Spielstraßen: Grüne wollen Anwohner bei der Schneeräumung entlasten
Lübeck: Anwohner von Spielstraßen müssen bislang nicht nur den Gehstreifen, sondern die ganze Straße vom Schnee befreien. Darauf verweisen die Grünen in einer Mitteilung. Die Politiker wollen die Anwohner bei der Schneeräumung entlasten. Eine Änderung der Straßenreinigungssatzung soll in der kommenden Bürgerschaftssitzung beschlossen werden.Wir veröffentlichen die Mitteilung der Grünen im Wortlaut:
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Wer in Lübeck ein eigenes Haus besitzt, musste am Montagmorgen früh raus, um vor dem Grundstück Schnee zu fegen – so will es die Räumpflicht. Doch in sogenannten Spielstraßen (offiziell „verkehrsberuhigte Bereiche“) gilt bislang eine besonders strenge Regelung: Dort müssen Anwohner nicht nur einen Gehstreifen, sondern die gesamte Fahrbahn von Schnee und Eis befreien. Die Grüne Fraktion Lübeck hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, diese überzogene Pflicht auf einen angemessenen Standard anzupassen. Eine entsprechende Änderung der Straßenreinigungssatzung soll in der kommenden Bürgerschaftssitzung final beschlossen werden.
Dazu Astrid Helzel, Mitglied im Werkausschuss der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) und Sprecherin der Grünen Fraktion für Recycling und Entsorgung: „Wir freuen uns sehr, dass die Satzungsänderung nun endlich abgeschlossen wird. Vor fast zwei Jahren habe ich die bisherige Regelung erstmals infragegestellt. Jetzt können sich die Anwohner – pünktlich zum ersten Schneefall – auf eine gerechte und nachvollziehbare Lösung freuen.
In anderen Städten Schleswig-Holsteins gibt es die am Donnerstag zur Entscheidung stehende Regelung bereits. Selbst die Entsorgungsbetriebe räumen in Straßen, die für den Durchgangsverkehr unbedeutend sind, in der Regel nicht den Schnee von der Fahrbahn. Es gibt also keinen Grund, warum Lübeck bei Spielstraßen strengere Maßstäbe anlegen sollte als andere Kommunen.
Sicherheits- oder Haftungsgründe sprechen ebenfalls nicht dagegen. In Spielstraßen gilt Schrittgeschwindigkeit (6 km/h), die Gefahren durch glatte Fahrbahnen sind hier minimal. Es besteht auch kein Anspruch darauf, dass Straßen bei Schnee genauso nutzbar sind wie im Sommer. Eine Räumung der fußwegähnlichen Bereiche reicht völlig aus. Die komplette Fahrbahn zu räumen kann allenfalls bei besonderen Sicherheitsrisiken erforderlich sein und liegt dann in der Verantwortung der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL).
In Lübeck betrifft die geplante Änderung rund 95 Spielstraßen, erkennbar an den blauen Schildern mit spielenden Kindern. Unser Antrag ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt zur Entlastung der Bürger. Gerade wer die Schneeräumung nicht selbst erfüllen kann oder möchte, muss nun deutlich weniger Geld für einen Dienstleister ausgeben.“
Der Co-Fraktionsvorsitzende Dr. Axel Flasbarth ergänzt: „Diese Satzungsregelung wurde fünfmal (!) im Werkausschuss für die Entsorgungsbetriebe und zweimal in der Bürgerschaft diskutiert. Darüber hinaus haben sich mehrere juristische Stellen der HL und des Landes mit der Angelegenheit befasst. Dieser langwierige und insgesamt 1,5 Jahre dauernde Prozess zeigt exemplarisch, wie aufwändig selbst kleine, scheinbar einfache Anpassungen in der Verwaltung aktuell zum Teil sind.
