Schwimmbad-Preise: Linke und GAL pochen auf Jugend-Beteiligung

Lübeck: „Die geplante Erhöhung der Eintrittspreise für die Lübecker Schwimmbäder betrifft ausdrücklich auch Kinder und Jugendliche“, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion „Linke und GAL“. Und weiter: „Damit ist nach § 47f der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein eine Kinder- und Jugendbeteiligung vor der Beschlussfassung gesetzlich verpflichtend durchzuführen.“

Wir veröffentlichen die Mitteilung der Fraktion Linke und GAL im Wortlaut:

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In der Verwaltungsvorlage wird jedoch ausgeführt, auf eine Beteiligung könne verzichtet werden, da die Preise für Kinder und Jugendliche weniger stark erhöht würden als für Erwachsene. Diese Begründung überzeugt weder rechtlich noch inhaltlich, erklärt Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Bürgerschaftsmitglied und kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Linke und GAL: „Kinder- und Jugendbeteiligung ist kein freiwilliges Angebot der Verwaltung, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie muss immer dann in einem von der Verwaltung entschiedenen und altersangemessenen Format erfolgen, wenn junge Menschen von einer Entscheidung betroffen sind – und genau das ist hier der Fall. Dass die Verwaltung selbst ausdrücklich auf Kinder und Jugendliche Bezug nimmt, belegt diese Betroffenheit eindeutig. Ob die Auswirkungen der Preiserhöhung aus Sicht der Verwaltung für ‚ausreichend berücksichtigt‘ bewertet werden, ist rechtlich unerheblich. Denn Beteiligung ist kein Ermessenstatbestand und kann nicht durch eine vorweggenommene Bewertung aus Erwachsenensicht der Verwaltung ersetzt werden.“

Auch das Argument einer angeblich geringeren Belastung ist sachlich nicht zutreffend. „Der Eintrittspreis, zum Beispiel für Einzelkarten, steigt für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene um 36,36 Prozent. Die prozentuale Belastung ist damit für alle gleich hoch“, ergänzt Katja Mentz (GAL), die sich seit Jahren in Lübeck für Kinder- und Jugendbeteiligung engagiert und bereits in der Vergangenheit erfolgreich eine von der Verwaltung vergessene Kinder- und Jugendbeteiligung durchsetzte.

In der aktuellen Situation besteht das Problem nach Information der Fraktion Linke und GAL für die politische Beschlussfassung darin, dass ohne Kinder- und Jugendbeteiligung unklar bleibt, wie Kinder und Jugendliche die Preiserhöhung bewerten, ob sie diese als gerechtfertigt oder belastend empfinden und welche Perspektiven sie in den Entscheidungsprozess hätten einbringen wollen: „Genau darum geht es bei Kinder- und Jugendbeteiligung“, so Juleka Schulte-Ostermann. „Nicht um Zustimmung oder ein Vetorecht, denn die letzte Entscheidung trifft die Bürgerschaft, sondern darum, die Perspektiven junger Menschen sichtbar zu machen und in politische Entscheidungen einbeziehen zu können.“

Die Fraktion Linke und GAL beantragt daher in der Bürgerschaft am 29. Januar 2026 erneut die Vertagung der Beschlussvorlage, bis die gesetzlich vorgeschriebene Kinder- und Jugendbeteiligung nachgeholt wurde. Ein entsprechender Antrag war zuvor bereits im Hauptausschuss gestellt worden, dort jedoch ohne Erfolg. Sollte die Vertagung erneut abgelehnt werden, sieht sich die Fraktion gezwungen, die Kommunalaufsicht einzuschalten. Dies kann zur Unwirksamkeit der Beschlussfassung führen und hätte gegebenenfalls zur Folge, dass das gesamte Verfahren neu aufgerollt werden müsste.

Der im Hauptausschuss vom Bürgermeister vorgeschlagene Lösungsweg für das aktuelle Problem, gemeinsam mit dem Ministerium zu prüfen, wie weit gesetzliche Kinder- und Jugendbeteiligung zukünftig zu verstehen sei, das Recht also zukünftig ausgelegt werden müsse, greift nach Auffassung von Katja Mentz und Juleka Schulte-Ostermann zu kurz. „Es geht hier nicht um zukünftige Verfahren, sondern um eine aktuelle, konkrete Beschlussvorlage, bei der die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung bislang nicht erfolgt und daher nachzuholen ist“, stellen beide klar.

Für die Fraktion Linke und GAL ist Kinder- und Jugendbeteiligung kein optionaler Zusatz, sondern ein gesetzlich verankerter Bestandteil demokratischer Entscheidungsfindung. Sie gilt nicht nur, wenn es gerade passt – sondern immer dann, wenn junge Menschen betroffen sind.
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Die „gesetzlich vorgeschriebene Kinder- und Jugendbeteiligung muss vor Beschlussfassung nachgeholt werden“, fordert die Fraktion Linke und GAL zum Thema Schwimmbad-Preise. Foto: Schwimmbäder/Archiv

Die „gesetzlich vorgeschriebene Kinder- und Jugendbeteiligung muss vor Beschlussfassung nachgeholt werden“, fordert die Fraktion Linke und GAL zum Thema Schwimmbad-Preise. Foto: Schwimmbäder/Archiv


Text-Nummer: 177552   Autor: Linkeu.GAL/red.   vom 31.01.2026 um 15.14 Uhr

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