Einseitiges Parkverbot in Feld- und Hirtenstraße

Lübeck - St. Jürgen: Archiv: „Die Feldstraße und die Hirtenstraße wurden aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden hinsichtlich der Parkräume und Mindestdurchfahrtsbreiten überprüft und neu bewertet“, teilt die Verwaltung mit. „Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass eine Anpassung der Parkregelung erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.“

Zum einen war die verbliebene Gehwegbreite zu schmal, zum anderen wurde wiederholt festgestellt, dass Fahrzeuge verbotswidrig auf dem Gehweg parken. Die Mindest-Durchfahrtsbreite von 3,05 Meter gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung wurde zudem regelmäßig nicht beachtet.

Um diese Probleme zu lösen, wird der Bereich neu geordnet. In der Feldstraße darf zukünftig nur noch auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern geparkt werden, in der Hirtenstraße nur noch auf der Seite mit den geraden Hausnummern.
In der Feldstraße darf zukünftig nur noch auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern geparkt werden, in der Hirtenstraße nur noch auf der Seite mit den geraden Hausnummern. Foto: HL
In der Feldstraße darf zukünftig nur noch auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern geparkt werden, in der Hirtenstraße nur noch auf der Seite mit den geraden Hausnummern. Foto: HL

Text-Nummer: 176737    Autor: Presseamt/red.    vom 10.12.2025 18.59 Uhr

Kommentare zu diesem Text (12):

G.. T.

schrieb am 10.12.2025 20.24 Uhr:
Wurde diese Maßnahme ausreichend mit Verkehrsschilder angezeigt?

Oder wie zum Beispiel beim Rilkeweg nach über 40 Jahren (und wohl auch länger) plötzlich ohne Ankündigung, Warnung oder Verkehrszeichen rigoros und teuer abgeschleppt wurde.

Im klärenden Gespräch wurde dann barsch erwähnt,
dass "man das ja wohl in der Fahrschule gelernt' hätte, dass die Durchfahrt bei 3,05 cm beibehalten werden solle...

Die Rilkeweg-Breite beträgt gut 4 m, mit PKW nur knapp unter 3,05cm.

Welcher Passant/Autofahrer bitte kann diese vielleicht 10 cm zu eng ermessen/erkennen?!

Zudem befindet sich auf der rechten Seite dort auf dem halben Weg nur ein Schild "Parkverbot",
was auch eingehalten wurde.

Abgeschleppt wurde auf gesamter Länge auf der LINKEN Fahrbahnseite,
wo keinerlei Verkehrszeichen steht.

Einer derartigen Willkür von Seiten des Ordnungsamtes könnte nur mit großem Zusammenhalt Einhalt geboten werden...

Btw.
eine Feuerwehr-Zufahrt-Möglichkeit war jederzeit gewährleistet gewesen, und kein PKW stand auf dem Fußweg (links existiert auch gar keiner)

Aru

schrieb am 10.12.2025 23.52 Uhr:
@G.. T.

Das ist jetzt nicht persönlich gemeint, aber ich vermute, du lässt hier jetzt Frust ab?!

Vorab tangiert mich die Problematik nicht persönlich, kenne auch den von dir erwähnten Rilkeweg (um den es im Artikel doch gar nicht geht) nur von Google Street View.

Dennoch würde ich aufgrund deines Kommentars nicht zu dir halten.

Ich verstehe deine Einschätzung nicht: "Die Rilkeweg-Breite beträgt gut 4 m, mit PKW nur knapp unter 3,05cm."

Sorry, aber rechnerisch passt das nicht. Du meinst ein PKW ist nur knapp oder um einen Meter breit? Im Durchschnitt sind Pkw ca. 1,80-1,87 m. Gehwegparken ist nicht erlaubt, also kann die restliche Fahrbahnbreite rechnerisch nicht eingehalten werden.

Zudem wird das Aufstellen von Schildern (VZ) protokolliert und ist gesetzlich geregelt. Sollte unrechtmäßig abgeschleppt werden, würde ich die Stadt verklagen. Fertig.

Wo und wie man parken darf, lernt man in der Fahrschule und kann es zur Not jederzeit in der STVO nachlesen.

Meiner Meinung nach sollte jeder Autofahrer erkennen/einschätzen/reflektieren können, ob ein anderes Fahrzeug noch vorbei k
passt: Ganz einfach: würde ich selbst da mit meinem Auto noch durchpassen? Nein oder Zweifel? Dann fahr ich mein Auto da auch wieder weg..

