Bahnhof Lübeck: Zwei Messer sichergestellt
Lübeck - St. Lorenz Süd: Archiv: Am Dienstag, 19.05.2026, führten die Bundespolizeiinspektion Kiel, das 2. Polizeirevier Lübeck und der Kommunale Ordnungsdienst Lübeck wieder gemeinsam Personenkontrollen im Bahnhof Lübeck durch. Die Kontrollen dienen der Bekämpfung der Gewaltkriminalität im ÖPNV sowie der damit verbundenen Überwachung der Einhaltung des Mitführverbots von Waffen und Messern im ÖPNV und ÖPFV.
Zwischen 17:00 und 20:00 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte hierbei knapp 180 Personen. Vereinzelt wurde auch mitgeführte Sachen in Augenschein genommen beziehungsweise durchsucht.
Im Rahmen der Kontrollen wurden bei zwei Personen jeweils ein unerlaubt geführtes Einhand- beziehungsweise Fahrtenmesser sichergestellt und entsprechend zur Anzeige gebracht. In acht Fällen wurden Aufklärungsgespräche mit Handwerkern hinsichtlich des Mitführens von Arbeitsmitteln, insbesondere Cuttermessern, geführt.
Im Rahmen von verbalen Streitigkeiten handelte sich ein Mann eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung ein. Zudem war eine kontrollierte Person zu zwei Aufenthaltsermittlungen ausgeschrieben. Ein äußerst lautstarker Mann war mit der Kontrolle seiner Person zunächst nicht einverstanden. Diese konnte dann aber nach eindringlichem Hinweis auf die Pflicht zur Auskunft zu seiner Person auf der Wache der Bundespolizei abgeschlossen werden. Der Einsatz wurde gegen 20:00 Uhr beendet.
Die gemeinsamen Kontrollen werden unregelmäßig, unangekündigt und zu unterschiedlichen Tageszeiten fortgeführt.
Im Rahmen der Kontrollen wurden bei zwei Personen jeweils ein unerlaubt geführtes Einhand- beziehungsweise Fahrtenmesser sichergestellt und entsprechend zur Anzeige gebracht. In acht Fällen wurden Aufklärungsgespräche mit Handwerkern hinsichtlich des Mitführens von Arbeitsmitteln, insbesondere Cuttermessern, geführt.
Im Rahmen von verbalen Streitigkeiten handelte sich ein Mann eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung ein. Zudem war eine kontrollierte Person zu zwei Aufenthaltsermittlungen ausgeschrieben. Ein äußerst lautstarker Mann war mit der Kontrolle seiner Person zunächst nicht einverstanden. Diese konnte dann aber nach eindringlichem Hinweis auf die Pflicht zur Auskunft zu seiner Person auf der Wache der Bundespolizei abgeschlossen werden. Der Einsatz wurde gegen 20:00 Uhr beendet.
Die gemeinsamen Kontrollen werden unregelmäßig, unangekündigt und zu unterschiedlichen Tageszeiten fortgeführt.
Kommentare zu diesem Text (15):
KLAUS
schrieb am 20.5.2026 14.01 Uhr:
Sehr gute Polizeiarbeit.Würde ich mir auch in der Innenstadt wünschen.Dort wird zb. die Fußgänger Zone sowie die Bürgersteige von E-Scooter und Fahrradfahrer als Fahrrad Weg benutzt.
Jana
schrieb am 20.5.2026 14.48 Uhr:
Was mich bei den verstärkten Messerkontrollen interessiert ist folgendes:
Ich bin viel mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs und deshalb würde es mich interessieren, ob man ein einfaches kleines Gemüsemesser mitführen darf, um unterwegs als Proviant Obst- und Gemüse schneiden zu können? Wenn man z. B. mehrere Tage unterwegs ist und in Intervallen mit Bus und Bahn fahren möchte?
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen damit...
Lübecker
schrieb am 20.5.2026 17.29 Uhr:
@Klaus, mir ist in den letzten Wochen vermehrt aufgefallen, dass das Ordnungsamt in der Innenstadt und in Travemünde vermehrt Präsenz ist und Fahrradfahrer und E-Scooter aufschreibt
HaJo
schrieb am 20.5.2026 17.47 Uhr:
@Jana Das ist ganz gut auf den Seiten vom Bundesinnenministerium dargestellt
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/ sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht.html
"Die gesetzlichen Verbote, Messer zu führen, gelten unabhängig von der Klingenlänge auch für Alltagsmesser, wie z.B. Taschenmesser oder einfache Obstmesser."
