Randalierer misshandelt Hund und leistet Widerstand
Lübeck: Archiv: Am Freitagabend (09.01.2026) soll ein Mann zunächst randaliert und seinen Hund misshandelt haben. Bei der Gewahrsamnahme leistete der Mann Widerstand. Die Polizei ermittelt außerdem wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Lübecker. Der Hund kam ins Tierheim.
Anwohner riefen am Freitagabend gegen 21:50 Uhr die Polizei in ein Mehrfamilienhaus in der Westhoffstraße, weil ein Besucher dort randalieren würde.
Die Polizeibeamten trafen den deutlich alkoholisierten 46-jährigen Deutschen aus Lübeck mit dessen jungem Hund im Treppenhaus an. Zu dem Zeitpunkt lagen noch keine Hinweise auf Straftaten vor. Der Mann erhielt die Aufforderung, das Haus und den Bereich um das Gebäude herum zu verlassen. Dem soll er unter Protest schließlich nachgekommen sein und dabei den Hund ruckartig hinter sich hergezogen haben.
Kurz darauf wurden die Polizeibeamten, die zwischenzeitlich den Einsatzort verlassen hatten, von Passanten angesprochen. Die hätten an der Kreuzung zur Brolingstraße einen Mann mit Hund gesehen, der mit der Hand gegen mehrere dort parkende Autos geschlagen hätte. Der Mann hätte mehrfach so stark an der Leine gezogen, dass der Hund durch die Luft geschleudert worden wäre.
Bei der beschriebenen Person handelte es sich um den bereits zuvor aufgefallenen 46-Jährigen. Die Polizeibeamten hielten den Mann in der Warendorpstraße an. Der Mann kam abermals den Aufforderungen nicht nach, sondern beleidigte die Anwesenden und baute sich vor einem der Beamten auf. Er soll belustigt auf den Tatvorwurf der Beleidigung und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz reagiert haben. Zur Verhinderung weiterer Straftaten sollte der Mann in Gewahrsam genommen werden, dagegen sperrte sich der Hundebesitzer. Er selbst und ein Polizist rutschten dabei auf einer Eisschicht aus und fielen hin, blieben aber unverletzt. Der Tatverdächtige wehrte sich weiterhin und beleidigte alle eingesetzten Kräfte. Der Mann kam schließlich in das Gewahrsam beim 4. Polizeirevier, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Widerstandes und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Lübecker.
Der augenscheinlich noch junge Hund wurde vom Tiertaxi in das Tierheim gebracht. Das Veterinäramt soll nun prüfen, ob der Mann grundsätzlich in der Lage ist, einen Hund zu halten.
Die Polizeibeamten trafen den deutlich alkoholisierten 46-jährigen Deutschen aus Lübeck mit dessen jungem Hund im Treppenhaus an. Zu dem Zeitpunkt lagen noch keine Hinweise auf Straftaten vor. Der Mann erhielt die Aufforderung, das Haus und den Bereich um das Gebäude herum zu verlassen. Dem soll er unter Protest schließlich nachgekommen sein und dabei den Hund ruckartig hinter sich hergezogen haben.
Kurz darauf wurden die Polizeibeamten, die zwischenzeitlich den Einsatzort verlassen hatten, von Passanten angesprochen. Die hätten an der Kreuzung zur Brolingstraße einen Mann mit Hund gesehen, der mit der Hand gegen mehrere dort parkende Autos geschlagen hätte. Der Mann hätte mehrfach so stark an der Leine gezogen, dass der Hund durch die Luft geschleudert worden wäre.
Bei der beschriebenen Person handelte es sich um den bereits zuvor aufgefallenen 46-Jährigen. Die Polizeibeamten hielten den Mann in der Warendorpstraße an. Der Mann kam abermals den Aufforderungen nicht nach, sondern beleidigte die Anwesenden und baute sich vor einem der Beamten auf. Er soll belustigt auf den Tatvorwurf der Beleidigung und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz reagiert haben. Zur Verhinderung weiterer Straftaten sollte der Mann in Gewahrsam genommen werden, dagegen sperrte sich der Hundebesitzer. Er selbst und ein Polizist rutschten dabei auf einer Eisschicht aus und fielen hin, blieben aber unverletzt. Der Tatverdächtige wehrte sich weiterhin und beleidigte alle eingesetzten Kräfte. Der Mann kam schließlich in das Gewahrsam beim 4. Polizeirevier, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts des Widerstandes und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz gegen den Lübecker.
Der augenscheinlich noch junge Hund wurde vom Tiertaxi in das Tierheim gebracht. Das Veterinäramt soll nun prüfen, ob der Mann grundsätzlich in der Lage ist, einen Hund zu halten.
Kommentare zu diesem Text (8):
Mündiger Bürger
schrieb am 12.1.2026 12.24 Uhr:
Da kommt in mir der Gedanke auf, vielleicht doch sowas wie einen "Hundehalterschein";egal für welche größe oder Rasse,dem Menschen vor dem Erwerb oder Übernahme eines Hundes vorzuschalten.Wie oft werden Hund; und auch andere Tiere, nur mal eben so zu Weihnachten oder Geburtstag angeschafft und bei Missfallen einfach ins Tierheim (zurück/)gegeben oder Hunde zum Beeindrucken von Menschen gehalten , die nicht verantwortungsvoll mit diesem umgehen.Da muß was passieren, auch im Sinne der Tiere.
mina
schrieb am 12.1.2026 13.50 Uhr:
Hunde sind so nette Lebewesen und dürfen nie gequält werden. Die Menschen die Tiere quälen sollten
Sozialstunden absolvieren und Alkoholverbot bekommen. Bei Rückfall in die Zelle bei Wasser und Brot ohne Britsche ... Große Spende an das Tierheim.
