Linke und GAL: Land lenkt ein, Erfolg für die Inklusion
Lübeck: „Nach fast einem Jahr beharrlicher politischer Arbeit liegt nun die Kehrtwende des schleswig-holsteinischen Sozialministeriums vor: Die schulische Ganztagsbetreuung wird landesweit – einschließlich der Ferienzeiten – als einkommensunabhängige Teilhabe an Bildung anerkannt“, heißt es in einer Mitteilung der Fraktion Linke und GAL. „Damit entfällt eine benachteiligende Zugangshürde, die Kinder mit Behinderungen und ihre Familien in der Vergangenheit erheblich belastet hat.“Wir veröffentlichen die Mitteilung der Fraktion Linke und GAL im Wortlaut:
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Juleka Schulte-Ostermann, GAL-Bürgerschaftsmitglied sowie kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion, erklärt: „Das Ministerium folgt jetzt exakt der Linie, die von Anfang an über meine politischen Anfragen und Anträge sowie über die klaren Positionierungen des Beirats für Menschen mit Behinderungen und der Initiative Inklusion eingebracht wurden. Die Neuregelung ist landesweit formuliert, aber im Ergebnis genau das, worauf wir hier in Lübeck gemeinsam so intensiv hingearbeitet haben: Schulkinderbetreuung im Ganztag an Schule ist und bleibt zu allen Zeiten des Jahres Teilhabe an Bildung.“
Bereits Ende Juni und Anfang Juli 2025 hatte Juleka Schulte-Ostermann das Thema mit ersten offiziellen Anfragen in der Bürgerschaft, im Jugendhilfeausschuss und im Schulausschuss auf die politische Agenda gesetzt. Parallel dazu bat sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen um eine rechtliche Einschätzung. Deren Stellungnahme lag im Dezember 2025 vor und bestätigte die Rechtsauffassung der GAL in aller Klarheit: Schulische Ganztagsbetreuung ist zu allen Zeiten Teilhabe an Bildung. Auf dieser Grundlage brachte Juleka Schulte-Ostermann im Januar 2026 einen Antrag in der Bürgerschaft ein, um festzuschreiben, dass die Schulkinderbetreuung auch in den Ferienzeiten in Lübeck als Teilhabe an Bildung eingestuft wird.
Auch von der zwischenzeitlichen Verschärfung durch das Sozialministerium ließ sich die GAL nicht beirren. Durch fortlaufende Anfragen, den Antrag und die damit verbundene dauerhafte politische Debatte im Jugendhilfeausschuss blieb das Thema auf der Tagesordnung. Parallel dazu machten der Beirat für Menschen mit Behinderungen, die Initiative Inklusion und die GAL immer wieder öffentlich über Pressemitteilungen und in den Gremien deutlich, dass Kinder mit Behinderungen nicht durch bürokratische Umdeutungen vom schulischen Ganztag ausgeschlossen werden dürfen.
Weil das Anliegen der Gleichbehandlung aller Schulkinder - mit und ohne Behinderungen - grundsätzlich auf Landesebene entschieden werden musste, trat die Geschäftsführung der Fraktion Linke und GAL im Februar 2026 zusätzlich an die Grüne Landtagsfraktion heran, um auf den Missstand aufmerksam zu machen und um Unterstützung zu bitten.
„Ein Kind darf nicht morgens ein Recht auf Bildung haben und nachmittags oder in den Ferien plötzlich zum Kostenrisiko für seine Eltern werden“, so Juleka Schulte-Ostermann weiter. „Die Kinder bleiben dieselben, die Schule bleibt dieselbe, oft bleibt sogar dieselbe Assistenzkraft an ihrer Seite. Nur auf dem Papier sollte aus Bildung plötzlich soziale Teilhabe werden. Genau gegen diese diskriminierende Logik haben wir uns für die Betroffenen gewehrt.“
Entscheidend für den Durchbruch war aus Sicht der GAL das Zusammenspiel verschiedener Akteure. Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wandte sich aufgrund der zugespitzten Situation Anfang des Jahres ebenfalls an die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen und die Initiative Inklusion erreichte über einen offenen Brief einen direkten Termin mit dem Sozialministerium. Gemeinsam mit der kontinuierlichen politischen Arbeit der GAL führte dieser Druck nun zur landesweiten Korrektur.
„Mein großer Dank gilt allen, die sich an den verschiedenen Stellen so unermüdlich engagiert haben“, betont Juleka Schulte-Ostermann abschließend. „Danke an den Beirat für Menschen mit Behinderungen, an die Initiative Inklusion und an alle Familien, die ihre Erfahrungen öffentlich gemacht und für die Rechte ihrer Kinder gekämpft haben. Dass diese diskriminierende Zugangshürde im schulischen Ganztag jetzt landesweit der Vergangenheit angehört, ist ein großartiges Ergebnis für die betroffenen Kinder und ihre Familien. Darüber freue ich mich sehr.“
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„Die schulische Ganztagsbetreuung wird landesweit – einschließlich der Ferienzeiten – als einkommensunabhängige Teilhabe an Bildung anerkannt“, teilt die Fraktion Linke und GAL mit. Foto: Symbolbild
Text-Nummer: 179883 Autor: Linkeu.GAL/red. vom 04.06.2026 um 12.31 Uhr