Also das Obst und Gemüse geschnitten mitnehmen. Außerdem gelten die Verbote häufig nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch auf Bahnsteigen und Bahn- und Bushöfen.
Da die Regelung für den ÖPNV Ländersache ist:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/inneres-sicherheit-verwaltung/innere-sicherheit/_documents/ fh_ersatzverkuendung_waffenverbot_oepnv
Abdul Raheem
schrieb am 20.5.2026 17.56 Uhr:
@Jana:
Dieser Artikel sogt für etwas Klarheit:
https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Messerverbot-in-Bus-und-Bahn-Was-verboten-und-was-erlaubt-ist-in-SH,messerverbot114.html
Für wen gelten die Ausnahmen des Messerverbots?
In "gesellschaftlich anerkannten Alltagssituationen, in denen Messer geführt und verwendet werden", soll es auch weiter erlaubt bleiben, erklärt eine Sprecherin des Innenministeriums.
"Nicht zugriffsbereit": Was bedeutet das?
Alternativ zu den Ausnahmen dürfen Messer laut Verordnung ebenfalls im ÖPNV befördert werden, wenn sie "nicht zugriffsbereit" im Gepäck verstaut sind. Als solches gilt ein Messer dann, wenn es nur mit "mehr als drei Handgriffen" erreicht werden kann, erklärt das Innenministerium mit Verweis auf das Waffengesetz. Erst dann sei es entsprechend sicher verpackt und verstaut. Ob drei Handgriffe benötigt werden und wie diese genau gezählt werden, müssten demnach Polizeibeamte auch hier in der konkreten Situation bestimmen.
Die Frage, ob in den 5 Minuten, in denen man das sonst nicht zugriffsbereite Messer herausholt, um Obst zu schneiden, ein Problem sind, kann wahrscheinlich nur der Beamte vor Ort beurteilen. Blöde Sache.
Da die Kontrollen typischer Weise auf Bahnsteigen etc. stattfinden sollte da das Messer entsprechend verstaut sein.
Alex
schrieb am 20.5.2026 17.58 Uhr:
@Jana; Nein.
Ansonsten finde ich die Aktion inzwischen deutlich besser organisiert, die eingesetzten Kräfte gehen jetzt mit Augenmaß vor. Anfangs war das ja etwas übertrieben...
horsthupe
schrieb am 20.5.2026 19.00 Uhr:
@Jana
Eine sehr schöne Frage, die Du stellst.
Allerdings kommt es hier genau auf die Wörter an, die Du benutzt.
Es gibt zwischen "Führen" und "Mitnehmen" einen bedeutenden Unterschied.
(Übr. Bei Messern wird es anders betrachtet als bei Waffen!)
Ich interpretiere Deine Frage in die Richtung, ein Kleines Obstmesser z.B. im Urlaub von Stadt zu Stadt dabei zu haben.
Beim Führen hat man eine tatsächliche direkte Gewalt über das Messer. Z.B. in einer Messerscheide (herausnehmbar!) am Gürtel. Oder Griffbereit in der Hodentasche.
Griffbereit wird gesehen als "3 oder weniger Handgriffe, um es bereit in der Hand zu halten".
Dann "Führt" man es.
Bsp:
Taschenmesser (TM) in der Hosentasche:
1. Griff: herausholen.
2. Griff: aufklappen
Obstmessser lose im Rucksack/Handtasche:
1. Griff Tasche öffnen
2. Griff: herausholen
(Beim Taschenmesser: 3. Griff: ausklappen)
Es geht leider nicht darum, daß ein Mißbrauch tatsächlich statt findet, es reicht der Konjunktiv, mMan Unterstellt Dir einfach böse Absichten, deswegen Bußgeld/Anzeige/Strafe.
Beim Mitnehmen kann es ganz viele verschieden Zustände haben.
Hier geht es darum MEHR als 3 Handgriffe zu benötigen, um es gebrauchsfertig in der Hand zu halten.
