Hafenstraße: Die FRAKTION fordert neue Ermittlungen

Lübeck: In diesen Tagen jährt sich die Brandkatastrophe in der Lübecker Hafenstraße zum 30. Mal. Wie berichtet, beantragt "Die FRAKTION" in der Bürgerschaft, den Bürgermeister aufzufordern, sich für neue Ermittlungen einzusetzen.

Wir veröffentlichen die Mitteilung der Fraktion "Die FRAKTION" im Wortlaut:

(")Der Brandanschlag auf Geflüchtete in der Hafenstraße 52 jährt sich im Januar zum 30. Mal. Sieben Kinder und drei Erwachsene wurden dabei ermordet. Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich jedes Jahr am Gedenken an die Opfer des Anschlages. Unser Rechtsstaat konnte die Hilfesuchenden nicht schützen. Eine Aufklärung der Tat hat bis heute nicht stattgefunden. In zahlreichen Medienberichten und in der aktuellen Dokumentation der Geschehnisse am Theater Lübeck wird auf Versäumnisse bei der Aufklärung des Brandanschlages aufmerksam gemacht und Konsequenzen eingefordert. Die FRAKTION in der Lübecker Bürgerschaft hat dazu einen Antrag eingebracht.

Dazu erklärt Bürgerschaftsmitglied Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): „Der schlimmste Brandanschlag in Nachkriegsdeutschland auf Menschen in der Flüchtlingsunterkunft Hafenstraße 52 am 18. Januar 1996 wird nicht als rechtsradikaler Anschlag eingestuft. Die Ermittlungen wurden eingestellt, obwohl es fünf verschiedene Geständnisse von drei jungen Neonazis gibt, die in der Brandnacht am Tatort waren. Der damals leitende Staatsanwalt Wille hielt die Geständnisse nicht für glaubwürdig. Nach eigener öffentlicher Erklärung hat Wille diese Geständnisse selbst jedoch nicht gelesen. Die Rechtsradikalen wurden nicht angeklagt, sie wurden nicht vor Gericht gestellt. Dabei wurden bei ihnen Brandlegerspuren mit versengten Augenbrauen und Haaren festgestellt. Einer von ihnen kündigte einen Anschlag auf ein Flüchtlingsheim Bekannten gegenüber an.

Die Staatsanwaltschaft konzentrierte ihre Ermittlung stattdessen in eine andere Richtung. Ein Bewohner soll den Brand gelegt haben. Anklage wurde erhoben. Es stellte sich schnell heraus, dass die Anklage unbegründet war. Gravierende Versäumnisse der Staatsanwaltschaft wurden deutlich. Es folgte der Freispruch. Dennoch wurde das Ermittlungsverfahren gegen die verdächtigen Rechtsradikalen nicht fortgeführt.

Warum sollte das Ermittlungsverfahren 30 Jahre danach wieder aufgenommen werden? Opfer von Terroranschlägen in Deutschland haben Anspruch auf staatliche Unterstützung. Die Opfer und Hinterbliebenen des Anschlages auf die Hafenstraße haben diesen Anspruch nicht, weil der Fall nicht als rechtsradikaler Anschlag gewertet wird. Stattdessen wird der Aufenthaltsstatus der Opfer immer noch in Frage gestellt. Das Verbrechen wurde damals und wird heute von vielen immer noch nicht beim Namen genannt, Zweifel wurden gestreut.

Deshalb ist eine nachdrückliche Initiative der Hansestadt Lübeck beim Gedenken 30 Jahre nach dem Brandanschlag angezeigt, um die Verantwortlichen aufzufordern, sich für eine abschließende Aufklärung des Verbrechens einzusetzen. Dies ist aktuell auch bedeutsam, um den Vorwurf zu entkräften, es sei damals von den Verantwortlichen bewusst ein rechtsradikales Motiv für die Tat ausgeblendet worden. Das Vertrauen in unseren Rechtsstaat muss gestärkt werden. Allen Spuren muss sorgfältig nachgegangen werden, um den Opfern gegenüber Recht zu üben und das Vertrauen in eine gerechte Strafverfolgung in Lübeck zu stärken. Mord verjährt nicht. Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck erwartet von der Landesregierung Aufklärung.

Die Staatsanwaltschaft ist Teil der Exekutive und untersteht der Dienst- und Fachaufsicht der politisch verantwortlichen Justizministerin, die weisungsbefugt ist. Diese ist dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Möglichkeit der politischen Einflussnahme stellt somit eine Legitimationskette vom Volk über das Parlament und die Regierung bis zur Strafverfolgungsbehörde dar. Dies soll sicherstellen, dass die Ausübung staatlicher Gewalt im Bereich der Strafverfolgung demokratisch kontrolliert wird. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss oder lediglich eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Versäumnisse in diesem Fall reichen nicht aus.(")

Die FRAKTION schließt sich den Forderungen nach einer Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens an.

Die FRAKTION schließt sich den Forderungen nach einer Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens an.


Text-Nummer: 177339   Autor: Die Fraktion/red.   vom 19.01.2026 um 15.28 Uhr

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