Die Regeln für Silvester in Lübeck

Lübeck: Ab Montag darf Feuerwerk der Klasse II verkauft werden. Für die Nutzung gelten allerdings Bedingungen. Die Stadtverwaltung Lübeck hat Karten veröffentlicht, in welchen Gebieten Knaller und Raketen nicht verwendet werden dürfen.

Es gibt zwar jedes Jahr eine Diskussion in Lübeck, ob privates Feuerwerk nicht eingeschränkt werden sollte, aber es bleibt auch in diesem Jahr bei den Regelungen der Sprengstoffverordnung. Pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II (Silvesterfeuerwerk wie Raketen, Böller, Fontänen, Batterien) dürfen wie jedes Jahr nur am 31. Dezember und am 1. Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden.

Das Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten. Bei hochsteigenden Feuerwerksraketen ist ein Abstand von 200 Metern zugrunde zu legen, ansonsten gilt ein Abstand von 25 bis 30 Metern. Damit sind beispielsweise Raketen in großen Teilen der Innenstadt verboten. Karten mit den betroffenen Gebieten sind unter www.luebeck.de/silvester abrufbar. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Gegen den Vandalismus gibt es in Lübeck in diesem Jahr eine neue Maßnahme: Die öffentlichen Toiletten werden an Silvester ab 14 Uhr verschlossen.

Für Feuerwerke gelten Abstandsregelungen zu brandgefährdeten Gebäuden, Kirchen, Altenheimen und Krankenhäusern. Foto: JW/Archiv

Für Feuerwerke gelten Abstandsregelungen zu brandgefährdeten Gebäuden, Kirchen, Altenheimen und Krankenhäusern. Foto: JW/Archiv


Text-Nummer: 176989   Autor: VG   vom 28.12.2025 um 19.05 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.