Jetzt den Schulabschluss nachholen
Lübeck: Von März bis Juni 2026 besteht wieder die Möglichkeit des Erwerbs des Ersten Allgemeinbildenden Schulabschlusses für Personen ohne Schulbesuch sowie Schüler nicht staatlich anerkannter Ersatzschulen.Die Möglichkeit besteht für alle,
· die zum Zeitpunkt der Prüfung (ab März 2026) das 16. Lebensjahr vollendet haben,
· die nicht Schüler oder Schülerin einer öffentlichen Schule oder einer staatlich anerkannten Ersatzschule sind,
· die noch keinen gleichwertigen Bildungsabschluss erworben haben,
· die die Externen-Prüfung höchstens einmal nicht bestanden haben,
· die ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben,
· sich hinreichend auf die Prüfung vorbereitet haben und dieses auch schriftlich belegen können.
Die Prüfung wird vor einem vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein einberufenen Prüfungsausschuss abgelegt.
Am Mittwoch, 14. Januar 2026, um 18.30 Uhr, findet in den Räumen der Schule Roter Hahn, Schneidemühlstraße 1, Kücknitz, eine Informationsveranstaltung für angehende Prüfungsteilnehmer statt, um sie eingehend über den Verlauf der Prüfung zu informieren.
Anmeldeformulare können beim Schulamt Hansestadt Lübeck per E-Mail an luebeck@schulamt.landsh.de, per Post oder telefonisch unter der Rufnummer 0451/122–4094 angefordert werden. Abgabeschluss für die vollständigen Anträge nebst Unterlagen per Post ist der 29. Januar 2026 beim Schulamt, Kronsforder Allee 2-6, 23562 Lübeck (Briefkasten im Verwaltungszentrum). Verspätete oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt. Die schriftlichen Prüfungen finden vom 29. April bis 8. Mai 2026, statt.

Die Teilnahme an der Prüfung muss bis zum 29. Januar im Schulamt in der Kronsforder Allee eingegangen sein.
Text-Nummer: 177056 Autor: Presseamt/red. vom 04.01.2026 um 14.21 Uhr
