Freispruch nach Impfaktion am Flughafen
Lübeck - St. Jürgen: Archiv: Das Amtsgericht Lübeck hatte einen Angeklagten, den Gründer einer Firma für Diagnostik von Immun- und Infektionskrankheiten, wegen Inverkehrbringens eines nicht zugelassenen oder genehmigten Arzeimittels zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt. Das Landgericht Lübeck hat das Urteil des Amtsgerichts Lübeck vom 10. Juni 2024 nunmehr in zweiter Instanz aufgehoben und den Angeklagten freigesprochen.
Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, 2021 während der Corona-Pandemie einen nicht zugelassenen Impfstoff als Fertigarzneimittel an zwei Ärzte übergeben zu haben, welche ihn sodann impfwilligen Personen verabreichten.
Das Amtsgericht Lübeck hat den Angeklagten mit Urteil vom 10. Juni 2024 wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens eines Fertigarzneimittels ohne Zulassung und Genehmigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 5.000 Euro verurteilt (Aktenzeichen: 67 Cs 708 Js 54024/21). Hiergegen ging der Angeklagte in Berufung, die jetzt vor dem Landgericht Lübeck verhandelt wurde.
Die mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzte Berufungsstrafkammer des Landgericht hat den Angeklagten nunmehr freigesprochen. Zur Begründung führte der Vorsitzende Richter der Strafkammer aus, dass es sich bei dem Impfstoffen zwar um nicht zugelassene Arzneimittel gehandelt habe. Die konkreten Abläufe der Impfaktion vor Ort rechtfertigten jedoch nicht den Vorwurf des „Inverkehrbringens“. Hierzu sei erforderlich, dass Dritte die Stoffe „zur freien Verfügung“ erhalten hätten. Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Angeklagte den Ärzten den Impfstoff beispielsweise zur Abgabe in deren Praxen mitgegeben hätte. Tatsächlich seien die Impfstoffe den Ärzten jedoch in fertig aufgezogenen Spritzen zur sofortigen Impfung an Ort und Stelle gegeben worden. Die Beteiligten seien nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme insoweit arbeitsteilig vorgegangen: der Angeklagte habe die Stoffe gebracht, Mitarbeiter hätten diese vermischt und dann bereit zur sofortigen Gabe an die Ärzte weitergegeben. In der Gesamtbetrachtung hätten die Ärzte daher die Impfstoffe nicht zur freien Verfügung nach eigenem Ermessen erhalten. Die Stoffe seien daher im Rechtssinn nicht „in den Verkehr gebracht“ worden.
Die Kammer hat zudem geprüft, ob nicht die folgende Impfung mit dem nicht zugelassenen Impfstoff strafbar gewesen sei. Dies sei jedoch nicht der Fall. Die Verimpfung selbst sei nach dem Arzneimittelgesetz in der damals geltenden Fassung nur dann strafbar, wenn es sich bei dem Impfstoff um ein „bedenkliches Arzneimittel“ gehandelt habe. Hierfür seien keine Anhaltspunkte festzustellen.
Das Urteil vom 12. Mai 2026 (Aktenzeichen: 4 Nbs 708 Js 54024/21) ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche Revision zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht einlegen.
Das Amtsgericht Lübeck hat den Angeklagten mit Urteil vom 10. Juni 2024 wegen vorsätzlichen Inverkehrbringens eines Fertigarzneimittels ohne Zulassung und Genehmigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 5.000 Euro verurteilt (Aktenzeichen: 67 Cs 708 Js 54024/21). Hiergegen ging der Angeklagte in Berufung, die jetzt vor dem Landgericht Lübeck verhandelt wurde.
