In der Neuengammer Straße darf nur noch einseitig geparkt werden

Lübeck - St. Lorenz Nord: Aufgrund von Hinweisen und Beschwerden hat die Stadtverwaltung die Parksituation in der Neuengammer Straße verkehrlich überprüft und neu bewertet. Dabei wurde festgestellt, dass Fahrzeuge auf einer Straßenseite verbotswidrig auf dem Gehweg parken und diesen dadurch erheblich einengen.

Zur Begründung eines neuen Haltverbots schreibt die Stadt:

(")Ein beidseitiges Parken auf der Fahrbahn ist aufgrund der geringen Straßenbreite nicht möglich, da in diesem Fall keine ausreichende Duchfahrtsbreite für Fahrzeuge mehr gewährleistet wäre. Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Halten an engen Straßenstellen verboten. Eine enge Straßenstelle liegt vor, wenn die Durchfahrtsbreite weniger als 3,05 Meter beträgt. Die Regel gilt immer, auch wenn keine Verkehrszeichen vorhanden sind.

Aufgrund des schmalen Straßenquerschnitts kann alternativ auch das Parken auf den Gehwegen nicht erlaubt werden. Zur eindeutigen Regelung der Parkordnung wird daher auf einer Seite das Verkehrszeichen 283 (absolutes Haltverbot) eingerichtet. Auf dieser Straßenseite ist dann das Halten und Parken auf der Fahrbahn nicht mehr zulässig.

Es wird darum gebeten, die Verkehrszeichen zu beachten und damit die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck wurde vorab über die verkehrlichen Änderungen informiert.(")

Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.luebeck.de/parkregeln.

Auch in der Neuengammer Straße wird das Gehwegparken nicht mehr geduldet. Foto: HL

Auch in der Neuengammer Straße wird das Gehwegparken nicht mehr geduldet. Foto: HL


Text-Nummer: 177897   Autor: Presseamt/red.   vom 17.02.2026 um 14.38 Uhr

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