Parken darf man generell auch nur auf der rechten Fahrbahnseite, außer es wird erlaubt.

Wer sich nicht an die StVO hält, sondern einfach irgendwo parkt, ohne an andere zu denken, der sollte nicht änderen Willkür vorwerfen, sondern den Fehler vielleicht bei sich suchen, akzeptieren und mit der Konsequenz leben.

Und ja: Ich bin Fußgänger, Radfahrer (mit und ohne E), Motorradfahrer, Autofahrer, Wohnmobilfahrer und die großen Lkw darf und bin ich auch gefahren.

Leider fehlt vielen Verkehrsteilnehmern diese Sicht auf/aus verschiedenen Fahrzeugen.

Also nehmt Rücksicht und kommt alle gesund durch den Straßenverkehr.

Maria K.

schrieb am 11.12.2025 4.35 Uhr:
"Die Rilkeweg-Breite beträgt gut 4 m, mit PKW nur knapp unter 3,05cm."

Welches Auto ist nur 1 m breit?

"Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht."

Lasst uns bitte alle darauf achten – dann wird es für alle einfacher und sicherer.

Manfred Vandersee

schrieb am 11.12.2025 7.51 Uhr:
Dass das Parken an vielen Stellen auf einmal jetzt verboten wird, obwohl es viele Jahrzehnte erlaubt war und es keinerlei Probleme gab hat möglicherweise Methode.

Da wo es nicht zwingend notwendig ist, wird gar nicht oder eben nur schlecht sichtbar beschildert.

Die Vermutung liegt nahe, dass die vielen Menschen vom Ordnungsamt ausgelastet sein müssen und somit wieder Geld für die Stadtkasse erwirtschaften.

Ein Schelm, der Böses denkt

Stefan Maack

schrieb am 11.12.2025 12.15 Uhr:
@ARU

Zitat: "Wo und wie man parken darf, lernt man in der Fahrschule und kann es zur Not jederzeit in der STVO nachlesen."

Ich habe mal den $12 der STVO der das Parken und Halten regelt hier kopiert. Ich finde da komischerweise nichts mit 3.05m. Diese Regelung wurde nur von Gerichten festgelegt, ist aber nicht Bestandteil der STVO.

§ 12 Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
1.
an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2.
im Bereich von scharfen Kurven,
3.
auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
4.
auf Bahnübergängen,
5.
vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
1.
vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2.
wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3.
vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4.
über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5.
vor Bordsteinabsenkungen.
(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1.
in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2.
in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3.
in Kurgebieten und
4.
in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
(3b) Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
(4) Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.
(5) An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

HerrJeh

schrieb am 11.12.2025 12.25 Uhr:
@ G.. T.

Sie sollten besser mal Ihren Führerschein abgeben.
Das bei einer Fahrbahnbreite von circa 4m nicht "knapp unter 3,05cm" Restfahrbahnbreite verbleiben können, wenn da ein PKW parkt, ist ja wohl sofort klar.

Ich habe mir das Google Maps und Streetview angeschaut. Da parkt ein Peugeot 208, das ist ein Kleinwagen mit 1,74 m Breite ohne und 2,00 m Breite mit Spiegeln.
Wenn da, wie ersichtlich, nur noch ein PKW daneben durchpasst, verbleiben da vielleicht noch knapp über 2 m und nicht "knapp unter 3,05cm".

Und wer diese circa 1 m zu eng nicht von "vielleicht 10 cm zu eng" unterscheiden kann, hat mMn im Straßenverkehr nichts verloren.

Und das an engen Stellen nicht geparkt werden darf, lernt man wirklich in der Fahrschule, das war bei mir auch schon vor 33 Jahren der Fall.

Dazu braucht es auch überhaupt keine Beschilderung. Das Schild auf der Gehwegseite hat man da vermutlich nur aufgestellt, weil entweder auf dem Gehweg oder gegenüber den Parkplätzen der Apotheke geparkt wurde.

Und wenn sich Schweinchen Schlau dann denkt, dann parke ich eben auf der anderen Seite und verschaffe mir noch etwas mehr Breite indem ich die Rasenbordsteine des angrenzenden Grundstückes umfahre, könnte das ja eventuell den Grundstückseigentümer auf den Plan rufen (oder die Müllabfuhr die ständig über den Gehweg fahren muss).

Und dann darf das Ordnungsamt da "ohne Ankündigung, Warnung oder Verkehrszeichen" abschleppen, da ja da aufgrund der zu geringen verbleibenden Durchfahrtsbreite selbst ohne Verkehrszeichen nie hätte geparkt werden dürfen.

