Linke und GAL: Tempo 30 für ganz Beidendorf

Lübeck - St. Jürgen: Archiv - 12.05.2026, 15.13 Uhr: Im Juli 2025 beantragte die Fraktion Linke und GAL über ihr Mitglied im Bauausschuss, Sascha Luetkens (Linke), in Beidendorf Tempo 30 einzuführen. Die Initiative dazu kam von Ronald Thorn (GAL), der sich von einem Bericht der Stadt enttäuscht zeigt.

Wir veröffentlichen die Mitteilung der Fraktion Linke und GAL im Wortlaut:

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Die Initiative dazu kam von Ronald Thorn (GAL), der von Anwohnern aus Beidendorf mehrfach angesprochen wurde: „Die Lärmkarte der Hansestadt Lübeck zeigt deutlich, dass in den benachbarten Stadtteilen und Ortschaften Blankensee, St. Hubertus und Krummesse ein hohes Lärmaufkommen durch regulären Autoverkehr und Raser verzeichnet wird. Die Verwaltung schlägt hier in allen Fällen die Einführung von Tempo 30 vor. Da es in Beidendorf eine ähnliche Problematik gibt – zudem auf einem kurzen Straßenabschnitt während der Badesaison bereits Tempo 30 gilt, lag es für uns nahe, für Beidendorf eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h zu beantragen. Viel Unterstützung für eine solche Maßnahme kommt aus der Beidendorfer Bevölkerung“, erläutert Ronald Thorn die Initiative. Zu dem üblichen Verkehr kam erschwerend noch die Situation hinzu, dass aufgrund einer Vollsperrung in Vorrade der Verkehr über Beidendorf umgeleitet wurde. Die Baumaßnahme ist mittlerweile abgeschlossen. „Das Problem besteht jedoch weiter“, so Ronald Thorn. Da viele Pkw mit Tempo 100 auf Beidendorf zufahren, würden etliche mit erhöhter Geschwindigkeit durch den Ort – mindestens die ersten hundert Meter – rasen, so der GAL-Kommunalpolitiker, der sich für Themen im ländlichen Raum einsetzt. „Das ist nicht nur laut, sondern auch gefährlich.“

Nun kommt ein Bericht der Verwaltung, Bereich Stadtgrün und Verkehr, in den Bauausschuss, in dem dargestellt wird, warum in Beidendorf kein ganzjähriges und durchgehendes Tempo 30 eingeführt werden soll.

So heißt es in dem Bericht, dass gemäß der Straßenverkehrsordnung Tempo 30 nur eingeführt werden kann, „wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt (besondere Gefahrenlage)“. Dieses sei bei der Überprüfung der Beidendorfer Hauptstraße in Zusammenarbeit mit der Polizei und der Straßenbaubehörde nicht festgestellt worden.

Eine Ausnahme stelle der Straßenabschnitt dar, auf dem sich die Jugendwach- und Freizeitstation der DLRG befindet. An dieser Stelle werde eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h in den Sommermonaten angeordnet. Im Zusammenhang mit dem Badesee und der Freizeitstation der DLRG komme es in den Sommermonaten auf diesem Straßenabschnitt zu erhöhtem Querungsverkehr durch Fußgänger. Insbesondere dadurch, dass viele Kinder sich entlang der Straße bewegen und diese queren, ist eine besondere Gefahrenlage indiziert. Eine vergleichbare Gefahrenlage ist im weiteren Straßenverlauf allerdings nicht festzustellen.

„Ich bin über die Auslegung der Verkehrssituation enttäuscht“, gibt Ronald Thorn unumwunden zu. „Müssen erst Unfälle passieren, damit Tempo 30 angeordnet werden kann? Das kann doch niemand wirklich wollen.“ Einen Widerspruch sieht Ronald Thorn in der Bewertung der Gefahrenlage während der Badesaison: „Die Verwaltung erklärt die Verkehrssituation der Beidendorfer Hauptstraße auf Höhe des Badesees in den Sommermonaten zur ‚besonderen Gefahrenlage‘, da viele Radfahrer, Fußgänger, insbesondere viele Kinder, sich entlang der Straße bewegen und diese queren. Der Rad- und Fußverkehr nimmt im Sommer an vielen Tagen entlang der gesamten Beidendorfer Hauptstraße stark zu – nicht nur auf dem Abschnitt vor dem Klempauer Hof-See. Entsprechend nimmt auch der motorisierte Verkehr im Sommer nochmals erheblich zu. Im Gegensatz zu den engen Straßen, werden Pkw immer breiter. Ich sehe deshalb auf der gesamten Hauptstraße eine erhöhte Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmender“, gibt Ronald Thorn zu bedenken. „Die Situation wurde offenbar im Frühjahr bei kühlen Temperaturen begutachtet.“

Ein weiteres Argument führt der GAL-Politiker ins Feld: „Die Verwaltung könnte mit einer festen Installation von Tempo-30-Schildern Aufwand und Kosten sparen. Denn es müsste nicht jedes Jahr aufs Neue jemand kommen, um Schilder aufzustellen und wieder abzubauen.“

Immerhin habe die Verwaltung zur Durchsetzung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h aufgrund des Antrags nun den Kommunalen Ordnungsdienst gebeten, in der Beidendorfer Hauptstraße Geschwindigkeitsüberwachung vorzunehmen. Darüber hinaus werde geprüft, ob eine digitale Geschwindigkeitsanzeige aufgestellt werden kann.

„Das ist natürlich besser als nichts“, beurteilt Ronald Thorn diese Maßnahmen. „Ob ein digitaler, leuchtender Smiley an den Ortseingängen Raser bremst, bleibt abzuwarten. Vor Verkehrslärm schützen sie jedoch nicht.“

Die Fraktion Linke und GAL kritisiert, dass die Straßenverkehrsordnung des Bundes vor Ort nicht mehr Flexibilität bei der Einführung von Temporeduzierungen zulässt.
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Im Juli 2025 beantragte die Fraktion Linke und GAL, in Beidendorf Tempo 30 einzuführen. Foto: Archiv

Im Juli 2025 beantragte die Fraktion Linke und GAL, in Beidendorf Tempo 30 einzuführen. Foto: Archiv


Text-Nummer: 179458   Autor: LinkeuGAL/red.   vom 12.05.2026 um 15.13 Uhr

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