Bestechlichkeit in der JVA?

Lübeck: Archiv - 14.05.2026, 15.53 Uhr: Am kommenden Donnerstag, 21. Mai, muss sich vor der 9. Strafkammer des Landgerichtes Lübeck ein Mann verantworten, der im Auftrag eines Inhaftierten Behältnisse in die JVA eingeführt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Bestechlichkeit vor. Es sind vier Verhandlungstage angesetzt.

Dem Angeklagten wird Vorteilsannahme in einem und Bestechlichkeit in fünf Fällen vorgeworfen. In den Jahren 2018 bis 2020 soll er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter von einer Person, welche in einer Justizvollzugsanstalt eine mehrjährige Haftstrafe verbüßte, Geldbeträge im dreistelligen Bereich angeboten bekommen und teilweise auch erhalten haben. In den Fällen der Bestechlichkeit soll sich der Angeklagte im Gegenzug bereit gezeigt haben, unter Verstoß gegen seine Dienstpflichten Behältnisse – welche ihm von Mitgliedern der Tätergruppe übergeben wurden – ohne Kontrolle in die JVA einzubringen. Dort wurden sie an den Häftling oder dessen Komplizen übergeben.

"Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung der Angeklagte als unschuldig zu gelten haben", betont die Staatsanwaltschaft Kiel, die bei Verfahren zu Bestechlichkeit oder Korruption für den Bereich Lübeck zuständig ist. "Die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage bedeuten lediglich, dass nach Aktenlage und vorläufiger Bewertung eine Verurteilung wahrscheinlich ist."

Ein Justizvollzugsbeamter soll Behältnisse ohne Kontrolle in die JVA eingeführt haben.

Ein Justizvollzugsbeamter soll Behältnisse ohne Kontrolle in die JVA eingeführt haben.


Text-Nummer: 179494   Autor: StA Kiel/red.   vom 14.05.2026 um 15.53 Uhr

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