Umweltverband zieht Klage gegen A20 zurück

Schleswig-Holstein: Nach fünf Monaten intensiver Verhandlungen zieht der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) seine Klage gegen den Weiterbau des Teilstücks 3 der Autobahn 20 (A20) von Weede bis Wittenborn bei Bad Segeberg zurück. Hintergrund sind weitreichende Zugeständnisse der Verhandlungspartner Landesregierung, DEGES, Autobahngesellschaft und der Stadt Bad Segeberg, die in einer gemeinsamen Vereinbarung festgehalten wurden. Unter anderem soll eine mit 14 Mill

Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich der BUND SH als Anwalt der Natur und des Klimaschutzes gegen den Weiterbau der A20. „Wir sind weiterhin der Meinung, dass diese Autobahn das umweltschädlichste Verkehrsprojekt Deutschlands ist und der Bau von Autobahnen eine verkehrspolitische Sackgasse darstellt“, betont Ole Eggers, Landesgeschäftsführer des BUND SH.

In den Segeberger Kalkberg-Höhlen leben mehr als 30.000 Fledermäuse von sieben verschiedenen Arten. Die Höhlen werden von den Tieren besonders als Winterquartier genutzt, bilden aber auch für viele Tiere im Sommer einen wichtigen Rückzugsort. Sie sind eines der größten Fledermausquartiere Nordeuropas und von europaweit überragender Bedeutung für die Populationen der gefährdeten Tiere. Anflugrouten zur Höhle und die benötigten insektenreichen Nahrungsgebiete werden nicht nur durch den Autobahnbau, sondern auch durch zunehmende Siedlungsverdichtung und Gewerbebau bedroht. Die Baumaßnahmen gehen mit nächtlicher Beleuchtung und Verlust an Insekten einher. Die Tiere benötigen breite Dunkelkorridore, in denen sie sich bewegen und jagen können.

Aufgrund der vorhandenen A21 sowie der wohnbaulichen und gewerblichen Entwicklung der Stadt Bad Segeberg und ihrer Umlandgemeinden hat sich die Erreichbarkeit der Kalkberghöhle für die Fledermäuse in den vergangenen zwei Jahrzehnten massiv verschlechtert. Die A20 käme als Spitze des Eisbergs hinzu. „Eine teure Querungshilfe über der Autobahn nützt nichts, wenn daran ein hell erleuchtetes Gewerbegebiet anschließt“, erklärt Dietmar Ulbrich, Landesvorsitzender des BUND SH. „In unserer Klagebegründung zeigen wir in einem Gutachten auf, dass es für den Erhalt einiger europaweit geschützter Arten wie der Teich- und Bechsteinfledermaus in der Segeberger Kalkhöhle inzwischen kurz vor Zwölf ist. Nur leider haben sich in der Vergangenheit weder Stadt, Kreis, Land oder Bund für den drohenden Artenverlust verantwortlich gefühlt. Seit 2017 war es unser Anliegen, zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen einzufordern, die eine langfristige Sicherung der Zugänge ermöglichen. Vorherige Verkehrsminister sind auf unsere Anfragen nicht eingegangen. Seit dem erfolgreichen Bundesverwaltungsgerichtsurteil von 2013 haben sich die Bedingungen für Fledermäuse um Segeberg dramatisch verschlechtert. Der BUND SH hatte abzuwägen zwischen dem Angebot, umgehend eine mit 14 Millionen Euro Kapital ausgestatteten Landesstiftung Fledermausschutz zur langfristigen Sicherung geeigneter Korridore um Segeberg zu begleiten – oder die Klage gegen das A20-Teilstück aufrechtzuerhalten. Unsere Klage hätte wieder gute Erfolgschancen gehabt, aber bis zur Gerichtsentscheidung wären vermutlich Jahre vergangen – Jahre, in denen die Flugkorridore der Fledermäuse weiter zugebaut werden und weitere Tiere sterben.“

Bei der Entscheidung des BUND SH stand für alle beteiligten Gremien die dringende Notwendigkeit im Vordergrund, in Sachen Fledermausschutz aktiv zu werden. Der Landesvorstand des Naturschutzverbands hat deshalb beschlossen, trotz aller Abneigung gegenüber dem Autobahnbau in die Vereinbarung mit dem Land, der Stadt Segeberg und der Autobahn-Planungsgesellschaft einzuwilligen.

Der BUND SH wird neben dem Land und der Kieler Christian-Albrechts-Universität einen der drei ehrenamtlichen Vorstände in der Stiftung stellen. BUND-SH-Geschäftsführer Ole Eggers betont jedoch: „Mit dieser Vereinbarung sind keinerlei finanzielle Vorteile für uns verbunden. Wir hoffen, dass eine kapitalstarke Fledermausstiftung in Landeshand mehr Sympathie für die bedrohten Tiere und ihre Bedürfnisse schafft und für Bad Segeberg und seine Umlandgemeinden zu einem kompetenten Dialogpartner heranwächst. Ihre Fledermäuse sind ein einzigartiger Schatz, mit dem Segeberg zukünftig deutlich mehr werben und ein weiteres Klientel neben Karl-May-Fans anziehen kann.“

Neben der Gründung einer Fledermausstiftung sind in der Vereinbarung auch weitere Maßnahmen festgeschrieben, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich hinausreichen: Maßnahmen zum Schutz der Hangwälder an der Trave und der sehr seltenen Kalktuffquellen, zum Otterschutz an der Trave und zur Sperrung extrem sensibler Bereiche. Auch eine ständige Kontrolle der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 Kilometer pro Stunde in Streckenabschnitten der A20 und A21 konnte festgeschrieben werden. Die Höchstgeschwindigkeit von 60 Kilometern pro Stunde in diesen Abschnitten wurde zum Emissionsschutz im Planfeststellungsbeschluss festgeschrieben.

Der BUND SH bedankt sich bei den Verhandlungspartnern für die respektvolle, vertrauliche Verhandlungsatmosphäre auf Augenhöhe. Zusammen mit Minister Madsen und seinem Team, Fachbehörden, DEGES und Autobahngesellschaft sowie der Stadt Segeberg wurde in ungezählten Treffen und begleitenden Gesprächen um Kompromisse gerungen. Weitere Runden fanden im Sommer in Bad Segeberg mit den Umlandgemeinden statt. Häufig sah es so aus, dass die Verhandlungen abgebrochen werden müssten. Es ist dem Beharrungsvermögen des Ministers zu verdanken, dass alle Beteiligten immer wieder bereit waren, einen neuen Anlauf zu wagen. Der BUND SH dankt außerdem den beiden begleitenden Anwälten, die mit ihrem Geschick auch die letzten schroffen Klippen für alle Beteiligten umschiffbar gestalteten.

Der BUND SH zieht seine Klage gegen den Weiterbau des Teilstücks 3 der Autobahn 20 (A20) von Weede bis Wittenborn bei Bad Segeberg zurück. Foto: Symbolbild

Der BUND SH zieht seine Klage gegen den Weiterbau des Teilstücks 3 der Autobahn 20 (A20) von Weede bis Wittenborn bei Bad Segeberg zurück. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 176150   Autor: BUND/red.   vom 12.11.2025 um 12.27 Uhr

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