Neues Halteverbot im Rabenhorst

Lübeck - St. Gertrud: „Aufgrund wiederholter Hinweise und Beschwerden wurde die Parksituation in der Straße Rabenhorst überprüft und neu bewertet“, teilt die Verwaltung mit. „Dabei wurde festgestellt, dass eine Anpassung der Parkregelung erforderlich ist, um die Verkehrssicherheit zu verbessern.“ Im Kurvenbereich und Wendehammer gilt nun ein absolutes Halteverbot.

Der Kurvenbereich ist für die Fahrzeugführer in Richtung Roeckstraße schwer einzusehen. Um dieses Problem zu lösen, darf in diesem Bereich nun nicht mehr auf der Fahrbahn gehalten werden. Das Verkehrszeichen 283 „absolutes Haltverbot“ verbietet das Halten auf der Fahrbahn.

Im Bereich des Wendehammers ist es in den vergangenen Jahren regelmäßig zu Unfällen gekommen. Die Fahrzeuge, die wenden wollten, sind mit den parkenden Fahrzeugen zusammengestoßen. Zur Verbesserung der Sichtverhältnisse wird in diesem Bereich ebenfalls ein Parkverbot mittels Verkehrszeichen 283 „absolutes Haltverbot“ ausgesprochen.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde vorab über die verkehrlichen Änderungen informiert.

Im Kurvenbereich und Wendehammer gilt absolutes Halteverbot. Foto: HL

Im Kurvenbereich und Wendehammer gilt absolutes Halteverbot. Foto: HL


Text-Nummer: 176917   Autor: Presseamt/red.   vom 19.12.2025 um 16.03 Uhr

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