Linke und GAL: Streit um rechtliche Einstufung der Ferienbetreuung

Lübeck: Die Fraktion „Linke und GAL“ hält einer Mitteilung zufolge „an ihrem Antrag fest, den Zugang zur Ferienbetreuung im Rahmen des Ganztags an Lübecker Schulen für Kinder mit Behinderungen grundsätzlich zu klären und diskriminierungsfrei auszugestalten.“ Ein vom Rechtsamt empfohlenes Zurückziehen des Antrags „Benachteiligung beenden - Ferienbetreuung als Bildungsleistung nach § 112 SGB IX festlege“ komme für die Fraktion nicht in Betracht.

Wir veröffentlichen die Mitteilung der Fraktion Linke und GAL im Wortlaut:

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Hintergrund ist die derzeitige Praxis, dass die Ganztagsbetreuung an Schulen in der Schulzeit als Teilhabe zur Bildung anerkannt ist (§ 112 SGB IX), die gleiche Betreuung im Ganztag aber in der Ferienzeit von der Verwaltung als sogenannte ’soziale Teilhabe‘ gewertet wird (113 SGB IX). Die Folge: Für Kinder mit Behinderungen muss für die Betreuung in der Ferienzeit ein extra Antrag auf Kostenübernahme mit Einkommens- und Vermögensprüfung gestellt werden. Verdienen die Eltern zu viel Geld oder sind vermögend, müssen sie die Leistung selbst finanzieren oder darauf verzichten. Für Kinder ohne Behinderungen gilt dies nicht.

„Hier geht es nicht um Wortklauberei zwischen Paragrafen, sondern um reale Zugangshürden für Kinder mit Behinderungen, die ausschließlich aufgrund ihrer Behinderung im Verwaltungshandeln begründet sind“, erklärt Juleka Schulte-Ostermann, Bürgerschaftsmitglied der GAL, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Linke und GAL sowie stellvertretende Fraktionsvorsitzende.

„Wenn Kinder mit Behinderung beim Zugang zum selben schulischen Ganztag von der Verwaltung anders behandelt werden als Kinder ohne Behinderungen, dann ist das ein Problem. Nach Auffassung meiner Fraktion liegt hier eine Diskriminierung aufgrund von Behinderung vor. Eine politische Klärung und eine öffentliche Debatte dazu sind daher unverzichtbar.“

Die Fraktion Linke und GAL weist darauf hin, dass der Ganztag an Schulen in Lübeck auf einer besonderen kommunalen Grundlage beruht. Der Kooperationsvertrag zwischen Hansestadt, Schulen und Trägern legt ausdrücklich fest, dass auch die Ferienbetreuung Bestandteil des pädagogischen Konzepts der Schule ist und den schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllt. Diese Einordnung wurde zudem 2018 von der Hansestadt Lübeck und dem Land Schleswig-Holstein in der Niederschrift des Petitionsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Landtages (26. Sitzung am 30. Oktober 2018) bestätigt.

Bestätigt wird diese Einschätzung ebenfalls durch eine aktuelle Stellungnahme der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen des Landes Schleswig-Holstein. Darin wird ausgeführt, dass Betreuungsleistungen im Rahmen des Ganztags als Leistungen zur Teilhabe an Bildung einzuordnen sind, wenn sie im Einklang mit dem schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag stehen. Zugleich weist die Landesbeauftragte ausdrücklich darauf hin, dass die bestehende Praxis zu einer strukturellen Benachteiligung von Kindern mit Behinderung führt.

Vor diesem Hintergrund kritisiert die Fraktion, dass die Frage der rechtlichen Einordnung der Ferienbetreuung nicht öffentlich debattiert und ausschließlich verwaltungsintern beantwortet und entschieden werden soll. Zwar nimmt die Fraktion die rechtliche Einschätzung des Rechtsamts zur Kenntnis, sieht darin jedoch keinen Grund, die öffentliche politische und fachliche Befassung mit dem Thema zu beenden.

„Ob bestehende Regelungen zu einer sachlich gerechtfertigten oder zu einer diskriminierenden Ungleichbehandlung führen, ist keine rein verwaltungsinterne Frage“, so Juleka Schulte-Ostermann weiter. „Gerade wenn selbst vom Rechtsamt gegenüber meiner Fraktion mitgeteilt wird, dass eine andere Ausgestaltung der Ferienbetreuung grundsätzlich möglich wäre, sodass sie als Teilhabe zur Bildung von der Verwaltung eingestuft werden könnte, gehört diese Frage in die Fachausschüsse unter Einbindung des Beirats für Menschen mit Behinderung sowie der Initiative Inklusion und in die Bürgerschaft.“

Deshalb begrüßt die Fraktion ausdrücklich die Empfehlung des Ältestenrates, den Antrag in den Jugendhilfeausschuss sowie in den Ausschuss für Schule und Sport zu überweisen. Dort sollen zunächst die rechtlichen, fachlichen und pädagogischen Aspekte inklusive der Einschätzung des Rechtsamts beraten und der weitere Umgang mit dem Antrag öffentlich geklärt werden, bevor der Antrag zurück in die Bürgerschaft geht.

Der Fraktionsvorsitzende Andreas Müller (Linke) ergänzt: „Wir wollen keine symbolische Entscheidung, sondern eine tragfähige und für alle transparente Klärung. Ziel muss eine Lösung sein, die rechtssicher ist und gleichzeitig sicherstellt, dass Kinder mit Behinderung nicht schlechtergestellt werden als andere Kinder. Dafür braucht es eine offene politische Debatte – keinen Rückzug. Deshalb werden wir unseren Antrag auf keinen Fall zum jetzigen Zeitpunkt zurückziehen.“

Die Fraktion Linke und GAL macht deutlich: Die Frage der Ferienbetreuung im Ganztag berührt grundlegende Fragen von Gleichbehandlung, Inklusion sowie politischer und kommunaler Verantwortung. Sie muss politisch geklärt werden – transparent, faktenbasiert und unter Beteiligung der zuständigen Gremien sowie der Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen.
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Der Zugang zur Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderung soll in den Lübecker Fachausschüssen neu beraten werden. Foto: Symbolbild

Der Zugang zur Ferienbetreuung für Kinder mit Behinderung soll in den Lübecker Fachausschüssen neu beraten werden. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 177536   Autor: Linkeu.GAL/red.   vom 30.01.2026 um 10.24 Uhr

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