Die mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzte Berufungsstrafkammer des Landgericht hat den Angeklagten nunmehr freigesprochen. Zur Begründung führte der Vorsitzende Richter der Strafkammer aus, dass es sich bei dem Impfstoffen zwar um nicht zugelassene Arzneimittel gehandelt habe. Die konkreten Abläufe der Impfaktion vor Ort rechtfertigten jedoch nicht den Vorwurf des „Inverkehrbringens“. Hierzu sei erforderlich, dass Dritte die Stoffe „zur freien Verfügung“ erhalten hätten. Dies wäre der Fall gewesen, wenn der Angeklagte den Ärzten den Impfstoff beispielsweise zur Abgabe in deren Praxen mitgegeben hätte. Tatsächlich seien die Impfstoffe den Ärzten jedoch in fertig aufgezogenen Spritzen zur sofortigen Impfung an Ort und Stelle gegeben worden. Die Beteiligten seien nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme insoweit arbeitsteilig vorgegangen: der Angeklagte habe die Stoffe gebracht, Mitarbeiter hätten diese vermischt und dann bereit zur sofortigen Gabe an die Ärzte weitergegeben. In der Gesamtbetrachtung hätten die Ärzte daher die Impfstoffe nicht zur freien Verfügung nach eigenem Ermessen erhalten. Die Stoffe seien daher im Rechtssinn nicht „in den Verkehr gebracht“ worden.
Die Kammer hat zudem geprüft, ob nicht die folgende Impfung mit dem nicht zugelassenen Impfstoff strafbar gewesen sei. Dies sei jedoch nicht der Fall. Die Verimpfung selbst sei nach dem Arzneimittelgesetz in der damals geltenden Fassung nur dann strafbar, wenn es sich bei dem Impfstoff um ein „bedenkliches Arzneimittel“ gehandelt habe. Hierfür seien keine Anhaltspunkte festzustellen.
Das Urteil vom 12. Mai 2026 (Aktenzeichen: 4 Nbs 708 Js 54024/21) ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann binnen einer Woche Revision zum Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht einlegen.
Kommentare zu diesem Text (35):
Sebulba
schrieb am 12.5.2026 15.20 Uhr:
Na isses die möglichkeit.. welch wundersames Urteil anhand einer Begründung im besten jurakauderwelsch..😉
Zornröschen
schrieb am 12.5.2026 16.14 Uhr:
Ist ja nur meine laienhafte Meinung, aber wieso spricht ein "unabhängiges Gericht" einen solchen Missetäter frei?
Weil: der hat Geld? oder weil: ist ja nichts passiert? (ist das sicher??)
Ich bin schon sehr lange nicht mehr konform mit Deutscher "Rechts"sprechung!
Von "gerecht" ist m. E. nicht mehr viel zu spüren.
Nicht Goethe
schrieb am 12.5.2026 16.22 Uhr:
Die "Begründung" erscheint mir persönlich doch sehr fadenscheinig.
Mir stellt sich das als möglicher juristischer "Freifahrtschein" für x-beliebige
Kurpfuscher dar!
Neugierig
schrieb am 12.5.2026 16.28 Uhr:
Ein gutes und vollkommen richtiges Urteil.
Otto Schneider
schrieb am 12.5.2026 16.52 Uhr:
"... nach dem Arzneimittelgesetz in der damals geltenden Fassung nur dann strafbar, wenn es sich bei dem Impfstoff um ein „bedenkliches Arzneimittel“ gehandelt habe. Hierfür seien keine Anhaltspunkte festzustellen...."
..
Das Urteil ist ein Skandal!
Ein NICHT zugelassenes, NICHT durch seriösen Studien GETESTETES Medikament wird ÖFFENTLICH verabreicht,
und das Landgericht befindet, dass es sich nicht um ein "
bedenkliches Arzneimittel" gehandelt hätte!
Es reicht dafür wohl ein im Land(tag) und in der Politik recht einflussreicher Anwalt und ein reicher Unternehmer, um die Sachverhalte so lange zu drehen und zu deuteln,
bis ein Freispruch herauskommt...
Sorry,
das kann man den "normalen" Bürger:innen nicht gut vermitteln und schadet dem Ruf der Justiz und der Glaubwürdigkeit der Justiz.
