Landesregierung entschuldet UKSH

Lübeck: Archiv - 04.03.2026, 14.35 Uhr: Die Landesregierung, die Fraktionsvorsitzenden von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW im Landtag sowie der Vorstand des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) haben gemeinsam den „Zukunftspakt II“ für das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein vorgestellt und unterzeichnet. Neben einer Übernahme von Krediten in Höhe von 922 Millionen Euro werden rund 433 Millionen Euro für künftige Kosten übernommen.

Das Maßnahmenpaket sieht unterschiedliche Komponenten vor, um das UKSH wirtschaftlich zu stabilisieren und es gleichzeitig stark für die Herausforderungen der Zukunft zu machen. Der Zukunftspakt II beinhaltet insbesondere:

- eine Übernahme der Kosten für das Immobilien-ÖPP des UKSH durch das Land,
- eine Anhebung des Investitionszuschusses des UKSH,
- die Finanzierung der Kosten für die Transformation der Wärme- und Stromversorgung des UKSH sowie
- die Umsetzung des Projekts Audit und Strategie.

Um eine spürbare Entlastung für das UKSH zu schaffen, finanziert das Land die Kosten für das Immobilien-ÖPP. Hierfür übernimmt das Land Kredite des UKSH in Höhe von bis zu rund 922 Millionen Euro. Der Schuldnerwechsel soll zum 1. Januar 2027 stattfinden. Zusätzlich wird das Land in einem weiteren Schritt die künftigen Kosten des ÖPP-Projekts tragen. Bis zum Ende der Ver­tragslaufzeit in 2044 betragen diese voraussichtlich rund 433 Millionen Euro.

„Mit diesem finanziellen Kraftakt stärkt das Land das UKSH als Maximalversorger in Schleswig-Holstein substantiell. Schon 2019 legte Schleswig-Holstein mit dem Zukunftspakt einen wichtigen Grundstein, um eine exzellente medizinische Versorgung zu gewährleisten. Der Zukunftspakt II ist der nächste logische Schritt, mit dem das Land das UKSH erheblich entlastet und seine wirtschaftliche Stabilität unterstützt. Dass wir heute fraktionsübergreifend geschlossen an der Seite des UKSH stehen, ist ein starkes Zeichen des Landes für die Sicherung einer hochwertigen medizinischen Versorgung“, sagten Finanzministerin Dr. Silke Schneider, Wissenschaftsministerin Dr. Dorit Stenke und Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken.

Das 2014 gestartete Immobilien-ÖPP-Projekt beim UKSH ermöglicht die dringend notwendige bauliche Erneuerung an den Standorten Kiel und Lübeck, wo 2019 moderne Zentralkliniken eröffnet wurden. Neubau, Umbau und Sanierung sollen bis 2029 abgeschlossen sein. Verzögerungen, Kostensteigerungen und veränderte Rahmenbedingungen belasten jedoch die Finanzierung erheblich. Die erwartete Eigenfinanzierung durch Effizienzrenditen lässt sich nicht realisieren.

Die Übernahme der ÖPP-Kosten durch das Land verbessert das wirtschaftliche Ergebnis des UKSH deutlich - bis zum Jahr 2035 in Höhe von voraussichtlich rund 1,07 Milliarden Euro. „Der Zukunftspakt II ist eine historische Entscheidung für das UKSH. Die Übernahme der Kosten für die bauliche Erneuerung des UKSH durch das Land entlastet uns erheblich und schafft den Spielraum, den wir brauchen, um unseren Auftrag dauerhaft zu sichern: „eine verlässliche Maximalversorgung für die Menschen in Schleswig-Holstein – im Dreiklang von Spitzenmedizin, Forschung und Lehre“, sagt Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jens Scholz, CEO des UKSH. „Wir danken dem Land und den Fraktionen im Landtag für die breite Unterstützung und das klare Bekenntnis zur Universitätsmedizin. Für das UKSH ist das Ansporn und Verpflichtung, die gewonnene Planungssicherheit in die Zukunftsfähigkeit des UKSH zu investieren: in Digitalisierung und moderne Abläufe, in attraktive und verlässliche Arbeitsbedingungen – und damit in eine leistungsfähige universitätsmedizinische Versorgung für die Menschen im Land.“

Durch die Übernahme der Kredite erhöht sich die Verschuldung des Landes im Kernhaushalt, sodass eine zusätzliche Zinsbelastung in Höhe von jährlich rund 27 Millionen Euro ab dem Haushaltsjahr 2027 entsteht. Die Kosten für die Jahre 2027 bis 2029 werden in Höhe von rund 196 Millionen Euro aus dem Sondervermögen IMPULS 2040 vorfinanziert. Zum Ausgleich werden dem Sondervermögen IMPULS 2040 in den Folgejahren Mittel aus dem Gesamthaushalt zugeführt. Für die Finanzierung der weiteren rund 237 Millionen Euro bis 2044 wird das Land in der Finanzplanung die erforderlichen Mittel bereitstellen.

