BfL: Integration braucht mehr als wohlklingende Worte
Lübeck: Archiv: Die Wählergemeinschaft Bürger für Lübeck (BfL) nimmt die Ablehnung ihres Vorschlags zur Schaffung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber im Sozialausschuss zur Kenntnis – teilt sie jedoch ausdrücklich nicht.
Wir veröffentlichen die Mitteilung von Lothar Möller, Vorsitzender der BfL und Mitglied der Bürgerschaft, im Wortlaut:
(")Während andere Kommunen wie Salzgitter sowie die Landkreise Greiz, Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis praktische Wege gehen, um arbeitsfähige Asylbewerber sinnvoll einzubinden, verweigert sich Lübeck nach Auffassung der BfL einer sachlichen Prüfung entsprechender Möglichkeiten.
Integration bedeutet Teilhabe – und Teilhabe setzt auch Mitwirkung voraus. Wer arbeitsfähig ist, sollte die Chance erhalten, sich einzubringen und einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.
Die pauschale Ablehnung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten wirft nach Ansicht der BfL Fragen auf. Wenn einerseits eine schnelle Integration in den regulären Arbeitsmarkt gefordert wird, andererseits aber niedrigschwellige Beschäftigungsmodelle kategorisch ausgeschlossen werden, entsteht ein Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Die BfL wird das Thema weiterhin sachlich begleiten und prüfen, in welcher Form es erneut in die politische Beratung eingebracht wird.
(")Während andere Kommunen wie Salzgitter sowie die Landkreise Greiz, Saale-Orla-Kreis und Saale-Holzland-Kreis praktische Wege gehen, um arbeitsfähige Asylbewerber sinnvoll einzubinden, verweigert sich Lübeck nach Auffassung der BfL einer sachlichen Prüfung entsprechender Möglichkeiten.
Integration bedeutet Teilhabe – und Teilhabe setzt auch Mitwirkung voraus. Wer arbeitsfähig ist, sollte die Chance erhalten, sich einzubringen und einen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.
Die pauschale Ablehnung gemeinnütziger Arbeitsgelegenheiten wirft nach Ansicht der BfL Fragen auf. Wenn einerseits eine schnelle Integration in den regulären Arbeitsmarkt gefordert wird, andererseits aber niedrigschwellige Beschäftigungsmodelle kategorisch ausgeschlossen werden, entsteht ein Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit.
Die BfL wird das Thema weiterhin sachlich begleiten und prüfen, in welcher Form es erneut in die politische Beratung eingebracht wird.
Kommentare zu diesem Text (4):
Peter Schöttler
schrieb am 9.3.2026 0.06 Uhr:
Es ist ja allgemein bekannt, daß der Herr Möller keine eigenen Ideen hat und sich nur irgendwelchen Blödsinn aus dem Internet anliest, so auch hier. Was er geflissentlich weg lässt ist diese Tatsache:
"Wer die Tätigkeit ohne Begründung ablehnt, erhält demnach weniger staatliche Unterstützung."
Als Beispiel für die Ansichten des Herrn Möller nenne ich nur mal einen Link:
https://www.wiwo.de/politik/deutschland/ salzgitter-stadt-will-arbeitspflicht-fuer-asylbewerber-pruefen/100182888.html
Meine Ansicht ist, daß man Menschen, die sowieso nur den Sozial-Hilfe-Satz erhalten (Deutlich weniger als Bürgergeld), zu Zwangsarbeit zwingen will, wenn man dieses geringe "Einkommen" zu kürzen droht.
Sorry, aber wer solche Positionen vertritt, hat in einem demokratischen Gremium wie unserer Lübecker Bürgerschaft nichts verloren, daher meine klare Meinung: wer bei der nächsten Kommunal-Wahl die BfL wählt muß mit dem Klammerbeutel gepudert sein.
Lothar Möller
schrieb am 9.3.2026 9.34 Uhr:
Mit Verlaub, Herr Schöttler, Ihr Kommentar zeigt vor allem, dass Sie unseren Antrag entweder nicht gelesen oder nicht verstanden haben.
Es ging weder um „Zwangsarbeit“ noch um eine Bestrafung von Menschen, sondern um die Nutzung einer bereits bestehenden gesetzlichen Möglichkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses sieht ausdrücklich vor, dass arbeitsfähige Leistungsberechtigte gemeinnützige Tätigkeiten ausüben können – verbunden mit einer kleinen Aufwandsentschädigung.
Solche Modelle werden bereits in verschiedenen Kommunen erprobt. Ziel ist es, Menschen frühzeitig eine sinnvolle Beschäftigung, Tagesstruktur und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen – insbesondere dann, wenn ein unmittelbarer Einstieg in den regulären Arbeitsmarkt noch nicht möglich ist.
Genau darüber wollten wir eine sachliche Prüfung auch in Lübeck anstoßen. Unterschiedliche politische Auffassungen gehören zu einer demokratischen Debatte selbstverständlich dazu. Persönliche Herabwürdigungen tragen allerdings wenig zu einer konstruktiven Diskussion bei.
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Möller
Alexy der Grieche
schrieb am 9.3.2026 16.35 Uhr:
"BfL: Integration braucht mehr als wohlklingende Worte"
Ja, vor Allem der "Willen" zur Integration.
Das ist fundamentaler Bestandteil einer gelungenen Integration. (...)
Peter Schöttler
schrieb am 9.3.2026 17.21 Uhr:
Herr Möller, wo klauben Sie bloß Ihre "Argumente" zusammen? Den Spruch von "eine sinnvolle Beschäftigung, Tagesstruktur und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen" habe ich in eine "Konzept zur psychosozialen Betreuung und tagesstrukturierenden Maßnahmen in einem Alten- und Pflegeheim" gefunden.
Aber zur Sache: keine Zwangsarbeit? Eine Androhung von Strafe in Form von Leistungskürzung ist Zwang; die Konsequenz zur Abwendung des Zwangs ist Arbeit; das ist also ZWANGSARBEIT oder eben BESTRAFUNG! Da können Sie tausend Märchen erzählen, das dem so nicht wäre. Im Übrigen halte ich §5 AsylbLG für verfassungsrechtlich problematisch, aber ich bin kein Jurist und überlasse die Problematik lieber Qualifizierten. Zudem sollte man sich mal klar machen: wer soll den Asylbewerbern die "Pflicht zur Arbeit" bei bringen? Ich halte das für ein absolut unnötiges Konflikt-Potential.
Au0erdem: ich greife Sie nicht persönlich an; Sie können es zwar persönlich nehmen (mir egal), aber was ich angreife ist Ihre politische Arbeit, und die ist nun mal grottenschrottig, daher bleibe ich bei meiner Meinung: wer bei der nächsten Kommunalwahl die BfL wählt muß mit dem Klammerbeutel gepudert sein.