Haus Seeblick: Gericht lehnt Eilantrag gegen Abriss ab

Lübeck - Travemünde: Haus Seeblick am Brodtener Steilufer darf abgerissen werden. Das hat das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht am 2. März 2026 entschieden (Az. 1 MB 2/26). Das Verwaltungsgericht hatte am 23. Februar 2026 einen Eilantrag des Eigentümers abgelehnt (Az. 8 B 7/26). Die hiergegen eingelegte Beschwerde des Eigentümers hat nun der für Baurecht zuständige 1. Senat zurückgewiesen.

Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, das Verwaltungsgericht habe zutreffend entschieden, dass die Abrissverfügung der Hansestadt Lübeck vom 30. September 2025 rechtmäßig sei. Die Abrissverfügung sei zur Abwendung einer Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen aufgrund des nur noch sehr geringen Abstands zur Abbruchkante und der sich stetig verschlechternden Festigkeit des Untergrundes und der Möglichkeit eines spontanen Abbruchs erforderlich.

Anhaltspunkte für eine Unverhältnismäßigkeit der Abrissverfügung lägen nicht vor, auch nicht unter dem Gesichtspunkt der vom Eigentümer geltend gemachten Möglichkeit eines Teilabrisses. Es sei grundsätzlich Sache des Bauherrn, den Rückbau auf ein rechtlich zulässiges Maß anzubieten. Das sei im Beschwerdeverfahren nicht konkret erfolgt. Der Beschluss des 1. Senats ist unanfechtbar.

Die Hansestadt Lübeck hatte am Montag (02. März 2026) bereits mit dem Abbruch begonnen (Wir berichteten).

Der Abbruch-Bagger kann sein Werk vollenden. Foto: Helge Normann

Der Abbruch-Bagger kann sein Werk vollenden. Foto: Helge Normann


Text-Nummer: 178159   Autor: OVG SH/red.   vom 03.03.2026 um 10.49 Uhr

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Kommentare zu diesem Text:

Klugscheißer

schrieb am 03.03.2026 um 11.40 Uhr:
Und ich dachte immer das Ding steht unter Denkmalschutz!

Hans Dampf

schrieb am 03.03.2026 um 13.12 Uhr:
Endlich wird dieses Ding abgerissen. Der Eigentümer muss schon arg verschroben sein, wenn er das Haus an Ort und Stelle behalten will.

@Klugscheißer
Mag sein, aber Sicherheit geht vor Denkmalschutz.

Barny

schrieb am 03.03.2026 um 17.13 Uhr:
Wenn es gegen einen Eigentümer geht ist die Stadtverwaltung schnell dabei, Fakten zu schaffen.

Bei ihren eigenen Objekten schludert die Verwaltung Jahrzehnte lang und drückt sich vor der Verantwortung.

Bestes Beispiel sind die Brücken!

Vielleicht sollten die studierten Angestellten der Verwaltung durch Handwerker ersetzt werden, die auch praktische Erfahrungen besitzen und nicht nur mit Papier und Bleistift groß geworden sind.

Der Lübecker

schrieb am 04.03.2026 um 06.52 Uhr:
Es ist doch komisch wenn es nicht so traurig wäre: wenn es um den Willen des Beamten geht, ist der Denkmalschutz nicht wichtig. Wäre einer Privatperson eingefallen ein denkmalgeschützten Haus abzureißen wären ihr alle Steine der Welt von demselben Beamten in den Weg gelegt worden. Es lebe die Willkür!!

Ernie

schrieb am 04.03.2026 um 12.18 Uhr:
Hat sich die Hansestadt Lübeck eigentlich Gedanken gemacht, das sie wieder auf den Grundstückseigentümer zugehen müssen? Wo läuft nachher der Wanderweg längs?
Ich persönlich würde das Grundstück einzäunen und dann sollen die Leute zusehen, wie sie nach Niendorf und zurück kommen.