Und kleine Vergehen 'normaler", wenig einflussreicher und wenig betuchter Menschen werden hart geahndet und bestraft.
(z. B. wiederholtes "Schwarzfahren" aus Armut,
was keinem wirklich wehtut und gefährdet,
wird mit Gefängnisstrafe belegt)
Sehr unverständlich und
zum Schämen!
Die Welt mit den Menschen ist ungerecht,
weil Arm und Reich noch immer ungleich behandelt werden..
Und dann wird sich darüber gewundert,
wenn der soziale Unfrieden in Form von der Wahl extremistischer Parteien ausgedrückt wird,
ausgelöst von den (Einfluss)Reichen,
die den Blick zur Basis vollkommen verloren haben.
Nur als Erklärung,
nicht als Rechtfertigung!
Waldemar Wagner
schrieb am 12.5.2026 17.13 Uhr:
Das ist ein gutes Zeichen für die deutsche Gerichtsbarkeit!
Es gibt wohl doch noch Gerechtigkeit in dieser ideologisch aufgeladenen Welt.
Wahrscheinlich hätte die Verwendung dieser Brühe dem Staat Ausgaben in Milliardenhöhe erspart und vor allem zu weniger Impfschäden geführt.
(...)
Das, was der „angeklagte Gründer einer Firma für Diagnostik von Immun- und Infektionskrankheiten“ angerührt hat, hätte doch sicherlich funktioniert.
Es hatte doch sehr viel mehr mit bis dato eingesetzten und erprobten Impfstoffen gemein und ist immerhin von einem anerkannten Fachmann entwickelt worden.
Nachgefragt
schrieb am 12.5.2026 17.37 Uhr:
Otto Schneider: Sie wissen aber schon das die anderen Impfstoffe auch nur eine Notzulassung hatten weil sie nicht erforscht waren. Damals wurde das Gesetz in so vielen Fällen gebogen. Das jetzige Urteil ist völlig gerechtfertigt.
Kurt Wuchtig
schrieb am 12.5.2026 17.42 Uhr:
Wie wäre das Urteil wohl ausgegangen, wenn ein sagen wir mal, ein Allgemein Mediziner das selbstgemixte Gebräu, gespritzt hätte? Verlust der Approbation ?
Fritze Bolle
schrieb am 12.5.2026 17.44 Uhr:
Zitat: Die Stoffe seien daher im Rechtssinn nicht „in den Verkehr gebracht“ worden.
Die Kammer hat zudem geprüft, ob nicht die folgende Impfung mit dem nicht zugelassenen Impfstoff strafbar gewesen sei. Dies sei jedoch nicht der Fall. Die Verimpfung selbst sei nach dem Arzneimittelgesetz in der damals geltenden Fassung nur dann strafbar, wenn es sich bei dem Impfstoff um ein „bedenkliches Arzneimittel“ gehandelt habe.
Meine Meinung und Deutung ist anders.
Ich halte das im Rechtssinn, bewertete Inverkehrbringen für eine Beugung des Begriffs oder sagen wir, tendenziöse Auslegung.
Ob ein unbedenkliches Arzneimittel im Zeitpunkt der Abgabe vorgelegen hat, konnte das Gericht nicht beurteilen. Es fehlte an jede Art von Studien. Weil alles am Ende wohl gut gegangen ist, hätte man das Strafmaß evtl. abmildern können.
horsthupe
schrieb am 12.5.2026 18.16 Uhr:
UI........
Moment...Nur damit ich die Kommentare verstehe
Ihr verurteilt einen Menschen, der ein Medikament zur freiwilligen Einnahme angeboten hat mit der Begründung:
"Es besaß noch keine volle Zulassung"
Deswegen "Missetäter", "Kurpfuscher", "Skandalurteil"
Gleichzeitig habt Ihr zur gleichen Zeit damals gefordert, daß sich gefälligst alle Menschen mit einem anderen nicht zugelassenem Versuchsmedikament Zwngsimpfen sollen. (...)
