Akteneinsicht: Kommunalaufsicht bestätigt Entscheidung des Bürgermeister

Lübeck: Archiv - 05.03.2026, 15.14 Uhr: Zwei Mitglieder der Lübecker Bürgerschaft hatten dem Bürgermeister vorgeworfen, nicht rechtskonform zu arbeiten, als er ihnen ihre Anträge auf Einsicht in die Akten von Personalverfahren verwehrt hatte. Die Mitglieder der Bürgerschaft hatten sich daraufhin an die Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein gewandt, um das Verhalten des Bürgermeisters auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Das Prüfungsergebnis der Kommunalaufsicht des Landes Schleswig-Holstein liegt nun vor. Im Ergebnis teilt die Kommunalaufsicht die Auffassung des Bürgermeisters, dass die Anträge auf Akteneinsicht abzulehnen sind.

Damit wird ein rechtmäßiges Handeln des Bürgermeisters auch durch die Aufsichtsbehörde des Landes bestätigt. Ein Akteneinsichtsrecht zur Überprüfung eines vergangenen Verhaltens des Bürgermeisters im Rahmen einer abgeschlossenen Personalangelegenheit ist nicht von § 30 Abs. 2 S. 2 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein umfasst.

Bürgermeister Jan Lindenau zum Ergebnis der Prüfung: „Ich lade die beiden Bürgerschaftsmitglieder ein, weiterhin konstruktiv im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung gemeinsam und sachlich anstehende Entscheidungen zu begleiten und zum Wohle der Menschen in der Stadt zu wirken, statt rechtliche Auseinandersetzungen und mögliches, konstruiertes Fehlverhalten meiner Person zum Gegenstand der politischen Debatte zu machen.“

Die Kommunalaufsicht hat die rechtliche Bewertung des Bürgermeisters bestätigt.

Die Kommunalaufsicht hat die rechtliche Bewertung des Bürgermeisters bestätigt.


Text-Nummer: 178213   Autor: Presseamt   vom 05.03.2026 um 15.14 Uhr

Text teilen: auf facebook +++ auf X (Twitter) +++ über WhatsApp

Text ausdrucken. +++  Text ohne Bilder ausdrucken.