Firma kassiert 7.700 Euro in bar für Beseitigung von zehn Müllsäcken
Lübeck - St. Lorenz Nord: Am Donnerstag (29.01.2026) um 17:00 Uhr wurde eine Besatzung des 2. Polizeireviers zu einer Bank gerufen. Eine Mitarbeiterin verständigte die Polizei, weil eine Kundin insgesamt 7.700 Euro in bar an einen Mann für Dienstleistungen übergeben habe und ihr die Rahmenbedingungen des Geschäfts suspekt vorkamen.Die Geschädigte gab gegenüber den Beamten an, dass sie mit ihrem Ehemann eine Wohnung in Lübeck bewohne. Dort seien zum Jahresbeginn die Restmülltonnen abhanden gekommen. Aus diesem Grund lagerte sie ihren Unrat im Hinterhof. Sie soll vor Wochen eine Firma über eine Suchmaschine gefunden haben, welche diverse Dienstleistungen angeboten habe. Diese habe sie damit beauftragt, zehn Säcke Restmüll abzuholen und zu entsorgen.
Am 28.01.2026 erschien ein Mitarbeiter. Dieser beseitigte den Müll und verlangte 1.700 Euro Bargeld für die Dienstleistung. Eine Rechnung wurde nicht ausgestellt. Da die Frau nicht genug Bargeld zu Hause hatte, wurde vereinbart, dass die Bezahlung am Folgetag erfolgen könnte. Es erschien im Verlauf ein anderer Mitarbeiter des Unternehmens und forderte nun insgesamt 7.700 Euro. Die Rechnung habe sich durch die Entsorgung von Altöl und andere Leistungen erhöht. Die Frau soll über kein Kraftfahrzeug und keine Altölreserven verfügt haben. Dennoch habe sie sich dazu überreden lassen, auf die Forderung einzugehen. Im Verlauf soll sie den Mann in eine Bankfiliale begleitet haben. Dort habe sie das Geld abgehoben und übergeben. Eine Rechnung habe sie auch in diesem Fall nicht erhalten.
Die Polizei ermittelt wegen des Anfangsverdachts des Betrugs sowie Wuchers.
Seriöse Unternehmen verfügen im Internet über ein Impressum. Dieses listet Angaben zum Geschäftsführer, zum Firmenstandort, zu einer Telefonnummer sowie zu einer Handelsregisternummer. Zudem können unseriöse Unternehmen über Fakeshop-Finder, beispielsweise über die Webseite www.verbraucherzentrale.de erkannt werden. Vor der Buchung sollten die Preise und die erbrachte Leistung schriftlich festgehalten werden. Seriöse Firmen bieten keine Bezahlung ausschließlich mit Bargeld an. Zudem kann es hilfreich sein, Bewertungen zu dem Unternehmen zu recherchieren.

Die Polizei ermittelt wegen des Anfangsverdachts des Betrugs sowie Wuchers. Foto: Symbolbild
Text-Nummer: 177555 Autor: Polizei/red. vom 30.01.2026 um 14.09 Uhr
