Weihnachts-Markt: Big Bags und Messer-Verbot

Lübeck - Innenstadt: Archiv: Anlässlich des Beginns der Weihnachtsmarktsaison 2025 haben sich die Veranstalter, die Hansestadt Lübeck und die Polizeidirektion Lübeck umfangreich vorbereitet. Die Polizei trägt mit deutlich sichtbarer Präsenz uniformierter Einsatzkräfte, Waffen- und Messerkontrollen und bei der Gestaltung des Sicherheitskonzeptes dazu bei, dass Veranstaltungen wie der Lübecker Weihnachtsmarkt sicher und störungsfrei durchgeführt werden können.

Wie in den vergangenen Jahren wird die Polizeidirektion Lübeck auch 2025 das Geschehen rund um den Lübecker Weihnachtsmarkt mit deutlich sichtbarer Präsenz uniformierter Einsatzkräfte begleiten und dabei den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Das polizeiliche Einsatzkonzept hat sich bewährt.

Weihnachtsmarkt ist "Kein Ort für Messer!"

Gewaltdelikte im öffentlichen Raum, insbesondere unter Verwendung von Messern oder Waffen, stellen ein besonderes Gefährdungs- oder Verletzungspotential dar. Das Mitführen von Messern jeglicher Art auf öffentlichen Veranstaltungen, unabhängig von der Klingenlänge, ist verboten, so auch auf den Veranstaltungsflächen des Lübecker Weihnachtsmarktes.


Wie bereits auf der Travemünder Woche weisen Plakate in unterschiedlichen Sprachen Besucherinnen und Besucher auf die aktuellen rechtlichen Bestimmungen hin. Foto: PD Lübeck/Archiv

Die Polizeidirektion Lübeck wird eigenständig und auch gemeinsam mit dem Kommunalen Ordnungsdienst der Hansestadt Lübeck die Einhaltung des Messerverbotes auf dem Lübecker Weihnachtsmarkt überprüfen. Wie bereits auf der Travemünder Woche weisen Plakate in unterschiedlichen Sprachen Besucherinnen und Besucher auf die aktuellen rechtlichen Bestimmungen hin.

"Waffen oder Messer jeglicher Art haben auf keinem Weihnachtsmarkt etwas zu suchen. Für ein friedliches und sicheres Miteinander appelliert die Polizei an die Besucherinnen und Besucher, keine dieser Gegenstände mit sich zu führen."

Je nach Art der Waffe oder des Messers kann das Mitführen eine Straftat gemäß § 42 Abs. 1 Waffengesetz darstellen und mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden oder eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 42 Abs. 4a Waffengesetz darstellen und mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 10.000 Euro belegt werden.

Big Bags und auch Zufahrtsperren

Bei der Gestaltung des Sicherheitskonzeptes für den Lübecker Weihnachtsmarkt befand sich die Polizeidirektion Lübeck in Abstimmung mit den Verantwortlichen der Hansestadt Lübeck, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten und den Veranstaltern. Bestandteil des Sicherheitskonzeptes sind der Aufbau von Big Bags und auch Zufahrtsperren.


Bestandteil des Sicherheitskonzeptes sind der Aufbau von Big Bags und auch Zufahrtsperren. Foto: Archiv/HN

Bernd Olbrich, Leiter der Polizeidirektion Lübeck: "Die Gewährleistung der Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger sowie ein störungsfreies und friedliches Miteinander auf den Weihnachtsmärkten haben für mich oberste Priorität. Auf Grundlage des mit der Hansestadt Lübeck abgestimmten Sicherheitskonzeptes und eines abgestuften polizeilichen Einsatzkonzeptes werden wir lageangepasst agieren."

