Linke und GAL fordern Gleichbehandlung in der Ferienbetreuung

Lübeck: Die Fraktion Linke und GAL setzt sich dafür ein, dass Kinder mit Behinderung in der Ferienbetreuung des schulischen Ganztags nicht mehr benachteiligt werden. In ihrer offiziellen Antwort auf eine Anfrage von Juleka Schulte-Ostermann (GAL) habe die Stadtverwaltung selbst bestätigt, dass die derzeitigen Zugangsregelungen zu einem faktischen Nachteil für betroffene Familien führen, so die Fraktion in einer Mitteilung.

Wir veröffentlichen die Mitteilung der Fraktion Linke und GAL im Wortlaut:

Während Kinder ohne Behinderung automatisch an der Ferienbetreuung teilnehmen können, müssen Familien mit Kindern mit Behinderung zusätzliche und vermögensabhängige Antragsverfahren durchlaufen. Diese Verfahren sind zeitaufwendig, erzeugen zusätzliche Belastungen und können im Ergebnis sogar zu einem Ausschluss führen. Diese Hürde betrifft ausschließlich Kinder mit Behinderung. Dennoch halten die Verantwortlichen an der bisherigen diskriminierenden Verwaltungspraxis fest.

„Die Verwaltung erkennt den Nachteil für Kinder mit Behinderung im Zugang zur Ferienbetreuung im Ganztag an Schule – aber sie lässt die Benachteiligung dennoch bestehen. Das ist nicht akzeptabel“, so Juleka Schulte-Ostermann, Erziehungswissenschaftlerin und Mitglied im Jugendhilfeausschuss und der Bürgerschaft. Sie ergänzt: „Das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes und das Recht auf gleichberechtigte Bildung nach der UN-Behindertenrechtskonvention gelten nicht irgendwann, sondern jetzt. Die Verwaltung verweist in ihrer Antwort unter anderem darauf, dass zukünftige Änderungen im Bundesrecht Verbesserungen bringen könnten, und betont die Möglichkeit von Einzelfalllösungen. Für die Fraktion Linke und GAL reicht das nicht aus“, so die GAL-Politikerin. „Denn solche Hinweise lösen das Problem nicht, sondern verschieben es lediglich.

Juleka Schulte-Ostermann hat deshalb für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.11.2025 eine weitere Nachfrage eingereicht. Darin fragt sie konkret, welche Handlungsspielräume die Verwaltung kurzfristig nutzen kann, um die Benachteiligung bereits jetzt unter Einhaltung er Landes- und Bundesgesetze abzubauen – etwa durch vereinfachte Verfahren, verbindliche Übergangsregelungen oder organisatorische Anpassungen, die den Zugang zur Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderung sofort sichern. Ziel ist eine umsetzbare Lösung, die nicht auf spätere Gesetzesänderungen wartet oder auf Einzelfalllösungen angewiesen ist.

Die Fraktion Linke und GAL vertritt den Standpunkt, dass die Stadt kurzfristig eine verbindliche, unbürokratische Übergangslösung bis zur Änderung der Bundesgesetzgebung schaffen muss, mit der Kinder mit Behinderung ohne vermögensabhängige Sonderanträge an der Ferienbetreuung teilnehmen können. Verfahren müssen vereinfacht statt verkompliziert werden. Notwendig ist eine einheitliche Regelung, die den diskriminierenden Sonderweg beendet, anstatt auf Einzelfallentscheidungen und möglicherweise kommende Gesetzesänderungen auszuweichen. „Wenn eine Diskriminierung im Verwaltungshandeln festgestellt wurde, dann muss sie gemäß Landes-, Bundes- und EU-Recht umgehend beendet – nicht verwaltet werden“, sagt Schulte-Ostermann abschließend.

„Die Verwaltung erkennt den Nachteil für Kinder mit Behinderung im Zugang zur Ferienbetreuung im Ganztag an Schule – aber sie lässt die Benachteiligung dennoch bestehen“, so Juleka Schulte-Ostermann. Foto: Archiv

„Die Verwaltung erkennt den Nachteil für Kinder mit Behinderung im Zugang zur Ferienbetreuung im Ganztag an Schule – aber sie lässt die Benachteiligung dennoch bestehen“, so Juleka Schulte-Ostermann. Foto: Archiv


Text-Nummer: 176154   Autor: Linke und GAL/red.   vom 12.11.2025 um 16.29 Uhr

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