Weiterer Eilantrag gegen den Abriss von Haus Seeblick erfolglos
Lübeck - Travemünde: Nachdem das Verwaltungsgericht schon am 17. Februar 2026 einen Eilantrag gegen den Abriss von Haus Seeblick abgelehnt hatte, blieb nun der nächste Antrag ebenfalls ohne Erfolg. Das Gericht hatte – anders als in dem ersten Verfahren – über die Frage zu entscheiden, ob die Abrissverfügung aus dem September 2025 überhaupt vollzogen werden darf.Der Anordnung, das Gebäude abzureißen, war der Antragsteller nicht nachgekommen, weshalb die Stadt die vom Gericht im vorherigen Beschluss für rechtens erachtete Ersatzvornahme angeordnet hatte.
Die Kammer ist nun zu der Ansicht gelangt, dass auch der Abriss an sich zu Recht angeordnet worden ist. Von dem Haus gehe eine Gefahr für Leben und Gesundheit aus. Es befände sich nur noch etwa vier Meter von der Abbruchkante des Steilufers entfernt. Die Standsicherheit sei nicht mehr gewährleistet.
Durch die sich stetig verschlechternde Festigkeit des Untergrundes bestehe zudem die Möglichkeit eines spontanen Abbruchs. All das gefährde Personen sowohl auf dem Grundstück, als auch solche, die sich unten am Ufer befänden.
Den vom Antragsteller erhobenen Einwänden folgte die Kammer nicht. Insbesondere hat sie keine der vom Antragsteller vorgeschlagenen Gegenvorschläge zum Abriss (Big Bags zur Befestigung des Ufers, Versetzung des Gebäudes, Teilabriss) als taugliche Alternative zum Abriss angesehen.
Der Beschluss (8 B 7/26) ist noch nicht rechtskräftig. Der Antragsteller kann binnen zwei Wochen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einreichen.

Ein weiterer Eilantrag gegen den Abriss von Haus Seeblick erfolglos. Foto: Archiv/HN
Text-Nummer: 178011 Autor: VerwaltungsgerichtSH/red vom 23.02.2026 um 14.17 Uhr