Vorsicht vor Taschendieben

Damit der Besuch der Weihnachtsmärkte auch nachhaltig in guter Erinnerung bleibt, gibt die Polizei folgende Verhaltenshinweise: Um sich vor Diebstählen im dichten Gedränge zu schützen, tragen Sie Wertsachen, Brieftaschen und Handys dicht am Körper, am besten in einer Jackeninnentasche, die mit einem Reißverschluss gesichert werden kann, oder in einer unter der Kleidung getragenen Gürteltasche. Handtaschen sollten im dichten Gedränge vor dem Körper getragen werden, mit verschlossenem Reißverschluss und der Hand über dem Eingriff.
Wie in den vergangenen Jahren wird die Polizeidirektion Lübeck das Geschehen rund um den Lübecker Weihnachtsmarkt mit deutlich sichtbarer Präsenz uniformierter Einsatzkräfte begleiten. Foto: JW/Archiv
Wie in den vergangenen Jahren wird die Polizeidirektion Lübeck das Geschehen rund um den Lübecker Weihnachtsmarkt mit deutlich sichtbarer Präsenz uniformierter Einsatzkräfte begleiten. Foto: JW/Archiv

Text-Nummer: 176199    Autor: Polizei/red.    vom 15.11.2025 18.57 Uhr

Kommentare zu diesem Text (5):

Horsthupe

schrieb am 17.11.2025 0.39 Uhr:
Tja,
bei dieser vorurteilhaften Behandlung bleibe ich dann wieder wieder fern und gebe mein Geld nicht in Lübeck aus.

Allen Anderen wünsche ich viel Spaß bei der (zur Zeit noch) temporären Abgabe Ihrer Gtundrechte, aber keine Angst, auch daran gewöhnt man sich und dann wird es auch mehr.

Erstaunlich, mir wieviel Worten es Schmackhaft werden soll.

Die Kriminalstatistiken zeigen, dass es seit nun mehr als einem Jahr seit der Einführung des Gesetzes gar keinen Einfluss auf die mit Messern verübten Straftaten hat. Aber jetzt darf man eben ohne Vorverdacht in die Intimsphäre der Bürger eingreifen. Das will man natürlich nicht wieder abgeben.

Lübecker

schrieb am 17.11.2025 3.58 Uhr:
Wieso gibt es keine Verbotszone für Straftaten auf dem Weihnachtsmarkt?
Damit kann man doch alles lösen - einfach Verbotszonen machen…

Oder was tun was wirklich hilft ? - die Gruppe die so etwas macht; einfach raus !

echter Lübecker

schrieb am 18.11.2025 9.55 Uhr:
@Lübecker

Wie auch schon beim Artikel zur Gewalt gegen Frauen, schäme ich mich, dass Sie sich Lübecker nennen.
Bleiben Sie mal lieber in Ihren Telegramgruppen und quatschen Sie die Leute voll, aber hier ist kein Platz für unnötigen Hass und Hetze

AutoFan

schrieb am 18.11.2025 15.16 Uhr:
Horsthupe

schrieb am 17.11.2025 um 00.39 Uhr:


Um 00:39 Uhr - da war konnte jemand es kaum erwarten, dass die Kommentarfunktion nach dem Wochenende wieder aktiviert wird. XD

>>Allen Anderen wünsche ich viel Spaß bei der (zur Zeit noch) temporären Abgabe Ihrer Gtundrechte, aber keine Angst, auch daran gewöhnt man sich und dann wird es auch mehr.

Horsthupe

schrieb am 18.11.2025 21.20 Uhr:
@neuer Lübecker,
Warum gereifen Sie sofort zur Polemik?
Sie sagen... kein Platz für Hass und Hetze..
gehen aber selber voran mit IHREM Telegramm Kommentar.
Framing und Beleidigung.
Was haben Die denn gegen den Sarkasmus von Lübecker?
Er trifft es doch recht genau.
Jeder Besucher dort KÖNNTE Straftaten begehen.
Genau dieses Argument wird für Messer verwendet. Es KÖNNTE mißbraucht werden. Also wird jeder , der auch nur ein kleinstes Taschenmesser hat, unter Generalverdacht gestellt und mit Bußgeld belegt. Ohne, dass etwas vorliegt. Damit man es machen kann, wird eine Verbotszone definiert, mit der Begründung, etwaige Messerattacken zu verhindern.
Die Erweiterung auf allgemeine Straftaten scheint doch nur logisch oder zeigt, wie unlogisch das Tun des Staates doch ist. Vielleicht geht es ja um etwas ganz Anderes.