Diese anderen Versuchsmedikamente haben übrigens immer noch keine (volle) Zulassung und es wird weiter fleißig verabreicht.
Schaut lieber Mal selber nach.
Die Stoffe habe immer noch lediglich ihre Notzulassung, begründet auf Basis der damaligen schnellen Handlungsmöglichkeit. Die Studien sollten dann später kommen.
Die bisher gelaufenen Tests und Studien sprechen aber gegen eine volle Zulassung.
Wer auf Seiten (z.B. RKI) danach sucht, findet zunächst die Antwort: Ja, hat eine Zulassung", wenn man sich nun aber die Mühe macht und in die Zulassungspapiere hineinschaut, erfährt man lediglich von der Notzulassung.
Für die meisten reicht wohl aber, sowohl Menschen, die das fragwürdig sehen als auch Menschen die andere Möglichkeiten vorziehen, zu diffamieren.
Pedi
schrieb am 12.5.2026 18.26 Uhr:
Das Urteil macht wirklich Bauchschmerzen.
Er spielt den lieben Gott und kommt damit durch.
Ich bin wirklich Fassungslos.
Mike Neumann
schrieb am 12.5.2026 18.31 Uhr:
Mensch, ab und an gibt es doch noch Gerechtigkeit.
Willi Wacker
schrieb am 12.5.2026 18.37 Uhr:
Irgend etwas stimmt mit unserem Rechtssystem nicht: Da prüft ein sog. unabhängiger Richter in erster Instanz, ob ein strafwürdiges Verhalten vorliegt und verurteilt zur Geldstrafe von 250.000€. Daraufhin prüft ein zweiter sog. unabhängiger Richter den gleichen Sachverhalt in zweiter Instanz und beurteilt auf Freispruch. Entweder hat einer der beiden Richter nicht sorgfältig genug geprüft oder es liegt schlicht daran, dass in zweiter Instanz ein bundesweit bekannter Politiker -und Rechtsanwalt- den Kläger vertreten hat. (...)
Es bleibt zu hoffen, dass die Staatsanwaltschaft das OLG Schleswig bemüht, zu klären, welcher der beiden Richter einen schlechten Job gemacht hat.
Aber grundsätzlich ist es schon ein merkwürdiges Gefühl zu wissen, dass es vom "diensthabenden" Richter abhängt, ob man Recht hat und Recht bekommt!!!!!!!!
Uwe L.
schrieb am 12.5.2026 18.51 Uhr:
Nicht umsonst ist doch dieses Urteil gefallen. Die "zugelassenen" Medikamente gegen Korona sind zwar zugelassen, wurden logischer Weise aus zeitgründen nicht getestet, haben aber bei sehr vielen Menschen erhebliche Nachwirkungen bis zum heutigen Tage!
Auch das ist ein riesen Skandal den Bürgern gegenüber. Ob nun zugelassen oder nicht -
Boyd Lice
schrieb am 12.5.2026 19.32 Uhr:
Der bisher durchdachteste und sinnvollste Kommentar kommt von: Horst hupe.
Außerdem habe ich das Gefühl das diejenigen die sich über das neue Urteil aufregen gar nicht so recht wissen, was damals genau vorgefallen ist, bzw. Worum es genau ging.
Dalila Mecker
schrieb am 12.5.2026 19.35 Uhr:
Ich möchte Dieses Urteil nicht bewerten,aber habe eine Nachfrage zur Begründung des Urteils,weil es mir nicht eindeutig erscheint,weshalb so unterschiedlich geurteilt wurde.
