Lübeck hält am Verbot vom Einsatz von Streusalz fest

Lübeck: In Hamburg wurde der private Einsatz von Streusalz ausgesetzt, weil festgetretener oder befahrener Schnee nur schwer zu beseitigen ist. Dadurch entsteht oft Glätte. Lübeck hält an dem Verbot von Streusalz fest und verweist auf die Pflichten der Anlieger.

"Mit Einbruch von Eis und Schnee hält der Handel Streusalz zum Verkauf bereit. Ein irreführendes Angebot, denn: In Lübeck ist die Verwendung von auftauenden Mitteln für den privaten Gebrauch auf öffentlichen Flächen, wie zum Beispiel Gehwegen, verboten", so die Verwaltung.

Geregelt ist dies in der Straßenreinigungssatzung der Hansestadt Lübeck. Demnach wird Grundstückseigentümern die Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung auf an Grundstücke anliegenden Gehwegen übertragen. Weiter wird darauf hingewiesen, dass auftauende Mittel dabei zum Schutz von Bäumen, Pflanzen und Haustieren nicht verwendet werden dürfen. Stattdessen sollen abstumpfende Stoffe eingesetzt werden.

Im Straßenverkehr hingegen ist der Einsatz von Salz für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Hauptstraßen zum Teil nicht vermeidbar.

Die Regeln in Lübeck

Nachts gefallener Schnee und nachts entstandene Glätte müssen werktags bis 7 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen bis 9 Uhr beseitigt sein (die Uhrzeit wurde nachträglich geändert, ursprünglich war 8 Uhr angegeben). Danach gefallener Schnee oder entstandene Glätte sind nach beendetem Schneefall zu beseitigen. Die Anliegerräum- und Streupflicht endet um 20 Uhr.

Bei Schneefall reicht es oft aus, Gehwege gründlich mit Schippe oder Besen zu räumen. "Eine umweltfreundliche und sichere Alternative zu Streusalz ist das Beräumen der Flächen und das Streuen mit salzfreien, abstumpfenden Streumitteln mit dem Blauen Engel", so der Rat der Stadtverwaltung. Diese Produkte stumpfen glatte Wege sicher ab und schonen dabei auch Gehölze und Bäume am Wegesrand. Erlaubt sind darüber hinaus Streumittel wie Sand, Splitt und Granulat. Aber auch bei diesen Materialien ist zu beachten, dass sie sich umweltschädlich auswirken können, insbesondere wenn sie zu massiv ausgebracht werden. Um eine sparsame Verwendung wird gebeten. Ferner ist jeder Reinigungspflichtige laut Straßenreinigungssatzung verpflichtet, die Streumittel wieder aufzunehmen.

Die Stadt erinnert an die Straßenreinigungssatzung. Foto: HL

Die Stadt erinnert an die Straßenreinigungssatzung. Foto: HL


Text-Nummer: 177134   Autor: Presseamt/red.   vom 07.01.2026 um 17.32 Uhr

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