Eltern: Kohorten- und Kontingent-Regelungen dürfen keine Dauerlösung werden

Lübeck: Derzeit werden in mehreren Lübecker Kindertageseinrichtungen bei personellen Engpässen sogenannte Kohorten- oder Kontingent-Regelungen an Teilschließungstagen angewendet. Dabei werden Kinder gruppenweise an unterschiedlichen Tagen betreut, um den eingeschränkten Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Kreis- und Stadtelternvertretung der Kitas in Lübeck warnt davor, dass diese zu einer Dauerregelung werden kann.

Wir veröffentlichen die Mitteilung der Kreis- und Stadtelternvertretung der Kitas in Lübeck im Wortlaut:

(")Die Kreis- und Stadtelternvertretung der Kitas in Lübeck stellt klar: Diese Maßnahmen dürfen ausschließlich als kurzfristige Notfalllösung eingesetzt werden. Sie sind kein geeignetes Instrument, um strukturellen Personalmangel dauerhaft zu kompensieren – auch dann nicht, wenn sie als „gerechte Verteilung“ von Ausfalltagen dargestellt werden. Zudem ist aufgefallen, dass viele Eltern trägerübergreifend nicht ausreichend darüber informiert wurden, dass diese Regelung angewendet wird, wie sie konkret funktioniert und welchem Zweck sie dient.

Transparente, frühzeitige und einheitliche Information ist zwingend erforderlich. Eltern müssen rechtzeitig „ins Boot geholt“ werden, um Planungssicherheit zu erhalten und die Maßnahmen nachvollziehen zu können. Gleichzeitig betont die Kreis- und Stadtelternvertretung, dass bei Betreuungsausfällen das Recht des Kindes auf Betreuung im Mittelpunkt steht – nicht die Berufstätigkeit der Eltern.

„Uns ist bewusst, dass in Ausnahmesituationen das Kindeswohl oberste Priorität hat. Dennoch darf die Anwendung der Kohorten- oder Kontingent-Regelung kein Dauerzustand werden. Sie ist eine Notmaßnahme – kein strukturelles Steuerungsinstrument gegen Personalmangel“, erklärt Elisabeth Plesmann, Co-Vorsitzende der Kreis- und Stadtelternvertretung Lübeck.

Ebenso darf es kein pauschales Verbot geben, im begründeten Einzelfall Kohorten zu tauschen. Gerade für Kinder, die aus pädagogischen oder persönlichen Gründen auf ein stabiles, gleichbleibendes Umfeld angewiesen sind, muss Flexibilität möglich sein. Starre Regelungen dürfen nicht zulasten besonders schutzbedürftiger Kinder gehen.

„Für Eltern ist es ohnehin schwer genug, Familie und Beruf zu vereinbaren. Viele Arbeitgeber unterstützen arbeitnehmende Eltern nicht ausreichend, der Druck ist hoch. Wenn politisch weiterhin gewünscht ist, dass beide Elternteile berufstätig sind, dann muss auch eine verlässliche Betreuung und frühkindliche Bildung sichergestellt werden – und zwar mehr als reine Aufbewahrung“, betont Patrick Habermann, Co-Vorsitzender der KEV.

Die Elternvertretung fordert Stadt und Träger auf, die Regelungen klar als reine Notfallmaßnahme zu definieren und parallel nachhaltige Lösungen zur Sicherstellung verlässlicher Betreuung und qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung voranzutreiben.(")

Die Elternvertreter fordern eine verlässliche Betreuung der Kinder. Symbolbild: HN

Die Elternvertreter fordern eine verlässliche Betreuung der Kinder. Symbolbild: HN


Text-Nummer: 177979   Autor: SEV/KEV/red.   vom 21.02.2026 um 16.35 Uhr

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