Sind die Geimpften Personen seit der Impfung gesundheitlich betreut worden und ist erwiesen, dass Sie keinen Schaden davon getragen haben? Sind die Geimpften Personen nochmals unbhängig untersucht worden,um sicher zu stellen, dass sie keine nachträglichen oder bleibenden Schäden davon tragen? Das wäre meines Erachtens viel entscheidender gewesen, die Betroffenen Notfalls ihr restliches Leben für entstandene gesundheitliche Schäden zu entschädigen.Ist dies geschehen? Wurde das ausreichend und unabhängig überprüft? 🤔
Klugscheißer
schrieb am 12.5.2026 19.46 Uhr:
Leute eure Kommentare sind echt zum .....zen. Ihr schreibt was von nicht ordnungsgemäß getestet das Medikament (...). Bei dem Verabreichten Präparat handelt es sich um ein Medikament welches der Hersteller auch an sich selbst gespritzt hat.
Kurz um, wenn man schimpft dann bitte auch (...) und Co.
P.S. Bei dem Medikament von Herrn S. Könnten viele Politiker der Damaligen Regierung nicht mit verdienen.
Albert Collini
schrieb am 12.5.2026 20.44 Uhr:
Gute Entscheidung und kein anderes Urteil erwartet. Das Recht hat gesprochen!
Justin_Time
schrieb am 12.5.2026 22.16 Uhr:
Wenn ich das schon wieder lese... "Ich bin fassungslos..." und so weiter.
Da wir ein Mensch vom Mob verurteilt, weil er helfen wollte. Niemand wurde gezwungen, sich impfen zu lassen - im Gegensatz zum Staat. Der hat später nur die Friss oder Stirb Möglichkeit gegeben. Am Leben teilnehmen mit Impfung oder zu jeden kleinsten Anlass einen Schnelltest machen bzw. Zuhause bleiben. Wer niemanden hat, der ihn versorgt, musste zusehen wo er bleibt. (...)
Nick
schrieb am 12.5.2026 23.00 Uhr:
Zum Urteil kann ich nichts sagen aber eine Klarstellung zu den Impfungen: Die anderen Impfstoffe hatten natürlich sehr wohl eine Zulassung durch die EMA. Es wurde ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt, wozu aber natürlich umfangreiche Sicherheits- und Wirksamkeitsstudien nötig waren. Und natürlich sind diese Impfstoffe jetzt ganz regulär zugelassen. Als Beispiel mal die Zulassung von Biontech https://www.ema.europa.eu/de/documents/ product-information/comirnaty-epar-product-information_de.pdf.
Hingegen handelte es sich bei dem Präparat am Flughafen um ein selbst produziertes Produkt ohne unabhängige Sicherheitsprüfung. Ob es funktioniert weiß man auch nicht genau, möglich ist es natürlich aber es gibt ja nicht umsonst diese ganzen Herstellungsstandards in der Pharmaindustrie. Wenn ich in meinem Labor daheim was anmische kann es klappen oder halt auch nicht. Der Wunsch mancher Leute sich anstelle eines standardisiert hergestellten Medikaments mit relativ seltenen Nebenwirkungen lieber eine Substanz ganz ohne Testung und ohne Qualitätsstandards in den Arm zu injizieren ist mir schleierhaft aber sollen sie von mir aus machen.
Rudi
schrieb am 12.5.2026 23.51 Uhr:
Was regt ihr euch alle so dermaßen auf? (...) und wie sie alle heißen waren auch nicht wirklich zugelassen! Die Impfstoffe hat man auf den Markt geprügelt (...) Zusätzlich haben sie sich die Taschen vollgestopft! Das toleriert ihr ohne wenn und aber? (...)
Antonius
schrieb am 13.5.2026 0.10 Uhr:
Es gibt doch noch Gerechtigkeit. Das Was der Staat sonst so "verimpft" hat war sicher besser geprüft.
Entweder geht es nun allen Corona-Fehlentscheidern an den Kragen, oder Keinem.
(...)
