Akteneinsicht: Flasbarth und Stolzenberg läuten nächste Runde des Streits ein
Lübeck: Archiv - 10.03.2026, 15.38 Uhr: „In der Auseinandersetzung mit dem Bürgermeister um die verwehrte Akteneinsicht von zwei Mitgliedern der Bürgerschaft und des Hauptausschusses ergeben sich weitere Fragen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) und Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen). Sie haben sich erneut an die Kommunalaufsicht und jetzt auch an die Innenministerin gewendet.Die Politiker hatten sich nach verweigerter Akteneinsicht im Februar an die Kommunalaufsicht gewendet (Wir berichteten). Die hatte im März dann allerdings das Handeln des Bürgermeisters für rechtmäßig befunden (Wir berichteten).
Wir veröffentlichen die Mitteilung von Dr. Axel Flasbarth, Detlev Stolzenberg im Wortlaut:
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Dr. Axel Flasbarth (Bündnis 90/Die Grünen) und Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen) erläutern Hintergründe zum Antrag auf Akteneinsicht: „Der Hauptausschuss ist Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters. Eine wesentliche Aufgabe besteht darin, das dienstliche Verhalten des Bürgermeisters zu überprüfen und zu bewerten. Dies bezieht sich auch auf das Führungsverhalten des Bürgermeisters in Personalangelegenheiten. Deshalb muss sich das Recht auf Akteneinsicht in solchen Fällen auch auf die Personalakten fristlos gekündigter Bereichsleiter erstrecken. Sie bilden eine unentbehrliche Informationsquelle, um ein mögliches Fehlverhalten des Bürgermeisters aufzuklären. Nur so wird die Kontrollfunktion des Hauptausschusses sichergestellt. Dieser Aufklärungsanspruch wird im maßgeblichen Rechtskommentar zur Gemeindeordnung gestützt.
Viele Fragen sind offen: Hat der Bürgermeister unliebsame Personen in verantwortlichen Stellungen zu Unrecht entlassen? Warum hat das Arbeitsgericht die fristlosen Kündigungen als unwirksam bewertet? Wie hoch ist der finanzielle Schaden der durch die unwirksamen Kündigungen entstanden ist, weil Abfindungszahlungen geleistet werden mussten? Ergeben sich aus den konkreten Fällen Schlussfolgerungen auf das Verhalten des Bürgermeisters bei der Personalführung? Warum hat der Bürgermeister die Entscheidungskompetenz des zuständigen Hauptausschusses durch eine Eilentscheidung ausgehebelt, obwohl die Vorwürfe durch einen Bericht des Rechnungsprüfungsamtes schon monatelang bekannt waren?
Wäre die Klärung dieser Fragen nicht möglich, entstünde ein kontrollfreier Aufgabenbereich des Bürgermeisters. Missbräuchliches, autoritäres Verhalten würde dann einer Kontrolle entzogen bleiben.
Der Bürgermeister verwehrte die Akteneinsicht im Wesentlichen mit der Begründung, es handele sich um abgeschlossene Personalangelegenheiten. Dies wird von der Kommunalaufsicht jedoch nicht unterstützt. Stattdessen versucht sie mit einer aus unserer Sicht überraschenden und abwegigen Begründung, die Weigerung des Bürgermeisters, Akteneinsicht zu gewähren, zu rechtfertigen und ignoriert dabei auch die Tatsache, dass der Hauptausschuss Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters ist.
Aufgrund der gegensätzlichen Begründungen haben wir der Kommunalaufsicht zu dieser neuen Begründung eine Gegenargumentation mit der Bitte um Antworten zugesandt. Es muss geklärt werden, ob die gesetzlich gewährten Kontrollrechte der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse gegenüber der Verwaltung mit den vom Bürgermeister und der Kommunalaufsicht vorgetragenen Begründungen eingeschränkt werden können. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der Fragen und Zweifel, die das Verhalten des Bürgermeisters in diesen Fällen aufwirft.
Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung haben wir auch die Innenministerin um Stellungnahme gebeten. Es geht bei diesen Fragen nicht um Rechthaberei, sondern um demokratische Spielregeln, deren Einhaltung für das Vertrauen an die Gesetzesbindung der Verwaltung unentbehrlich sind.“
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Die Politiker wollen einen Blick in die Akten werfen, der Bürgermeister will nicht. Foto: Symbolbild
Text-Nummer: 178300 Autor: Falsb./Stolzenb./red. vom 10.03.2026 um 15.38 Uhr