Das ist ähnlich wie bspw. 50 km/h Höchsgeschwindigkeit innerorts, da bedarf es keiner Schilder, um da ständig drauf hinzuweisen.

Und bitte machen Sie jetzt vor lauter Wut keinen Haufen auf den Gehweg oder die Straße. Nur weil da explizit kein Schild steht, dass das verboten ist, heißt es nicht, dass es erlaubt ist. ;-)

Is egal

schrieb am 11.12.2025 13.12 Uhr:
@Manfred Vandersee: Liebe Grüße gehen raus an die Schwurbelecke und alle alten, weißen Männer dort.

Dass die Zustände vollgeparkter Fußwege und für Rettungskräft kaum durchfahrbare Straßen so lange geduldet wurde, hatte mit der Autozentrierung der Innenstädte zu tun. Das ist alles so lange kein Problem, bis die eigene Bude brennt und man die Beine verliert, weil die Feuerwehr und Rettungswagen nicht schnell genug die Einsatzstelle erreichen konnten. Und dann viel Spaß im Rollstuhl, auf den vollgestellten Fußwegen mit Kopfsteinpflaster-Straßen und hohen Bordsteinkanten.

Das ist alles für DICH kein Problem. Das geht hier aber nicht um dich, sondern um die anderen. Als ob 'die da oben' sich zum Ziel gesetzt haben, den 'armen kleinen Mann' zu drangsalieren... Mit der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen, die schon seit Jahrzehnten existieren. Ganz genau das wird der Plan sein - die Methode...

Manfred Vandersee

schrieb am 11.12.2025 17.51 Uhr:
@Is egal:

Kleine Rechtschreibkorrektur; es heißt richtig "alte weise Männer" oder politisch korrekt "Berufserfahrene" ;)

Verstehe

schrieb am 12.12.2025 0.27 Uhr:
@ Manfred Vandersee

👍👍👍!

Oliver

schrieb am 12.12.2025 9.36 Uhr:
@Manfred Vandersee
schrieb am 11.12.2025 um 17.51 Uhr:
"@Is egal:

Kleine Rechtschreibkorrektur; es heißt richtig "alte weise Männer" oder politisch korrekt "Berufserfahrene" ;)"

1. Auch viele "Berufserfahrene" oder deiner Ansicht "weise Männer" können anscheinend sehr viel gequirlte Sch**** verzapfen.

2. Gibt es auch dutzende Berufserfahrene, die ohne Auto zurechtkommen. Auch wenn sie pendeln müssen.

Das eine hat also mit dem anderen nichts zu tun, ein Auto beweist keineswegs einen höheren Dialekt. Das beweisen auch viele Leute, die ihren Führerschein anscheinend im Lotto gewonnen haben.
Für mich sind gerade Leute, die das Zuparken von Gehwegen als selbstverständlich erachten, als.... wie drücke ich das jetzt aus ohne dass es wegzensiert wird...
irgendwas was mit "egoistische Hu..." anfängt und mit "...öhne" aufhört.

Verstehe

schrieb am 12.12.2025 20.04 Uhr:
@ Oliver

Zitat -ein Auto beweist keineswegs einen höheren Dialekt-

Nein, mit einem Dialekt hat das ganze hier auch nichts zu tun!

Aber das diejenigen, die nicht in der Lage sind ein KFZ führen zu können oder dürfen, sich über alle anderen Verkehrsteilnehmer aufregen, ist doch eher ein eigenes Spiegelbild der unvollkommenheit!
In diesem Sinne: Auch Dir eine frohe Weihnachten!

Dirk Schulz

schrieb am 13.12.2025 12.41 Uhr:
Die Stadt verdrängt Autos im den nächsten Jahren noch viel mehr ohne dass die statistische Anzahl von zugelassenen Autos in den Stadtteilen/Quartieren als Grundlage für die Planung und Ausweisung von Parkplätze genommen wird..

Und außerdem ist erkennbar, dass bei diesen Prüfungen bestimmte Straßen (zB Pelzerstraße) oder Quartiere wie die Innenstadt oder Falkenwiese oder der Hochschulstadtteil komischerweise gar nicht überprüft werden oder dort viel wohlwollende Maßstäbe angesetzt... da sollte eine Fraktion der Bürgerschaft mal nachfassen und ggf. mal die Kummonalaufsicht bemühen...
dscon@web.de