Einseitiges Parkverbot in Feld- und Hirtenstraße

Lübeck - St. Jürgen: Archiv - 10.12.2025, 18.59 Uhr: „Die Feldstraße und die Hirtenstraße wurden aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden hinsichtlich der Parkräume und Mindestdurchfahrtsbreiten überprüft und neu bewertet“, teilt die Verwaltung mit. „Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass eine Anpassung der Parkregelung erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.“

Zum einen war die verbliebene Gehwegbreite zu schmal, zum anderen wurde wiederholt festgestellt, dass Fahrzeuge verbotswidrig auf dem Gehweg parken. Die Mindest-Durchfahrtsbreite von 3,05 Meter gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung wurde zudem regelmäßig nicht beachtet.

Um diese Probleme zu lösen, wird der Bereich neu geordnet. In der Feldstraße darf zukünftig nur noch auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern geparkt werden, in der Hirtenstraße nur noch auf der Seite mit den geraden Hausnummern.

In der Feldstraße darf zukünftig nur noch auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern geparkt werden, in der Hirtenstraße nur noch auf der Seite mit den geraden Hausnummern. Foto: HL

In der Feldstraße darf zukünftig nur noch auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern geparkt werden, in der Hirtenstraße nur noch auf der Seite mit den geraden Hausnummern. Foto: HL


Text-Nummer: 176737   Autor: Presseamt/red.   vom 10.12.2025 um 18.59 Uhr

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