Steuerbescheid wird digital

Schleswig-Holstein: Archiv: Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, muss dieses Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein wirbt dafür, von der elektronischen Bekanntgabe in ELSTER Gebrauch zu machen.

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden als Regelfall wurde bundesweit auf den 1. Januar 2027 verschoben. Ab diesem Zeitpunkt stellt das Finanzamt Steuerbescheide und andere Schreiben automatisch über ELSTER zum Abruf bereit, wenn Steuerpflichtige die entsprechende Steuererklärung zuvor über ELSTER eingereicht haben. Mit der Verschiebung des Anwendungszeitpunkts soll allen Beteiligten ausreichend Zeit eingeräumt werden, sich auf die Umstellung von der postalischen Bekanntgabe in Papierform auf die elektronische Bereitstellung des Steuerbescheides einzustellen.

Für 2026 gilt durch diese Verschiebung noch die Regelung der Vorjahre: Wer seinen Steuerbescheid in digitaler Form erhalten möchte, muss in diesem Jahr letztmalig aktiv dazu einwilligen. Ab 2027 gilt: Wer für eine elektronisch übermittelte Steuererklärung eine Bekanntgabe des Bescheids per Post in Papierform möchte, muss der elektronischen Bekanntgabe ab 2027 aktiv widersprechen. Für in Papierform eingereichte Steuererklärungen ist ein solcher Antrag nicht notwendig.

In diesem Zusammenhang wirbt Staatssekretärin Franziska Richter für die Zustimmung zur elektronischen Bekanntgabe: „Weniger Papierkram, modernerer Service – der digitale Steuerbescheid ist jederzeit online abrufbar und bietet Steuerpflichtigen viele Vorteile, wie zum Beispiel die Unabhängigkeit von Postläufen. Ab 2027 wird der digitale Bescheid zum Standard, bis dahin können Bürgerinnen und Bürger ihn aktiv anfordern.“

Wer bereits in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt hat oder im Jahr 2026 einwilligen wird, erhält grundsätzlich einen elektronischen Steuerbescheid.

Wer nicht einwilligt, erhält auch im Jahr 2026 weiterhin einen Steuerbescheid in Papierform.

Wer auch nach 2026 den Steuerbescheid in Papierform erhalten möchte, muss dies beantragen. Eine entsprechende elektronische Antragsmöglichkeit wird im Laufe des Jahres 2026 zur Verfügung gestellt. Erforderlich ist dieser Antrag erst ab dem 1. Januar 2027.

Kein Antrag auf Papierform des Steuerbescheides ist notwendig für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung in Papierform abgegeben haben: Steuerpflichtige, die weder steuerlich beraten noch selbst bei ELSTER registriert sind, erhalten ihren Steuerbescheid auch nach neuer Rechtslage weiterhin ohne Antrag postalisch in Papierform.
Die Landesregierung wirbt für die Nutzung von elektronischen Steuerbescheiden.
Die Landesregierung wirbt für die Nutzung von elektronischen Steuerbescheiden.

Text-Nummer: 177106    Autor: FiMi/red.    vom 6.1.2026 16.33 Uhr

Kommentare zu diesem Text (1):

Manfred Vandersee

schrieb am 7.1.2026 14.03 Uhr:
Den Steuerbescheid ausschließlich in elektronischer Form zu bekommen ist schon technisch ein riskantes Unterfangen. Wer weiß, wie lange das System "Elster" überhaupt noch technisch funktioniert?

Derzeit funktioniert das alles noch über einen Browser unabhängig von Software und Betriebssystem. Die sogenannte "Portabilität", sprich Unabhängigkeit von Software und Betriebssystem ist, mal abgesehen von der umständlichen Anmeldeprozedur (das war mal besser) immer noch halbwegs gut möglich und man kann seine Steuererklärung noch selbst machen und ist nicht wie Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien oder Steuerberatungen auf (zu Recht) teure fachliche Hilfe eines dafür eigens spezialisierten IT-Unternehmens angewiesen.

Leider sind gerade immer mehr Online-Dienste nur noch mit sehr umständlicher Authentifizierung überhaupt noch benutzbar und benötigen dazu noch ganz bestimmte wenige proprietäre Hard- und Softwarekombinationen, die fast ausschließlich goße amerikanische Herstellerfirmen anbieten.

Erst wenn Online-Dienste unter Linux mit Firefox mit uBlock-Origin und uMatrix (sind heutzutage leider quasi Pflicht) bedienbar sind und die Anmeldeprozeduren benutzerfreundlicher werden, kann man von erfolgreicher "Digitalisierung" sprechen.

Dazu müssen die Bescheide dann auch mindestens in eine mit Open Source Software lesbare Form versandt werden, damit man auch diesbezüglich unabhängig von proprietären Lösungen ist und die Portabilität gewährleistet ist. Zehn Jahre Pflicht-Aufbewahrungszeiten sind inzwischen eine ungeahnte technische Herausforderung.

Das alles hat übrigens vor gut 10 Jahren noch gut und hinreichend sicher funktioniert. Das es nicht mehr so ist, hat keinen sachlichen Grund! Der wirkliche Grund ist nicht Datenschutz bzw. Datensicherheit, sondern nennt sich neudeutsch "Enshittification" und ist von Politik und globalen Firmen aus niederen Beweggründen beabsichtigt.

Solange werde ich jedenfalls leider noch eine Weile behördliche und amtliche Angelegenheiten mit dem guten alten ausfüllbaren PDF-Formular per Tastatur schreiben, ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden oder persönlich in der jeweiligen Behörde oder Institution abgeben und erwarte umgekehrt auch einen Bescheid, den ich ohne proprietäre Technik ohne weiteres lesen und abheften kann.

Schöne neue (dysfunktionale) Welt!