Junghans zum Lehmannkai: Solider Kompromiss erforderlich

Lübeck: Archiv - 11.05.2026, 15.27 Uhr: Der Lübecker Landtagsabgeordnete Dr. Hermann Junghans (CDU) teilt mit, dass die zuständige Behörde an einem Beschluss zum Planfeststellungsverfahren zum Hafenausbau des Lehmannkais arbeitet. Ein solider Kompromiss sei erforderlich, so der Politiker.

Wir veröffentlichen die Mitteilung von Dr. Hermann Junghans im Wortlaut:

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Der Sinn von Planfeststellungsverfahren ist es, die berechtigten Interessen in einen vernünftigen Ausgleich zu bringen. Diese Verfahren dauern zum Teil sehr lange, im Vergleich zu anderen Industrieländern auch deutlich zu lange. Der Vorteil ist aber, dass alle vorgebrachten Bedenken gegen ein Vorhaben detailliert abgewogen werden können.

Das Planfeststellungsverfahren zum Hafenausbau Lehmannkai hat sich auch deswegen in die Länge gezogen, weil weitere Stellungnahmen des Landesumweltministeriums in den Planfeststellungsbeschluss eingearbeitet werden sollen. Sofern diese erheblich sind, könnte auch eine erneute Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange erforderlich werden.

Junghans: „Das deutsche Planfeststellungsrecht muss dringend reformiert werden. Die sogenannte Legalplanung, wie sie in Dänemark praktiziert wird, verläuft erheblich zügiger. Der einzige große Vorteil des deutschen Planfeststellungsverfahrens ist, dass es sehr auf Kompromisse ausgelegt ist und zur Auseinandersetzung mit allen Bedenken zwingt. Ich hoffe und gehe erst mal davon aus, dass der Planfeststellungsbeschluss zum Lehmannkai einen maßvollen Ausbau ermöglicht, der die Interessen der Anwohner von Gothmund, Siems und Dänischburg und des Naturschutzes hinreichend berücksichtigt. Sollte der Planfeststellungsbeschluss nicht auf breite Akzeptanz stoßen, ist er verwaltungsgerichtlich überprüfbar. Es handelt sich dann nicht um politische, sondern um juristische Entscheidungen.“
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„Sollte der Planfeststellungsbeschluss nicht auf breite Akzeptanz stoßen, ist er verwaltungsgerichtlich überprüfbar“, meint Dr. Hermann Junghans (CDU) zu den Plänen für den Kai. Foto: Archiv/HN

„Sollte der Planfeststellungsbeschluss nicht auf breite Akzeptanz stoßen, ist er verwaltungsgerichtlich überprüfbar“, meint Dr. Hermann Junghans (CDU) zu den Plänen für den Kai. Foto: Archiv/HN


Text-Nummer: 179431   Autor: CDU/red.   vom 11.05.2026 um 15.27 Uhr

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