Gefahr bei Dunkelheit: Jeder sechste Radfahrer in Lübeck ohne korrektes Licht

Lübeck: Unter dem Motto „Licht am Fahrrad – sehen und gesehen werden!“ hat der Kreisclub Lübeck, Ostholstein, Lauenburg des „Auto Club Europa e. V.“ (ACE), Deutschlands zweitgrößter Auto- und Mobilitätsclub, seine Verkehrssicherheitsaktion zur Fahrradbeleuchtung in Lübeck durchgeführt. Ziel war es, auf die steigenden Risiken im Herbst- und Winterverkehr aufmerksam zu machen und insbesondere Radfahrer zu sensibilisieren.

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Mit der dunklen Jahreszeit verschlechtern sich die Sichtverhältnisse im Straßenverkehr erheblich: Nässe, Nebel und frühe Dämmerung erschweren das Erkennen anderer Verkehrsteilnehmer. Im Rahmen der Aktion dokumentierten die ACE-Ehrenamtlichen Wolfgang Wenzel und Rüdiger Kleinert mit dem ACE-Regionalbeauftragten Rüdiger Rohlf an drei verschiedenen Tagen den Zustand der Fahrradbeleuchtung an mehreren Standorten in Lübeck – am Gustav-Radbruch-Platz, in der Kronsforder Allee sowie an der Ratzeburger Allee/Mönkhofer Weg.

17 Prozent der Radfahrer mit mangelhafter Beleuchtung unterwegs
Von insgesamt 1310 erfassten Fahrrädern waren 1092 mit der vorgeschriebenen Beleuchtung – einem weißen Frontscheinwerfer und einer roten Rückleuchte – unterwegs. Gleichzeitig wurden zahlreiche Verstöße festgestellt: 11 Prozent der Radfahrer fuhren ohne korrekte Beleuchtung, während 6 Prozent sogar ganz ohne Licht unterwegs waren. Auch wenn der prozentuale Anteil der unzureichend beleuchteten Fahrräder nicht besonders hoch erscheint, ist die Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden real. Schon eine übersehene Person kann schwerwiegende Folgen haben. Daher appelliert R. Kleinert vom ACE-Kreis Lübeck: „Nur mit ausreichender Beleuchtung radeln – für die eigene Sicherheit und die der anderen.“

Gute Beleuchtung rettet Leben
Eine korrekt eingestellte und ausreichend helle Fahrradbeleuchtung ist für Radfahrer lebenswichtig. Empfohlen werden mindestens 20 Lux sowie eine nach der StVZO zugelassene Beleuchtung mit K-Nummer. Nach vorn muss ein weißes Licht strahlen, nach hinten ein rotes. Wer ohne funktionierende Beleuchtung unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern riskiert auch ein Bußgeld – 20,00 Euro, im Falle eines Unfalls sogar 35,00 Euro. Zusätzlich sorgen Reflektoren dafür, im Straßenverkehr besser wahrgenommen zu werden. Gesetzlich vorgeschrieben sind an den Pedalen jeweils zwei orangefarbene Reflektoren. An den Rädern müssen Speichenreflektoren, Speichensticks oder umlaufende Reflexstreifen vorhanden sein. Außerdem sind ein weißer Reflektor vorn und ein roter hinten Pflicht. Diese einfache Ausstattung erhöht die Sichtbarkeit deutlich – besonders bei Regen, Nebel oder Dunkelheit.

Auch Kinder und Autofahrende profitieren
Der ACE appellierte zudem an Eltern, ihre Kinder mit heller Kleidung und reflektierenden Elementen auszustatten, um die Sichtbarkeit im Straßenverkehr zu erhöhen. Denn nur wer gut gesehen wird, kommt sicher nach Hause. Dieses Prinzip gilt gleichermaßen für Erwachsene und unabhängig davon, ob man zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs ist.

Mehr Sicherheit durch Helm: ACE sieht Nachholbedarf
Ganz nebenbei fiel den Beobachtern aber auch auf, wie viele Radfahrer einen Fahrradhelm tragen. Von den 1310 Personen waren 74 Prozent mit Helm unterwegs, 26 Prozent verzichteten darauf. „Es freut uns, dass die meisten Radfahrer mit Licht fahren – das zeigt Verantwortungsbewusstsein im Straßenverkehr“, sagte Wolfgang Wenzel vom ACE. „Beim Helm besteht aber noch Luft nach oben. Ein Sturz kann jederzeit passieren, und der Helm ist der einfachste Schutz, um schwere Kopfverletzungen zu vermeiden.“ Ein Fahrradhelm kann im Ernstfall über Leben und schwere Verletzungen entscheiden. Schon bei einem Sturz mit geringer Geschwindigkeit schützt er den Kopf wirksam vor Schädel- und Gehirnverletzungen. Darum gilt: Wer mit dem Rad unterwegs ist, sollte den Helm nicht vergessen – er kann Leben retten.

Von insgesamt 1310 erfassten Fahrrädern waren 1092 mit der vorgeschriebenen Beleuchtung – einem weißen Frontscheinwerfer und einer roten Rückleuchte – unterwegs. Fotos: ACE

Von insgesamt 1310 erfassten Fahrrädern waren 1092 mit der vorgeschriebenen Beleuchtung – einem weißen Frontscheinwerfer und einer roten Rückleuchte – unterwegs. Fotos: ACE


Text-Nummer: 176279   Autor: ACE/red.   vom 18.11.2025 um 14.41 Uhr

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