CDU: Hundesteuer ein starkes Zeichen für das Tierheim

Lübeck: Die Bürgerschaft hat am Donnerstag Änderungen bei der Hundesteuer beschlossen. Sie steigt nicht so stark, wie ursprünglich beschlossen, und die Steuerbefreiung für Hunde aus dem Tierheim wird auf drei Jahre verlängert (wir berichteten). Die CDU bewertet den Beschluss als starkes Signal für Tierheimhunde und Ehrenamt.

Wir veröffentlichen die Mitteilung der CDU-Fraktion im Wortlaut:

(")Die Lübecker Bürgerschaft hat eine Anpassung der Hundesteuer beschlossen und dabei gleichzeitig auch ein wichtiges Zeichen für den Tierschutz sowie das ehrenamtliche Engagement in der Hansestadt gesetzt. Neben der Festlegung der künftigen Steuersätze wurde insbesondere die gezielte Entlastung für Tierheimhunde beschlossen: Hunde, die unmittelbar vor ihrer Anschaffung im Tierheim der Hansestadt Lübeck untergebracht waren, werden künftig für einen Zeitraum von 36 Monaten von der Hundesteuer befreit – einmalig für einen Hund pro Haushalt.

Für die CDU-Bürgerschaftsfraktion ist dies ein bedeutender Schritt, um die Vermittlungschancen von Tierheimhunden nachhaltig zu verbessern und damit einhergehend das Tierheim zu entlasten. Jens Zimmermann, Bürgerschaftsmitglied aus Kücknitz, in dessen Stadtteil das Lübecker Tierheim beheimatet ist, begrüßt die Entscheidung ausdrücklich: „Die Befreiung von der Hundesteuer für Tierheimhunde ist ein starkes und richtiges Signal. Sie senkt die Hürde für eine Vermittlung und gibt vielen Tieren eine echte Chance auf ein neues Zuhause.“ Zimmermann betont zudem die besondere Bedeutung für den Stadtteil und die dort geleistete Arbeit: „Gerade in Kücknitz erleben wir täglich, mit wie viel Engagement und Herzblut im Tierheim gearbeitet wird. Diese Entscheidung würdigt nicht nur den Tierschutz, sondern darüber hinaus auch die vielen Ehrenamtlichen, die einen Großteil dieser wichtigen Arbeit für die Hansestadt tragen.“

„Gerade in Kücknitz erleben wir täglich, mit wie viel Engagement und Herzblut im Tierheim gearbeitet wird. Diese Entscheidung würdigt nicht nur den Tierschutz, sondern darüber hinaus auch die vielen Ehrenamtlichen, die einen Großteil dieser wichtigen Arbeit für die Hansestadt tragen.“ Zimmermann betont zudem die besondere Bedeutung für den Stadtteil und die dort geleistete Arbeit: „Gerade in Kücknitz erleben wir täglich, mit wie viel Engagement und Herzblut im Tierheim gearbeitet wird. Diese Entscheidung würdigt nicht nur den Tierschutz, sondern darüber hinaus auch die vielen Ehrenamtlichen, die einen Großteil dieser wichtigen Arbeit für die Hansestadt tragen.“

Die CDU-Fraktion hebt hervor, dass das Tierheim eine unverzichtbare Rolle für die Stadtgesellschaft einnimmt – sowohl bei der Versorgung und Pflege ausgesetzter oder abgegebener Tiere als auch bei deren Vermittlung in verantwortungsvolle Hände. Ein erheblicher Teil dieser Arbeit wird durch ehrenamtliches Engagement ermöglicht, das weit über das übliche Maß hinausgeht.

Auch Jochen Mauritz, umwelt- und sicherheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sieht in dem Beschluss einen wichtigen Impuls: „Mit der Steuerbefreiung schaffen wir einen echten Anreiz, sich bewusst für einen Hund aus dem Tierheim zu entscheiden. Das hilft nicht nur den Tieren, sondern entlastet langfristig auch die Einrichtungen selbst.“ Er ergänzt: „Die CDU-Fraktion verbindet mit der neuen Regelung die klare Hoffnung, dass mehr Bürgerinnen und Bürger den Weg ins Tierheim finden und sich bewusst für die Adoption eines dort untergebrachten Hundes entscheiden. Jeder vermittelte Hund bedeutet nicht nur ein neues Zuhause für ein Tier, sondern auch eine spürbare Entlastung für die Einrichtung.“

Mit der nun beschlossenen Änderung der Hundesteuersatzung wird ein ausgewogener Ansatz verfolgt: Einerseits bleibt die Finanzierung kommunaler Aufgaben gesichert, andererseits werden gezielt Anreize gesetzt, die dem Tierschutz und dem Gemeinwohl zugutekommen.(")

Die CDU sieht in dem Beschluss eine Unterstützung für das Tierheim. Foto: HN

Die CDU sieht in dem Beschluss eine Unterstützung für das Tierheim. Foto: HN


Text-Nummer: 179286   Autor: CDU/red.   vom 04.05.2026 um 08.54 Uhr

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Kommentare zu diesem Text:

Chandler Bing

schrieb am 04.05.2026 um 14.26 Uhr:
Wenn ihr Verwandte oder Freunde habt in Mecklenburg Vorpommern, dann fragt, ob die Bekannten oder Verwandten den Hund versichern. Spart ein Haufen Geld.

Lilly

schrieb am 05.05.2026 um 09.43 Uhr:
Chandler Bing, Sie kennen aber schon den Unterschied zwischen Steuer und Versicherung?

Davon mal ab, warum ist der Tierschutzhund nur für 3 Jahre steuerfrei? Und warum gilt das nicht auch für übernommene Pflegehunde? Die machen ebenfalls einen Platz für den nächsten Pflegefall frei.