Variante:
Man nimmt das Messer, packt es in eine (geschlossene!)Scheide, legt diese in den Rucksack/Handtasche.
1. Rucksack öffnen
2. Scheide herausnehmen
3. Scheide öfnen (manche übereifrigen Kontrolleure sehen das Scheide heraus und öffnen als 1 Handgriff)
4. Messer aus Scheide herausnehmen
(5.) Beim TM: ausklappen
Mann sieht hier, daß es beim Obstmesser wegen der bereiten Klinge schon knapp wird (3-4 Handgriffe), das TM muß noch aufgeklappt werden.
Wenn es einem zu knapp mit den Hangriffen ist, kann man einfach eine weitere "Schale" hinzufügen. Z.B. kleiner Beutel. Also Messer in Scheide, diese In einen extra Beutel, diese dann in den Rucksack/Handtasche.
Damit braucht man mehr Handgriffe und Führt es eben nicht.
Mann kann es auch direkt in der Handtasche haben und bei dieser den Reißverschluß mit einem kleinen Schloss verschließen. Dadurch werden Handgriffe hinzugefügt.
Allerdings Achtung: wenn Du diese dann öffnest, um das Portemonais herauszuholen um d3en Bus zu bezahlen, wird in diesem Moment aus dem "Mitgenommenen" Messer ein "Geführtes".
Markus
schrieb am 20.5.2026 19.05 Uhr:
Ernst gemeinte Frage. Was passiert mit den sichergestellten Gegenständen?
HaJo
schrieb am 20.5.2026 22.08 Uhr:
@ Markus
Es kann sein, dass die sichergestellten Gegenstände als Beweismittel für ein Strafverfahren gebraucht werden.
Ansonsten kommt es auch darauf an, ob es sich um verbotene Gegenstände handelt, oder der Besitz straffrei ist, sie aber nur unerlaubt geführt wurden. Dann können sie auch später den Betroffenen wieder ausgehändigt werden. Verbotene Gegenstände können von Amts wegen vernichtet werden.
Der Lübecker
schrieb am 21.5.2026 6.53 Uhr:
Solange man bei den Dicountern immer wieder Fahrtenmesser und Taschenmesser für unter 5 Euro kaufen kann, wirkt diese Aktion und das daraus resultierende Ergebniss geradezu lächerlich.
Misanthrop
schrieb am 21.5.2026 10.44 Uhr:
Warum muss man Messer mitführen?
Und jetzt nicht kommen mit:
"Ich brauch das zum Äpfel schneiden."
Handwerker sind ausgenommen. Das zählt auch nicht.
Also warum muss man ein Messer GRIFFBEREIT dabei haben?
Armin Ginstervogel
schrieb am 21.5.2026 12.23 Uhr:
Früher war bei den Pfadfindern und der Waldjugend ein Fahrtenmesser am Gürtel der Stolz aller Jungen.
Waren das auch alles potenzielle Gewalttäter...?
Aber was soll's. Immehin 2 gefährliche Waffen aus dem Verkehr gezogen... Durch solche Aktionen ist es jetzt wieder viel, viel sicherer in HL.
Misanthrop
schrieb am 21.5.2026 14.39 Uhr:
@Armin Ginstervogel schrieb am 21.05.2026 um 12.23 Uhr:
"Früher war bei den Pfadfindern und der Waldjugend ein Fahrtenmesser am Gürtel der Stolz aller Jungen.
Waren das auch alles potenzielle Gewalttäter...?"
Früher war auch Kokoin in der Cola.
Früher haben Autos noch 20 Liter Superverbleit auf 100km verbrannt.
Früher hatten Frauen kein Wahlrecht.
Früher gab es noch die Sklaverei.
Früher hat man einem Führer zu gejubelt.
Du merkst, was früher gut war, muss es heute nicht mehr sein. Die Zeiten ändern sich. Und die Menschen.
Manfred Vandersee
schrieb am 21.5.2026 16.49 Uhr:
Früher war vieles besser;
jedoch nicht alles!
Jan
schrieb am 22.5.2026 4.52 Uhr:
@Jana
ich würde mich nicht einfach auf diese antworten verlassen am ende stehen sie da und haben ärger am besten die Polizei fragen
die können dir das besser Beantworten
lg Jan H