Grüne: Demokratie verteidigt sich nicht von alleine

Lübeck: In ihrer Sitzung hat die Lübecker Bürgerschaft einem Antrag aus der Einwohnerversammlung mehrheitlich zugestimmt, der den Bürgermeister verpflichtet, sich auf Landes- und Bundesebene für ein Verbotsverfahren der AfD einzusetzen.

"Auch wenn sich die Bürgerschaft per Selbstverpflichtung auferlegt hat, nicht über derlei Resolutionsanträge, also über Anträge, deren Inhalt nicht in den kommunalpolitischen Zuständigkeitsbereich fällt, zu beraten und abzustimmen", befürwortet die Grüne Fraktion in diesem speziellen Fall die Annahme des Antrags.

Dazu Kimberly D’Amico, sicherheitspolitische Sprecherin und Bürgerschaftsmitglied:

(")Wir als Grüne Fraktion haben dem gestrigen Antrag natürlich zugestimmt, nicht weil wir erwarten, dass dieser Beschluss konkretes realpolitisch Handeln zur Folge hat, sondern weil die Unterstützung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens für uns längst politische Realität ist.

Unsere Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren offen mit der Frage eines Verbotsverfahrens auseinander. Führende Vertreter der Grünen auf Bundesebene haben wiederholt deutlich gemacht, dass sie die rechtlichen Voraussetzungen sorgfältig prüfen und entsprechende Vorbereitungen unterstützen. Dazu gehören unter anderem Till Steffen, Felix Banaszak, Konstantin von Notz, Irene Mihalic sowie unsere Fraktionsvorsitzenden Britta Haßelmann und Katharina Dröge.

Für uns ist klar: Der Schutz unserer demokratischen Ordnung ist keine abstrakte Debatte, sondern eine konkrete politische Verantwortung. Dort, wo verfassungsfeindliche Bestrebungen festgestellt werden, müssen demokratische Institutionen konsequent handeln, selbstverständlich rechtsstaatlich, sorgfältig und auf Grundlage der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen.

Der Beschluss der Bürgerschaft ist deshalb vor allem ein politisches Signal: Demokratie verteidigt sich nicht von allein.(")

Birte Duggen, gleichstellungspolitische Sprecherin und Bürgerschaftsmitglied, ergänzt:

(")"Lübeck ist und bleibt eine weltoffene, tolerante und vielfältige Stadt. Wir engagieren uns weiter und stehen in Lübeck gemeinsam zusammen gegen Rassismus, Antisemitismus und Demokratiefeinde." Dies hatten Bürgermeister Lindenau und Stadtpräsident Schumann 2024 im Zuge der Proteste gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit damals erklärt. Wir sehen diesen Antrag nun als nachdrückliche Erinnerung, diesen Weg konsequent auf allen Ebenen im Sinne der Demokratie und einer vielfältigen Stadtkultur zu gehen.

Den Gemeinden wird das Recht der freien Selbstverwaltung in den eigenen Angelegenheiten als eines der Grundrechte demokratischer Staatsgestaltung gewährleistet. Aber zur demokratischen Gestaltung gehören eben auch die Einhaltung des Grundgesetzes und das Parteienprivileg. Art. 21 Abs. 2 GG sieht vor: “Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.”

Insofern gibt es eine rechtliche Verpflichtung, bei einer Partei, die sich so offen gegen die demokratische Grundordnung ausspricht, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. Nur weil wir in der Kommune tätig und nicht Teil der Verfassungsorgane sind, die ein solches Parteiverbotsverfahren einleiten müssen, können wir nicht die Augen verschließen und haben mindestens eine moralische Verpflichtung, unsere Demokratie zu schützen.(")

Die Grünen begrüßen Haltung der Lübecker Bürgerschaft zu einem AfD-Verbotsverfahren.

Die Grünen begrüßen Haltung der Lübecker Bürgerschaft zu einem AfD-Verbotsverfahren.


Text-Nummer: 179771   Autor: Grüne/red.   vom 30.05.2026 um 15.24 Uhr

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