Zudem stärkt das Land das UKSH durch aufwachsende Investitionsmittel. So wird der Investitionszuschuss des Landes alle drei Jahre beginnend im Jahr 2031 inflationsausgleichend erhöht. Ausgangspunkt ist die schon im Zukunftspakt von 2019 vereinbarte Erhöhung des Investitionszuschusses aufwachsend auf 50 Millionen Euro im Jahr 2028. „Das UKSH ist Rückgrat der Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein: Maximalversorgung, Lehre und Forschung greifen hier ineinander. Mit dem Zukunftspakt II schaffen wir Planungssicherheit. Das Land sichert damit Raum für Innovation, Ausbildung und verlässliche Versorgung an den Standorten Kiel und Lübeck. Davon profitieren die Menschen im Land, die Patientinnen und Patienten unmittelbar. Hochschulmedizin ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten. Das braucht gemeinsame Verantwortung und langfristig tragfähige Rahmenbedingungen,“ sagte Forschungs- und Wissenschaftsministerin Dr. Dorit Stenke.

Das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH) spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Land und ist im Krisenfall ein unverzichtbarer Bestandteil des Bevölkerungsschutzes. Das Land setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, dass der Bund hierfür die notwendigen Rahmenbedingungen schafft. Dazu zählen eine bedarfsgerechte Finanzierung des Gesundheitswesens und Investitionen in die kritische Infrastruktur. Gesundheitsministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken: „Das UKSH ist von zentraler Bedeutung für die klinische Versorgung im Land. Die Mitarbeitenden engagieren sich täglich in der hochspezialisierten Versorgung und leisten zugleich einen erheblichen Anteil für die allgemeine stationäre Versorgung der Patientinnen und Patienten in Schleswig-Holstein. Eine wichtige Funktion übernimmt das UKSH dabei auch für eine funktionierende Notfallversorgung. Der Zukunftspakt II soll dazu beitragen, dass das UKSH auf verlässlicher Basis seiner wichtigen Rolle weiterhin gerecht werden kann.“

Zur Erfüllung der Vorgaben aus dem Gesetz über die Energiewende, den Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels (EWKG), dem Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sowie dem Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) entwickelte das UKSH eine Nachhaltigkeitsstrategie, die an beiden Campi eine jährliche CO2-Reduktion von rund 19.000 Tonnen bis 2035 erreichen soll. Sie umfasst Transformationsmaßnahmen in der Energieversorgung – insbesondere den Umstieg auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpen und Geothermie sowie Effizienzsteigerungen – und bauliche energetische Sanierungen als Teil des Zukunftspakts 2019. Hierzu sagte Finanzministerin Dr. Silke Schneider: „Das Land investiert 75 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität in eine nachhaltige und klimafreundliche Infrastruktur am UKSH. Mit erneuerbaren Energien und energetischer Sanierung sichern wir die Gesundheitsversorgung der Zukunft.“

2024 haben das Land und das UKSH gemeinsam mit einem spezialisierten Beratungsunternehmen im Projekt Audit & Strategie eine Medizinstrategie 2035 entwickelt und umfassende Optimierungspotenziale identifiziert, unter anderem im OP Management, in der Intensivmedizin, bei der Verweildauer und der Entlasssteuerung sowie in der Verwaltung und beim medizinischen Sachbedarf. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll das operative Ergebnis bis 2035 um rund 50 Millionen Euro verbessern, davon bereits rund 40,6 Millionen Euro jährlich bis 2030.

Neben der Finanzierung des Immobilien-ÖPP bestehen weitere finanzielle Belastungen beim UKSH. Das Land wird gemeinsam mit dem UKSH prüfen, unter welchen Voraussetzungen ein Aus­gleich weiterer Defizite des UKSH durch das Land möglich ist. In Betracht kommen insbesondere der sogenannte Extremkostenzuschuss sowie eine Betrauung des UKSH mit sogenannten Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

Die Übernahme der bisherigen Kosten des UKSH zur Finanzierung des ÖPP-Projekts steht unter dem Vorbehalt einer entsprechenden haushaltsgesetz­lichen Ermächtigung.

Das 2024 eingeführte Immobilien-ÖPP-Projekt hat nicht wie gehofft funktioniert.

Das 2024 eingeführte Immobilien-ÖPP-Projekt hat nicht wie gehofft funktioniert.


Text-Nummer: 178189   Autor: FiMi/red.   vom 04.03.2026 um 14.35 Uhr

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