Lübeck setzt Sperrfrist für Erwerb von Erbbaurechts-Grundstücken aus

Lübeck: Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 6. November 2025 die zeitlich befristete Aussetzung der Sperrfrist beim Ankauf von Erbbaurechtsgrundstücken beschlossen. Entsprechend können alle Erbbauberechtigten sowie zukünftige Erbbauberechtigte ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2026 ihr Erbbaurechtsgrundstück von der Hansestadt Lübeck kaufen.

Die bisherige Regelung der Sperrfrist, wonach das jeweilige Grundstück frühestens nach 15 Jahren durch den Erbbauberechtigten angekauft werden kann, wird bis Ende 2026 ausgesetzt. Interessierte Erbbauberechtigte erhalten auf Antrag die Möglichkeit zum Ankauf des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstückes, soweit nicht im Einzelfall öffentliche Belange dagegensprechen.

Der Kaufpreis der Grundstücke wird auf Grundlage der Bodenrichtwertkarte 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte der Hansestadt Lübeck bestimmt. Die Bodenrichtwertekarte ist unter danord.gdi-sh.de einsehbar. Die für den Verkauf geltenden Bodenrichtwerte werden allerdings erst Anfang 2026 veröffentlicht, sodass eine Kaufpreismitteilung frühestens Anfang Februar 2026 an interessierte Erbbauberechtigte übersandt werden kann.

Interessierte Erbbauberechtigte können sich bereits jetzt unter www.luebeck.de das Formular zum Antrag auf Kaufpreis herunterladen.

Für weitere Auskünfte steht der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften, Abteilung Erbbaurechtsmanagement der Hansestadt Lübeck per E-Mail an liegenschaften@luebeck.de zur Verfügung.

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 6. November 2025 die zeitlich befristete Aussetzung der Sperrfrist

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in ihrer Sitzung am 6. November 2025 die zeitlich befristete Aussetzung der Sperrfrist


Text-Nummer: 176313   Autor: Presseamt/red.   vom 20.11.2025 um 09.31 Uhr

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