Erneuerbare Energien: Architekten gegen Aufhebung der Erhaltungs-Satzungen
Lübeck: In einem „Plädoyer gegen den interfraktionellen Antrag zur Aufweichung des Genehmigungsvorbehalts“ wenden sich das Architekturforum Lübeck und die Regionalgruppe Lübeck des BDA (Bund Deutscher Architektinnen und Architekten) an die Politik. In dem von Inga Mueller-Haagen und Ingo Siegmund unterzeichneten offenen Brief wenden sich die Architekten gegen „eine Aufweichung der Erhaltungssatzungen“ im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien.Wir veröffentlichen die Mitteilung des Architekturforums Lübeck und der Regionalgruppe Lübeck des BDA im Wortlaut:
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Den politischen Entscheidern unserer Stadt liegt ein interfraktioneller Antrag zur Beratung und Entscheidung vor, der vorsieht, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen) im Geltungsbereich von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen keinem Genehmigungsvorbehalt aufgrund der Satzungen mehr unterliegen sollten. Zu diesem Antrag sehen wir aus unserer Sicht dringenden Einordnungsbedarf.
Zunächst vorweg: Die unbedingte Notwendigkeit des Umstiegs auf eine CO₂‑freie Energieerzeugung und in eine nachhaltige Wirtschaft steht für uns außer Frage. Auch teilen wir die Ansicht, dass sich jeder Einzelne an dieser Zukunftsaufgabe im Rahmen seiner Möglichkeiten beteiligen (können) sollte und die Verantwortung nicht ausschließlich auf die Politik, die Verwaltung, den Bund, die EU oder die Weltgemeinschaft delegiert werden darf. Insofern begrüßen wir private Initiativen für den Einsatz von nachhaltiger Energieerzeugung. Uns ist dabei auch bewusst, dass dies nicht ohne Veränderungen des Stadtbilds möglich ist.
Um sich der Frage anzunähern, welchen Wert die Erhaltungssatzungen für unsere Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger haben, lohnt es vielleicht, kurz zurückzublicken: Die nun teilweise bereits seit Jahrzehnten etablierten – dabei jedoch mitnichten veralteten – Satzungen sind nicht als Willkürakt einer regelungswütigen Verwaltung entstanden, sondern aus der gesamtgesellschaftlichen Erkenntnis, dass die Lübecker Vorstädte einen Wert darstellen, den es für uns, für die Stadtgesellschaft, zu erhalten gilt. Die Satzungen sind also unsere Satzungen, denn sie schützen unser gemeinsames Gut. Und auch wenn die Einhaltung der Satzungen nie wirklich konsequent verfolgt wurde, so ist doch nicht zu leugnen, dass sie ihren Zweck im Wesentlichen erfüllt haben: Die betroffenen Vorstädte bestechen weiterhin durch ihren besonderen ästhetischen Wert und die damit verbundene Lebensqualität.
Warum also sollen zukünftig jegliche Einrichtungen der privaten Energieerzeugung in Erhaltungssatzungsgebieten genehmigungsfrei werden, ohne dass die Auswirkungen auf das Stadtbild zuvor fachlich bewertet werden? Warum wird damit ein Antagonismus zwischen Klimaschutz und Stadtbildpflege erzeugt, den es eigentlich gar nicht gibt? Es gilt nicht, ein polarisierendes „Entweder–oder“ zu beschwören, sondern über das „sowohl als auch“ nachzudenken – Klimaschutz und Stadtbildpflege.
Hinreichend gute Beispiele zeigen auch heute schon, dass mit etwas mehr Wille und Bedacht – und nicht zwingend finanziellem Mehraufwand – adäquate und im Einklang mit den Belangen des Stadtbilds stehende Gestaltungslösungen möglich sind. Gleichzeitig zeigen ebenfalls hinreichende (nicht im Einvernehmen mit der Stadtplanung umgesetzte) Beispiele, welche gravierenden Auswirkungen und Einflüsse eine unbedachte Gestaltung auf das jeweilige Umfeld haben kann. Der vorliegende Antrag scheint dem Missverständnis zu unterliegen, dass ein Genehmigungsvorbehalt einem Verbot von Maßnahmen gleichkommt oder die Handlungsmöglichkeiten maßgeblich einschränkt.
Tatsächlich besteht das Ziel der Satzungen jedoch ausschließlich darin, ein Einvernehmen zwischen geplanten Vorhaben und dem schützenswerten Charakter der Quartiere herzustellen. Die bestimmt wohlgemeinte Idee, das Genehmigungserfordernis entfallen zu lassen, hätte hingegen schlicht zur Folge, dass die wesentlichsten Inhalte der Erhaltungssatzungen aufgeweicht werden – insbesondere jene zur Gestaltung von Dachflächen, Fassaden und Vorflächen.
