Zoll kontrollierte Baustellen in Lübeck und Stockelsdorf
Lübeck: Archiv - 11.03.2026, 14.42 Uhr: 16 illegal Beschäftigte haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am Dienstag des Hauptzollamtes Kiel bei einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe festgestellt. Geprüft wurden auch zwei Baustellen in Lübeck und eine Baustelle in Stockelsdorf.Insgesamt waren 93 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und kontrollierten zwei Großbaustellen im Kieler Stadtgebiet sowie drei weitere Baustellen in Lübeck und Stockelsdorf hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie hinsichtlich der Aufdeckung illegaler Beschäftigung. Die Einsatzkräfte befragten insgesamt 328 Personen von einer Vielzahl an Arbeitgebern verschiedenster Gewerke zu ihrem Beschäftigungsverhältnis. Drei Mitarbeiter der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) unterstützten die Prüfung der FKS Lübeck.
"Die Kolleginnen und Kollegen stellten diverse Verstöße im Bereich des illegalen Aufenthalts fest. Insgesamt 16 Beschäftigte unterschiedlicher Nationalität waren nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen Arbeitserlaubnis", so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel. "Des Weiteren stehen drei Personen im Verdacht, lediglich zum Schein selbstständig zu sein, und in einem Fall gehen wir dem Hinweis nach, dass Sozialversicherungsabgaben nicht ordnungsgemäß gezahlt wurden", so Marzinek weiter.
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne, die den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto übersteigen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der komplexen gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen im Baugewerbe liegt der Fokus des Zolls auf diesem Sektor.
Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmenden sind in der Regel erst der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen und ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung. Im Falle der illegalen Aufenthalte werden die weiteren rechtlichen Schritte durch die entsprechend zuständige Ausländerbehörde geprüft.

Am Dienstag kontrollierte der Zoll mehrere Baustellen. Foto: Zoll
Text-Nummer: 178329 Autor: Zoll/red. vom 11.03.2026 um 14.42 Uhr
