deren Hinterlassenschaften. In den Tagesprotokollen des von uns beauftragten Wachdienstes sind zahlreiche Verstöße gegen das Hundegesetz, die Strandsatzung oder das Naturschutzgesetz vermerkt“, so die Kurverwaltung. Es sei keine Seltenheit, dass zum Beispiel an den Wochenenden täglich 10 bis 20 Ansprachen der Security gegenüber uneinsichtigen Hundehaltern erfolgen würden. Die Mitarbeiter des Kurbetriebs hätten während der Herbstferien mehrfach Hundehalter auf das grundsätzliche Verbot von freilaufenden Hunden auf den Spielplätzen am Strand und auf der Liegewiese hingewiesen „und sind dafür massiv beleidigt worden“, so die Kurverwaltung auf Nachfrage von HL-live.de.

Kurverwaltung steht hinter Oktober-Verbot
„Vor dem Hintergrund der täglich erlebten Praxis stehen wir, so wie andere Urlaubsorte auch, voll und ganz hinter der derzeitigen Regelung“, heißt es vonseiten des Kurbetriebs.

Grundlage ist das Landesnaturschutzgesetz:
Die Grundlage für die Festlegung des Hundeverbotszeitraums an den Stränden in Schleswig-Holstein findet sich im Landesnaturschutzgesetz, das den Zeitraum 01.04. – 31.10. festlegt. Einige Orte – bisher auch Travemünde – haben den verkürzten Zeitraum bis Ende September dennoch beibehalten. „Aufgrund des zunehmenden Temperaturanstiegs in den Spätsommer- und Herbstmonaten findet bereits seit einigen Jahren bis weit in den Oktober hinein eine intensivere Nutzung der Strände statt“, begründet nun die Kurverwaltung die Satzungsänderung. „In den Oktober fallen zudem die Herbstferien der meisten Bundesländer. Deshalb nutzen vor allem Familien mit Kindern diesen Urlaubszeitraum an der Ostsee. Darüber hinaus bietet Travemünde den Einheimischen und Gästen im Oktober Veranstaltungen am Strand an. Vermutlich infolgedessen ist die Anzahl der Beschwerden über Belästigungen und Konfliktsituationen durch freilaufende Hunde am Strand angestiegen.“ Vor diesem Hintergrund sei der „durch das Landesnaturschutzgesetz ohnehin vorgegebene Verbotszeitraum“ nunmehr auch in die Travemünder Strandsatzung aufgenommen worden.

Die Antworten des Kurbetrieb Travemünde (KBT) im Wortlaut:

Wie viele bei der Kurverwaltung belegte Vorfälle/Beschwerden gab es
im Oktober 2024 und wie viele im Oktober 2025 (es sind ja weiterhin Hunde am Strand)?

Antwort: „Uns erreichen ganzjährig Beschwerden über freilaufende Hunde und über deren Hinterlassenschaften. In den Tagesprotokollen des von uns beauftragten Wachdienstes sind zahlreiche Verstöße gegen das Hundegesetz, die Strandsatzung oder das Naturschutzgesetz vermerkt. Nachdem das Grillverbot entschieden von der HL durchgesetzt wurde, stehen Verstöße von Hundehaltern gegen die geltenden Gesetze und Verordnungen an oberster Stelle, gefolgt vom rücksichtslosen oder verkehrswidrigen Verhalten von Radfahrern auf den Promenaden und öffentlichen Wegen. Es ist keine Seltenheit, dass zum Beispiel an den Wochenenden täglich 10 bis 20 Ansprachen unserer Security gegenüber uneinsichtigen Hundehaltern erfolgen.“

Was ist konkret vorgefallen beziehungsweise soll laut Beschwerde vorgefallen sein?
Antwort: „Die Mitarbeiter des KBT haben während der Herbstferien mehrfach Hundehalter auf das grundsätzliche Verbot von freilaufenden Hunden auf den Spielplätzen am Strand und Liegewiese hingewiesen und sind dafür massiv beleidigt worden. An dieser Stelle sei ausdrücklich vermerkt, dass einige Mitarbeiter des Kurbetriebs selbst Hundehalter sind und ein großes Herz für Fellnasen haben. Vor dem Hintergrund der täglich erlebten Praxis stehen wir, so wie andere Urlaubsorte auch, voll und ganz hinter der derzeitigen Regelung. Das Seebad Travemünde bietet ganzjährig wunderbare Möglichkeiten, einen entspannten Urlaub mit dem Hund zu erleben. Wir verfügen über zwei großzügige Hundestrände mit einem Badesteg auf der Stadtseite und dem Brodtener Ufer, wo man mit dem Hund schier endlos wandern kann.“

Verstöße von Hundehaltern gegen die geltenden Gesetze und Verordnungen stehen bei der Kurverwaltung „an oberster Stelle“. Gleich gefolgt von „rücksichtslosen Radfahrern“. Fotos: Archiv/HN

Verstöße von Hundehaltern gegen die geltenden Gesetze und Verordnungen stehen bei der Kurverwaltung „an oberster Stelle“. Gleich gefolgt von „rücksichtslosen Radfahrern“. Fotos: Archiv/HN


Text-Nummer: 176032   Autor: Helge Normann   vom 06.11.2025 um 15.59 Uhr

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