Chrischi
schrieb am 13.5.2026 8.26 Uhr:
Nur weil einige Kommentare das Märchen von der Notzulassung immer wieder wiederholen, wird es nicht wahrer. Bei den damals zugelassenen Impfstoffen (nein es war keine Notzulassung!) sind umfangreiche Untersuchungen und Tests erfolgt. Ganz im Gegensatz zur Flugplatzaktion....
Das Urteil hat schon den Eindruck, als ob hier Recht verdreht wird. (...)
Christian Kuhlmey-Becker
schrieb am 13.5.2026 8.32 Uhr:
Leute, versucht doch mal, dieses Urteil unabhängig von der damaligen Krisensituation zu sehen. Ja, die Urteilsbegründung erscheint erstmal überjuristiziert. Aber unser Rechtssystem ist nun mal kompliziert (manchmal tatsächlich unnötig stark), weil gerechte Rechtsprechung, will man allen Seiten gerecht werden, schwierig ist. Insgesamt ist das Urteil nachvollziehbar, auch wenn ich das selbstherrliche Vorgehen des Herrn S(...) nicht gutheiße.
Kasimir
schrieb am 13.5.2026 8.53 Uhr:
Ein schöner Freifahrtschein für jeden Quacksalber, Wunderheiler und Kurpfuscher.
Und ganz nebenbei wird hier mal wieder deutlich, das man mit ausreichend Geld und einem guten Anwalt das Recht so drehen und wenden kann, wie man es braucht.
Misanthrop
schrieb am 13.5.2026 10.18 Uhr:
Da ja mittlerweile ordentlich Zeit ins Land gezogen ist:
- Warum macht man keine Studie, um die Wirksamkeit des Stoffes (gebraut in Marmeladengläsern) zu testen?
- Welche Schäden hat der Stoff bei fehlender Wirksamkeit im Umfeld der "Geimpften" angerichtet? -> Urteil ungültig. Neues Verfahren mit neuen Anklagepunkten.
- Ist der Stoff wirksam, ist das Urteil rechtsgültig.
Ganz einfach!
(...)
Sonnenblume
schrieb am 13.5.2026 10.30 Uhr:
Der Freispruch (...) lässt mich mit vielen Fragen zurück. Ich frage mich wirklich, wie ihr das seht, denn für mich hat das Ganze einen sehr faden Beigeschmack.
Ich habe damals im Bekanntenkreis miterlebt, wie manche Leute ihn fast schon wie einen Helden gefeiert haben. Da fielen Sätze wie: „Endlich mal jemand, der für seine Leute anpackt.“ Ich persönlich kann diesen Enthusiasmus nicht teilen.
Was mich an der Sache besonders nachdenklich stimmt:
Das Gefühl der Privilegierung: Ich habe den Eindruck, dass hier jemand nach dem Motto handelt: „Wer genug Geld und Einfluss hat, kann sich eigene Regeln schaffen.“ Das ist natürlich nur mein subjektives Empfinden, aber es fühlt sich für mich nicht nach dem an, was ich unter allgemeingültigen Regeln verstehe. Widersprüchliches Verhalten: Ich finde es kurios, dass manche Menschen den offiziellen Impfungen in Arztpraxen wegen möglicher Nebenwirkungen misstraut haben, dann aber zu einer ungetesteten Aktion eines Privatmannes gerannt sind. War das Vertrauen in ihn wirklich medizinisch begründet, oder war er für viele eher eine Symbolfigur gegen „das System“? (...)
Zweierlei Maß bei der Justiz?
Was mich aber am meisten schockiert, ist der Vergleich zu anderen Fällen. Ich denke an kleine Unternehmer oder Händler, die während der Pandemie hohe Bußgelder zahlen mussten – teils für Kleinigkeiten wie nicht ganz EU-konforme Masken. Diese Leute hatten oft nicht die finanziellen Mittel oder den Einfluss, um sich über Jahre durch die Instanzen zu wehren.
