Russland-Geschäfte: Haftbefehle in Vollzug
Lübeck: Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat am Dienstag, 3. Februar 2026, die Haftbefehle gegen den deutsch-russischen Staatsangehörigen Daniel A., den deutsch-ukrainischen Staatsangehörigen Artem I., den deutschen Staatsangehörigen Boris M., den deutschen Staatsangehörigen Eugen R. und den deutsch-russischen Staatsangehörigen Nikita S. in Vollzug gesetzt.Die Beschuldigten wurden am Montag, 2. Februar 2026, in Lübeck festgenommen (wir berichteten) und am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

Symbolbild.
Text-Nummer: 177624 Autor: Generalbundesanwalt/red. vom 03.02.2026 um 14.45 Uhr