Der im Bereich von Erhaltungssatzungen erforderliche Genehmigungsprozess fordert lediglich ein Mindestmaß an Reflexion über die geplanten Maßnahmen ein. Dabei ist hervorzuheben, dass es sich hierbei nicht um ein reguläres Baugenehmigungsverfahren handelt – vielmehr genügt eine Beantragung nach § 172 BauGB. Dieses Verfahren ist formarm, niedrigschwellig und im Vergleich zu einem Bauantrag nach der Landesbauordnung deutlich unbürokratischer ausgestaltet. Erfahrungen aus der Praxis zeigen zudem, dass der Prozess häufig zu einem konstruktiven Austausch zwischen Antragstellenden und Verwaltung führt und somit zur Qualitätssicherung von baulichen Maßnahmen beiträgt.
Wir alle wünschen uns Bürokratieabbau. Aber wir sind – auch aus fachlicher Sicht – nicht der Auffassung, dass der Schutz der städtebaulichen Qualität wirklich der Punkt ist, an dem man diesbezüglich ansetzen sollte.
Abschließend bleibt festzuhalten: Es geht bei einem Fortbestehen der Genehmigungsvorbehalte in Gebieten mit Erhaltungssatzung nicht darum, Maßnahmen zum Klimaschutz zu verhindern, sondern lediglich darum, diese in angemessener Weise in Einklang mit der Stadtgestalt zu bringen. So viel muss uns unser bauliches Erbe und unsere gebaute Umwelt wert sein!
Wir plädieren daher mit Nachdruck dafür, eine Aufweichung der Erhaltungssatzungen als wertvolles Instrument zur Pflege unseres Stadtbilds nicht zu beschließen. In diesem Sinne bitten wir die Mitglieder der Ausschüsse und der Bürgerschaft, dem interfraktionellen Antrag zur Änderung der Erhaltungssatzungen nicht zuzustimmen.
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Die Vereinigungen haben eine „Stellungnahme zum interfraktionellen Antrag über den Wegfall der Genehmigungserfordernis von Anlagen der erneuerbaren Energie in Erhaltungssatzungsgebieten“ veröffentlicht. Foto: Archiv
Text-Nummer: 179320 Autor: BDA/red. vom 05.05.2026 um 15.27 Uhr

Kommentare zu diesem Text:
St.Jimmy
schrieb am 05.05.2026 um 15.51 Uhr:
Um die Wahrnehmung der Bürger zu verändern, dass die Erhaltungssatzung im Gegensatz zur energetischen Sanierung steht, könnte es hilfreich sein, wenn die beiden städtischen Instanzen – Stadtbildpflege und Klimaleitstelle – auch gemeinsam in den Stadtteilen auftreten würden.
Derzeit wirken die Veranstaltungen häufig sehr einseitig. Zudem entsteht der Eindruck, dass beide Bereiche wenig miteinander zu tun haben wollen und sich gegenseitig nicht ausreichend respektieren.
Das führt nicht dazu, dass die Menschen den Themen offen gegenüberstehen, sondern ist für beide Seiten eher kontraproduktiv.
Martin Walter
schrieb am 05.05.2026 um 17.45 Uhr:
Ich würde soviel erneuerbare Energie erzeugen wie technisch möglich. Auf Deibel komm raus. Auf Dächern. Über Parkplätzen. Mit Geothermie. Mit Wärmepumpen. Aus der Trave im Winter oder wie es die Dänen machen aus großen Speicherbecken.
Das ist übrigens genau der Punkt auf die Frage wohin mit den Stromüberschüssen aus der Photovoltaik über die Mittagszeit.
Speichern.
In Batterien oder in Heißwasserbecken. Gerne so groß wie Fußballfelder. Oder so groß wie mehrere Fußballfelder. Einige Meter tief, ausgekleidet mit Folien, damit man nicht das Grundwasser aufheizt und einen Austausch verhindert, abgedeckt mit gedämmten schwimmenden Folien. Je nach Größe ließen sich da auch längere Zeiträume mit Heißwasser oder Warmwasser und Wärmepumpe überbrücken. Fernwärme ist das nächste Stichwort. Diese Becken können im Winter ganze Stadtteile versorgen. Wenigstens zum Teil. Energie aus der Mittagshitze im Sommer kann so Haushalte in der kalten Jahreszeit erwärmen. Man kann dafür auch ausgediente Baggerseen wie bei Kücknitz oder leergeschaufelte Braunkohletagebaue nutzen. Das Wasser soll ja nicht kochen, aber bei einem Baggersee in Sachsen können 32 Grad Badetemperatur im Winter auch interessant sein.
Erdbeckenwärmespeicher - Für die Suchmaschine der Wahl.
ExPope
schrieb am 06.05.2026 um 04.15 Uhr:
Es darf nicht wild installiert und gebaut werden ohne Statik. Die Statik muß geprüft sein. Mit dem Stadtbild gab es vor kurzem auch in Berlin Probleme. Der BDA hat schon Recht.