Ein solcher Aufwand und Dauer verwundert umso mehr, wenn man bedenkt, dass das Risiko nicht geräumter Spielstraßen (maximal 6 km/h) kaum größer sein kann als in den vielen Nebenstraßen (maximal 30 km/h), die auch heute schon von den EBL kaum oder (praktisch) gar nicht geräumt werden. Auch die Tatsache, dass in den vielen Kommunen, in denen diese Regelung heute schon gilt, keine höheren Unfallzahlen auftreten, zeigt, wie begrenzt die Risiken sind. Dieses Beispiel zeigt daher sehr gut, dass Bürokratieabbau auch bedeutet, mit Entschlossenheit und Mut Veränderungen positiv gegenüber zu treten.
Wir werden in der kommenden Bürgerschaft eine Initiative einbringen, die für Vereinfachungen und Bürokratieabbau auf die Erfahrungen und Ideen der Verwaltungsmitarbeiter setzt. Und wir hoffen und werden darauf achten, dass diese Ideen mit positiver Veränderungsbereitschaft geprüft und umgesetzt werden.“
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Die Grünen wollen, dass Anwohner von Spielstraßen in Lübeck bei der Schneeräumung entlastet werden. Foto: Symbolbild/HN
Text-Nummer: 176455 Autor: Grüne/red. vom 26.11.2025 um 13.59 Uhr

Kommentare zu diesem Text:
Chris
schrieb am 26.11.2025 um 14.41 Uhr:
Warum gilt das dann nicht auch in Nebenstraßen...da müssen nach wie vor die Anlieger bis zur Straßenmitte laut Satzung räumen..
"§ 2 Übertragung der Reinigungspflicht
(1) a) In den nicht im Straßenverzeichnis in einer der Reinigungsklassen aufgeführten Straßen
wird die Reinigung sämtlicher von der Grundstücksgrenze bis zur Fahrbahn-/Straßenmitte
gelegener Straßenteile auf die Eigentümer/innen der anliegenden Grundstücke übertragen."
Quelle: https://bekanntmachungen.luebeck.de/ortsrecht/ index?term=Stra%C3%9Fenreinigungs
Martin S.
schrieb am 26.11.2025 um 15.13 Uhr:
Bravo, Politik für die Menschen statt für Klientel
HerrJeh
schrieb am 26.11.2025 um 15.34 Uhr:
@Chris:
Nein, müssen sie nicht.
"§ 5 Übertragung der Verpflichtung zur Schnee- u. Glättebeseitigung
(1) Die Schnee- und Glättebeseitigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer/-innen der anliegenden Grundstücke, ausgenommen der Winterdienstklasse W 0, übertragen:
1. Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege sowie der Verbindungs- und Treppenwege. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders abgegrenzt ist;
2. die halbe Breite verkehrsberuhigter Straßen. Verkehrsberuhigte Straßen im Sinne dieser Satzung sind solche, die nach der StVO mit dem Verkehrszeichen 325 zu § 42 StVO gekennzeichnet sind (Spielstraßenschild)"
Alex
schrieb am 26.11.2025 um 15.36 Uhr:
Einfach mal den Winter Winter sein lassen.
Streuen mit abstumpfenden Mitteln und dann tritt sich der Schnee schon fest, ohne links und rechts und quer irgendwelche Klumpen und überfrorenen Schneeberge zu haben.
Funktioniert in Skandinavien hervorragend!
Fritze Bolle
schrieb am 26.11.2025 um 17.39 Uhr:
Die Räumpflicht wird von vielen Hauseigentümern in HL ignoriert. Das ist meine Erfahrung aus den vergangenen Jahren.
Dem Ordnungsamt ist es wohl auch egal oder zu mühsam, den Namen des Hauseigentümers zu ermitteln.
J. Gerwien
schrieb am 27.11.2025 um 07.29 Uhr:
@Fritze Bolle: das mit dem "Räumpflicht ignorieren" kann aber ein Unternehmen aus dem kommunalen Umfeld auch ganz gut. Die 3 Meter Fußweg bei mir nebenan vor einer Trafostation haben die letzten Jahre auch keinen verantwortlichen Winterdienst gesehen - und seit einem Jahr wurde der Sommer-Pflegedienst der Auffahrt bis zur Straße auch eingespart. Ich denke mal, dass es da Zusammenhänge gibt, und (...) hier einfach mal gespart hat.