Ganztag: Linke und GAL kritisieren neue Hürden für Kinder mit Behinderung

Lübeck: „Das Sozialministerium Schleswig-Holstein hat mit Stellungnahme vom 22.01.2026 die bislang in Lübeck umstrittene Praxis zur Einordnung von Assistenzleistungen in der schulischen Ganztagsbetreuung landesweit ausgeweitet und verschärft“, erklärt die Fraktion Linke und GAL in einer Mitteilung.

Wir veröffentlichen die Mitteilung der Fraktion Linke und GAL im Wortlaut:

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Während Assistenz im Unterricht weiterhin als „Teilhabe an Bildung“ nach § 112 SGB IX gilt, sollen künftig alle übrigen Anteile des Ganztags – insbesondere Freizeitangebote, Spiel, Sport sowie die gesamten Ferienzeiten – als „soziale Teilhabe“ nach § 113 SGB IX eingestuft werden. Für diese Zeitanteile müssen Eltern einkommens- und vermögensabhängige Anträge stellen. Betroffen sind ausschließlich Kinder mit Behinderungen. Kinder ohne Behinderungen können uneingeschränkt am Ganztag teilnehmen. Nach Auffassung des Ministeriums darf § 112 SGB IX nur noch für Betreuungszeiten mit unmittelbarem Unterrichtsbezug wie die Hausaufgabenbetreuung angewendet werden. Dies führt dazu, dass nun sogar einzelne Betreuungstage in der Schulzeit rechtlich in Bildungs- und soziale Teilhabeanteile aufgespalten werden müssen – obwohl der individuelle Assistenzbedarf durchgehend besteht. Neben zusätzlichen Antragspflichten für Eltern steigt auch der Verwaltungsaufwand für Träger, Schulen und Kommunen erheblich.

Erziehungswissenschaftlerin Juleka Schulte-Ostermann, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kinder- und jugendpolitische Sprecherin von Linke und GAL, erklärt: „Das Sozialministerium verschärft eine bereits bestehende Diskriminierung landesweit. Ein Kind erhält morgens Assistenz im Unterricht als Bildungsleistung und am Nachmittag möglicherweise noch für die Hausaufgabenhilfe – im weiteren Verlauf des schulischen Ganztags jedoch nur noch nach einkommens- und vermögensabhängiger Antragstellung der Eltern, weil Angebote wie soziales Lernen, Sport und Spiel – obwohl sie zum schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrag im Ganztag gehören – plötzlich als ‚soziale Teilhabe‘ und nicht mehr als schulische Bildung eingestuft werden. Das ist strukturelle Diskriminierung. Verwaltungsregeln werden so gestaltet, dass Kindern mit Behinderungen zusätzliche Hürden entstehen, die andere Kinder nicht haben. Diese Regelung unterläuft den kommenden bedingungslosen und individuellen Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung und verstößt gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes sowie gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.“

Bereits § 3 des Lübecker Kooperationsvertrags „Ganztag an Schule“, der zwischen Verwaltung, Schule und Träger des Ganztags geschlossen wird, definiert die Ferienbetreuung ausdrücklich als pädagogischen Bestandteil des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags. Auch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Michaela Pries, hielt in ihrer Stellungnahme vom 02.12.2025 eine landesweit einheitliche Anerkennung der Ferienbetreuung im Ganztag als Leistung zur Teilhabe an Bildung für dringend geboten und verwies auf die derzeitige strukturelle Benachteiligung betroffener Kinder.

Zudem wurde im Rahmen einer Petition 2018 sowohl seitens des Bildungsministeriums als auch der Lübecker Verwaltung festgehalten, dass der schulische Ganztag in Schul- und Ferienzeiten dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule zuzuordnen ist. Mit der nun landesweit verschärften Rechtsauffassung des Sozialministeriums steht dieser Bewertung eine gegensätzliche landespolitische Einordnung gegenüber. Seit dem Schuljahr 2025/2026 folgt die Lübecker Verwaltung dieser Linie, ohne den Positionswechsel nachvollziehbar zu erklären. Gleichzeitig gilt der Lübecker Kooperationsvertrag zwischen Verwaltung, Schule und Träger des Ganztags unverändert fort. Damit stehen in Lübeck derzeit sich widersprechende rechtliche und vertragliche Bewertungen nebeneinander.

Die Fraktion Linke und GAL hat im Januar 2026 einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht, die Ferienbetreuung im „Ganztag an Schule“ verbindlich als Bildungsleistung nach § 112 SGB IX anzuerkennen. Der Antrag wird im gemeinsamen Ausschuss von Jugendhilfe sowie Schule und Sport am 05.03.2026 beraten. Nach der landesweiten Verschärfung wurde das Thema zudem über den Beirat für Menschen mit Behinderung Lübeck und die Initiative Inklusion Schleswig-Holstein an die Landesbeauftragte herangetragen und von der Fraktion Linke und GAL auf Bundesebene weitergeleitet.

Andreas Müller, Fraktionsvorsitzender von Linke und GAL, betont: „Der schulische Ganztag ist ein durchgängiges Bildungsangebot – zu allen Schul- und Ferienzeiten. Sonderregelungen für Kinder mit Behinderungen untergraben den Gleichbehandlungsgrundsatz und den kommenden Rechtsanspruch auf Schulkinderbetreuung. Die schulische Ganztagsbetreuung ist Bildung – für alle.“

Abschließend erklären Juleka Schulte-Ostermann und Andreas Müller: „Schulische Bildung endet nicht mit dem Klingelzeichen. Wir erwarten eine einheitliche Anwendung des § 112 SGB IX auf die gesamte schulische Ganztagsbetreuung. Eine Aufspaltung in einkommensabhängige soziale Teilhabeleistungen ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar.“
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Neue Hürden für Inklusion: Linke und GAL kritisieren die Aufspaltung der Ganztagsbetreuung in Bildungs- und Sozialleistungen. Foto: Symbolbild

Neue Hürden für Inklusion: Linke und GAL kritisieren die Aufspaltung der Ganztagsbetreuung in Bildungs- und Sozialleistungen. Foto: Symbolbild


Text-Nummer: 177857   Autor: Linkeu.GAL/red.   vom 16.02.2026 um 12.33 Uhr

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