MaBu
schrieb am 12.1.2026 15.54 Uhr:
Dann ist aber ein Elternschein VOR der Schwangerschaft genauso wichtig, wenn man sieht, wieviele überforderte Eltern nicht mit ihren Kindern umgehen können, bzw. sie gar nicht beachten...
Uwe K.
schrieb am 12.1.2026 17.21 Uhr:
Ich als Hundepapa würde mir auch eine Art Hunde-Führerschein wünschen; ein Hund ist kein Weihnachtsgeschenk sondern eine Lebensaufgabe. Für uns ist der Hund eines Teil unseres Lebens, aber für unseren Hund sind wir sein ganzes Leben.
Viele Hundebesitzer sind überfordert, lassen Ihre Hunde frei laufen, an Orten, wo es nicht ausdrücklich erlaubt ist (selbst wenn der gut hört, kann das einen Hund, der korrekt an der Leine geführt wird aus der Bahn werfen, weil er mit dem Freiläufer nicht spielen darf, an sowas denken die anderen Besitzer aber nicht, da heißt es dann „mein Hund gehorcht ja“) oder lassen die Hinterlassenschaften liegen, was dann alle anderen in ein schlechtes Licht rückt.
Trotz allem ist so ein Hundeführerschein nicht realistisch. Da kann man ja bestenfalls Basiswissen abfragen (wie zum Beispiel in NRW). Wie der Hund behandelt werden wird, unter welchen Umständen er lebt, wie oft er zum Arzt kommt, wie gut er trainiert wird, was er zu futtern bekommt etc. lässt sich schlecht überprüfen, da bräuchte es schon eine Art jährlichen Hunde-TÜV und der Aufwand, der dafür betrieben werden müsste, von den damit einhergehenden Kosten mal ganz zu schweigen, ist einfach zu groß.
Ich fürchte Fälle, wie in dem Artikel da oben beschrieben, werden sich nie verhindern lassen, so leid einem das Tier auch tut.
PS: Den Gedankensprung zu einem Elternführerschein finde ich dann doch ein wenig verachtend; wer will den Leuten denn dann bitte verbieten Kinder zu bekommen und nach welchen Kriterien? Sowas kommt meistens von Leuten, mit einem recht beschränktem Weltbild, einhergehend mit dem Wunsch nach einer autoritären Führung… hatten wir schon mal, hat nicht so wirklich gut geklappt.
Dirk Emil Erich
schrieb am 12.1.2026 20.22 Uhr:
Moin,
Boa das geht überhaupt nicht sowas, total schlimm!
Ein Hund ist ein Familienmitglied und hat sowas niemals verdient!
Man sollte die Umstände des Halters mal überprüfen, ob er überhaupt in der Lage ist einen Hund zu halten.
Wissender
schrieb am 13.1.2026 7.23 Uhr:
Hat der Beamte den Eisschein nicht gemacht oder warum konnte er ausrutschen ?
(...)
Birgit
schrieb am 13.1.2026 7.55 Uhr:
Ein weiteres, schlimmes Beispiel dafür, was Alkohol anrichten kann. Habe es heute früh schon bei Radio Lübeck gehört und war sprachlos.
Aber ich freue mich über die empathischen Kommentare und hoffe, dass der Hund ein liebevolles Für-immer-Zuhause findet.
Danke an die Polizei inkl. Tiertaxi für den Einsatz!
Familie Schlott
schrieb am 13.1.2026 8.35 Uhr:
Es wird wirklich noch überlegt, ob diese Person (ja, Person, nicht Mensch) den Hund wieder bekommt???
An der Leine durch die Luft geschleudert, das hätte für den Hund im Genickbruch, und inneren Blutungen, Milz-/Leber-/Lungenriß enden können, alles schon im Tierschutz erlebt... Diese Gesetze und Richtschnuren, die Täter mehr schützen als Opfer (ob nun Tiere oder Kinder), sind eine Farce! Der arme Hund... Leider muß ich dem einen Kommentar Recht geben, daß ein Hundeführerschein, so wie er bis jetzt angedacht ist, kaum Wirkung haben wird, da einfach die Kontrollen (mit den hiesigen Gesetzen zum Personenschutz) nicht gedeckelt werden können, weder personell noch finanziell, und mit angekündigten Kontrollen bekommt man nur ein gestelltes Momentbild, keine Einschätzung! Zudem ist die Hundehaltung schon so teuer, daß sich z.B. Frührentner, die besonders für Tierschutzhunde mit Verlustängsten und hohem Zeitbedürfnis (Sozialtraining, Krankheit/Behinderung, hohem Alter) geeignet sind, dann auch noch rausfallen, da mit kleiner Rente hochwertige Nahrung, Tierarztkosten (Tierkrankenversicherungen versichern keine Hunde über 7 Jahren, oder mit Vorerkrankungen, die sind dann ausgeschlossen), Hundesteuer, Zubehör, und dann noch einen Hundeführerschein, der mehrere 100€ kostet, das nicht mehr stemmen können... Meine Erfahrungen in 40-jähriger Tierschutzarbeit zeigt, daß viel Geld, und großes Haus mit Garten, nicht vor Tierleid schützt, gerade die, die selber Not und Leid kennen, brauchen keinen Rassehund, und tauschen bei Schwierigkeiten nicht einfach das Tier aus gegen ein Neues, oder benutzen es als Statussymbol... Hier an den Ostseebädern besonders gut sichtbar... Und dem "kleinen" Menschen wird Hundehaltung/Tierhaltung zu unbezahlbarem Luxus... Ich höre jetzt lieber auf zu schreiben... Ich wünsche dem Hund ein neues sicheres geliebtes Zuhause!