Dass Herr S(...) nun ohne Strafe davonkommt, während andere für deutlich kleinere Verstöße hart angegangen wurden, empfinde ich als extrem ungerecht.
Hans Hansen
schrieb am 13.5.2026 12.04 Uhr:
Hat man genug Geld (...), hat man vor dem deutschen Staat nichts zu befürchten.
Die Demokratie ist längst verloren.
Mueckehl
schrieb am 13.5.2026 12.31 Uhr:
Wer dieses Gerichtsurteil kritisiert und sich darüber aufregt, hat offensichtlich einen nur eingeschränkten Blick auf die damaligen Ereignisse und wenig eigenes medizinisches Verständnis. Und das, obwohl die Umstände der Einführung der neuartigen mRNA-Wirkstoffe inzwischen bekannt ist. Schade, dass so wenig Bereitschaft bei vielen Menschen vorhanden ist, sich mit den unrechtmässigen Corona-Massnahmen auseinanderzusetzen. Impfopfer gibt es inzwischen massenhaft. Macht endlich die Augen auf!
Powow
schrieb am 13.5.2026 13.11 Uhr:
Mehr Experten am Start als bei jedem Länderspiel.. o_O
Manfred Vandersee
schrieb am 13.5.2026 13.34 Uhr:
Man kann wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass das Gericht in zweiter Instanz die Sachlage von fachkundigen Personen hat prüfen lassen. Der Hersteller des bis dato nicht zugelassenen Impfstoffes ist auf jeden Fall fachkundig, auch wenn seine politische Ausrichtung einigen sicher nicht genehm ist.
Die Tatsache, dass die Corona-Pandemie sehr früh politisiert wurde, ist auch bis jetzt noch ein Problem, dass diesbezüglich die sachliche Erörterung mit dem Thema Corona leider extrem erschwert wurde.
Mike Neumann
schrieb am 13.5.2026 16.47 Uhr:
Ich vertraue der Regierung und der Pharmaindustrie und der WHO. Ich habe mich mit den Impfstoffen impfen lassen, die die Regierung uns zur Verfügung gestellt hat, um uns zu retten. Ich war erst skeptisch aber als es eine gratis Bratwurst dazu gab, war auch ich überzeugt.
Ein Gesetzeslaie
schrieb am 13.5.2026 21.59 Uhr:
Meiner Kenntnis nach wurde von Herrn S... damals jede Prüfung abgelehnt?
Mir erscheint dies ganze Herumgewusel sehr (!) suspekt (das Gegenteil von seriös)!
Ein Vertrauen in Deutsche Justiz ist bei mir schon länger nicht mehr gegeben.
Gilt wieder: Haste Geld - haste Recht?
Willi Wacker
schrieb am 14.5.2026 0.14 Uhr:
@Martin Walter:
Kompliment für diesen sachlichen, intelligenten und wissenschaftlich fundierten Kommentar. Er unterscheidet sich höchst angenehm von dem wirren und irreführenden "Geschwurbel" der S.-Anhänger. Wer immer noch nicht kapiert hat, dass die "offiziellen" Corona-Impfstoffe eine Zulassung bekommen haben, die nach wissenschaftlich höchst anspruchsvollen Standards erfolgt ist, der soll sich auch in Zukunft ein "inoffizielles Gebräu" von einem (...) in die Venen spritzen lassen.
Albert
schrieb am 18.5.2026 12.18 Uhr:
@horsthupe
Danke für deinen Kommentar und allen anderen Impfgegnern, die standhaft gegen die Spritze geblieben sind und sich - allen Nachteilen zum trotz - dagegen gewehrt und dadurch Druck sowie Ausgrenzung ausgehalten haben. Deren Leben für sie wichtiger war als die materielle Existenz.
Natürlich sind die Geimpften wütend dadurch aber ... jeder darf ein selbstbestimmtes Leben führen ... wer sich von den von mir eingangs genannten Gründen beeinflussen läßt hat von mir kein Mitleid zu erwarten.