Haus Seeblick: Gericht lehnt Eilantrag gegen Abriss ab
Lübeck - Travemünde: Archiv - 03.03.2026, 10.49 Uhr: Haus Seeblick am Brodtener Steilufer darf abgerissen werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am 2. März 2026 entschieden (Az. 1 MB 2/26). Das Verwaltungsgericht hatte am 23. Februar 2026 einen Eilantrag des Eigentümers abgelehnt (Az. 8 B 7/26). Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Eigentümers hat nun der für Baurecht zuständige 1. Senat zurückgewiesen.Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, das Verwaltungsgericht habe zutreffend entschieden, dass die Abrissverfügung der Hansestadt Lübeck vom 30. September 2025 rechtmäßig sei. Die Abrissverfügung sei zur Abwendung einer Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen aufgrund des nur noch sehr geringen Abstands zur Abbruchkante und der sich stetig verschlechternden Festigkeit des Untergrundes und der Möglichkeit eines spontanen Abbruchs erforderlich.
Anhaltspunkte für eine Unverhältnismäßigkeit der Abrissverfügung lägen nicht vor, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der vom Eigentümer geltend gemachten Möglichkeit eines Teilabrisses. Es sei grundsätzlich Sache des Bauherrn, den Rückbau auf ein rechtlich zulässiges Maß anzubieten. Das sei im Beschwerdeverfahren nicht konkret erfolgt. Der Beschluss des 1. Senats ist unanfechtbar.
Die Hansestadt Lübeck hatte am Montag (02. März 2026) bereits mit dem Abbruch begonnen (Wir berichteten).

Der Abbruch-Bagger kann sein Werk vollenden. Foto: Helge Normann
Text-Nummer: 178159 Autor: OVG SH/red. vom 03.03.2026 um 10.49 Uhr
