Lübecker FDP gegen Ausweitung der Überwachung
Lübeck: Archiv - 07.06.2026, 11.45 Uhr: Die FDP Lübeck nimmt einer Mitteilung zufolge mit Besorgnis den Entwurf des neuen Polizeigesetzes der schleswig-holsteinischen Landesregierung zur Kenntnis. „Der Gesetzentwurf sieht weitreichende neue Überwachungsbefugnisse vor, darunter biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, automatisierte Massen-Datenanalyse sowie eine erhebliche Ausweitung der Videoüberwachung“, so die FDP.Wir veröffentlichen die Mitteilung der FDP im Wortlaut:
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Selbst die Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen spricht von „vielen und gravierenden Einschnitten in die Freiheitsrechte”.
Besonders problematisch ist aus liberaler Sicht, dass die geplanten Maßnahmen nicht nur tatsächliche Verdächtige, sondern eine Vielzahl unbescholtener Bürgerinnen und Bürger erfassen, darunter Zeugen, Geschädigte und Anzeigende. Wenn das Vorgangsbearbeitungssystem der Polizei, das Bagatellvergehen, Ruhestörungen und vermisste Personen gleichermaßen enthält, zur Grundlage einer automatisierten Datenanalyse wird, ist das mit einem freiheitlichen Rechtsstaat nur schwer vereinbar.
Hinzu kommt ein grundsätzliches Problem, das der Gesetzentwurf nicht löst: Überwachung ist ein Instrument der nachgelagerten Strafverfolgung, sie dokumentiert, was bereits geschehen ist. Kameras und Datenbanken verhindern keine Messerangriffe. Sie helfen, Täter im Nachhinein zu identifizieren, schaffen aber kein sichereres Umfeld im Vorfeld der Tat. Wer ernsthaft Prävention will, muss früher ansetzen.
Tristan Rao, Kreisvorsitzender der FDP Lübeck, erklärt: „Sicherheit und Freiheit sind keine Gegensätze, aber dieses Gesetz droht, die Balance dauerhaft zu verschieben. Mehr Kameras bedeuten mehr Aufklärung, aber nicht weniger Opfer. Wer Messerangriffe wirklich verhindern will, braucht keine Datenbank über jeden Zeugen einer Ruhestörung, sondern eine konsequentere Ausschöpfung des bestehenden Rechts, bessere Ausstattung der Polizei und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit den Ursachen von Gewaltkriminalität. Wir fordern die Landesregierung auf, klar darzulegen, welche Maßnahmen konkret präventiv wirken, und alles Unverhältnismäßige zu streichen.”
Auch Jan-Niklas Kaufmann, FDP-Direktkandidat für den Wahlkreis Lübeck-West, kritisiert den Gesetzentwurf scharf: „Das geplante Polizeigesetz sieht eine ganze Reihe neuer, eingriffsintensiver Überwachungsmaßnahmen vor, von Gesichtserkennung über Massendatenanalyse bis zur Videoüberwachung. Wieder einmal zeigt die Landesregierung, dass sie nicht davor zurückschreckt, die Bürgerrechte radikal einzuschränken.”
Die FDP Lübeck fordert deshalb, den Fokus auf echte Prävention zu legen. Dafür braucht es auf Landesebene:
1. Ausbau der Bewährungshilfe und Rückfallprävention
Ein erheblicher Teil schwerer Gewalttaten wird von Personen begangen, die bereits vorbestraft sind. Das Land trägt als Träger der Justiz unmittelbare Verantwortung für die Bewährungshilfe. Wer nach einer Verurteilung engmaschiger begleitet, sozialpädagogisch betreut und bei Reintegration unterstützt wird, begeht seltener Folgetaten. Schleswig-Holstein sollte die Bewährungshilfe personell stärken und die Zusammenarbeit mit der Straffälligenhilfe systematisch ausbauen. Das ist wirksame Prävention, keine nachgelagerte Kontrolle.
2. Stärkung der schulischen und außerschulischen Gewaltprävention als Landesaufgabe
Gewaltbereitschaft entsteht früh. Das Land trägt Verantwortung für Schulen und die Rahmenbedingungen der Jugendhilfe. Schleswig-Holstein sollte landesweit verpflichtende Gewaltpräventionsprogramme an Schulen verankern und die Ausbildung von Lehrkräften im Umgang mit eskalationsgefährdeten Schülerinnen und Schülern systematisch stärken. Das wirkt, bevor jemand zum ersten Mal auffällig wird.
3. Mehr Planstellen statt mehr Befugnisse
Die Polizei in Schleswig-Holstein leidet unter chronischem Personalmangel. Überwachungstechnologie kann präsente Beamtinnen und Beamte nicht ersetzen, im Gegenteil: Sie bindet Kapazitäten für Auswertung und Verwaltung, die im Streifendienst fehlen. Die FDP Lübeck fordert, den Fokus auf eine spürbare Erhöhung der Einstellungszahlen bei der Landespolizei zu legen, statt in eingriffsintensive Technologie zu investieren, deren Präventivwirkung nicht belegt ist.
Die FDP Lübeck fordert den Landtag auf, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten. Sicherheitsgesetze müssen verhältnismäßig, zielgenau und rechtsstaatlich einwandfrei sein. Ein Gesetz, das pauschal Massendaten unbeteiligter Personen erfasst, aber keine einzige Tat verhindert, wird dem Sicherheitsversprechen an die Bürgerinnen und Bürger nicht gerecht.
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„Mehr Kameras bedeuten mehr Aufklärung, aber nicht weniger Opfer“, meint die FDP. Foto: Archiv
Text-Nummer: 179853 Autor: FDP/red. vom 07.06.2026 um 11.45 Uhr
