Russland-Geschäfte: Haftbefehle in Vollzug

Lübeck: Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat am Dienstag, 3. Februar 2026, die Haftbefehle gegen den deutsch-russischen Staatsangehörigen Daniel A., den deutsch-ukrainischen Staatsangehörigen Artem I., den deutschen Staatsangehörigen Boris M., den deutschen Staatsangehörigen Eugen R. und den deutsch-russischen Staatsangehörigen Nikita S. in Vollzug gesetzt.

Die Beschuldigten wurden am Montag, 2. Februar 2026, in Lübeck festgenommen (wir berichteten) und am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

Symbolbild.

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Text-Nummer: 177624   Autor: Generalbundesanwalt/red.   vom 03.02.2026 um 14.45 Uhr

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