Zuwendung für verletzten Polizeibeamten
Lübeck: Der Vorsitzende des Hilfs- und Unterstützungsfonds, Andreas Breitner, Minister a.D., hat dem Polizeibeamten Michael v. L. eine Zuwendung für Kur- und Betreuungsmaßnahmen übergeben. Der Diensthundeführer wurde bei einer Unterstützung in Bad Schwartau von einem Betrunkenen an der Hand schwer verletzt.Michael v.L. ist Diensthundeführer bei der Diensthundestaffel in Lübeck. Am 13. September 2025 erhielt er den Auftrag, Kollegen der Polizeistation Bad Schwartau bei Auseinandersetzungen in einer Kneipe zu unterstützen. Eine stark alkoholisierte Person soll sich dort den Beamten gegenüber sehr aggressiv und renitent gezeigt haben. Es gelang, diese Person zu fixieren, um sie in den Polizeigewahrsam zu verbringen. Doch er habe sich im Fahrzeug sehr aggressiv gebärdet, soll gestoßen, getreten, gespuckt, und sich aufgebäumt, sowie fortwährend geflucht und die Beamten beleidigt haben.
Bei der Auseinandersetzung im Polizeifahrzeug wurde v. L. an der rechten Hand verletzt. Nach Einsatzende entdeckte er eine bläuliche Verfärbung an der rechten Mittelhand. Daraufhin suchte der heute 37-jährige v. L. eine Klinik auf. An der rechten Hand wurde eine Fraktur diagnostiziert. Eine Operation wurde notwendig. Der Beamte v.L. war mehr als vier Monate dienstunfähig. Er hat noch immer eine Fehlstellung seines rechten kleinen Fingers, die möglicherweise bleiben wird.
Vom Hilfs- und Unterstützungsfonds erhielt er nun für sich und seinen Sohn einen elftägigen Aufenthalt im CenterParc Allgäu.
Der Hilfs- und Unterstützungsfonds für Polizeibeschäftigte und deren Familien in Not e. V. ist eine gemeinnützige Einrichtung, die es sich seit dem Jahre 2001 zur Aufgabe gemacht hat, im Dienst schwer verletzten oder gar getöteten Polizeibeamten und deren Angehörigen und Familien in ihrer schwierigen Situation mit einer Zuwendung, die den speziellen Verhältnissen angemessen ist, unter die Arme zu greifen.

Der Polizeibeamte erlitt eine Fraktur an der rechten Hand. Symbolbild
Text-Nummer: 180556 Autor: PD RZ/red. vom 08.07.2026 um 15.16 Uhr

Kommentare zu diesem Text:
Beamtenrepublik Deutschland
schrieb am 08.07.2026 um 19.52 Uhr:
Und wo besteht in diesem Fall eine Notlage ?
Daggi
schrieb am 08.07.2026 um 23.28 Uhr:
Ist diese Frage wirklich ernst gemeint, wo in diesem Fall eine Notlage besteht? Dieser Polizeibeamte wurde an der Hand schwer verletzt die kommt nicht wieder völlig in Ordnung. Ich möchte sie mal erleben, wenn Ihnen das passiert wäre. Ich finde das sehr gut und wünsche weiterhin gute Besserung und ganz viel Spaß.
Exxi
schrieb am 08.07.2026 um 23.35 Uhr:
Klar sind eine Fraktur + Folgen keine schöne Sache, aber auch ich erkenne hier die Notlage nicht. (...)
Finn Schneider
(eMail: finnschneider9@web.de) schrieb am 09.07.2026 um 09.48 Uhr:
Wie wichtig Zusammenalt und ehrenamtliches + finanzielles Engagement sind, wird gerade in den Kommentaren sichtbar.
Polizei ist eine große Familie und hat scheinbar viele Neider.
Alles Gute dem Verletzen und seiner Familie! Eine Verletzung im Dienst hinterlässt auch in der Familie Spuren. Da wird der Schlaf nachts oft unruhiger oder unmöglich, wenn Mama, Papa, meine Frau oder mein Mann Nachtschicht haben.
Die Neider können unbesorgt sein. Das Geld stammt zum Großteil aus Zuwendungen von Spenden. Gründen sie doch auch einen e.V. und unterstützen sich gegenseitig!
Harry
schrieb am 10.07.2026 um 09.26 Uhr:
Mein Kommentar zu Finnis jüngsten Ergüssen:
Bravo, Finni! Man denkt jedes Mal, das Limit an absurden Argumenten sei erreicht, und dann kommst du um die Ecke und setzt noch einen drauf.
Mal ganz nüchtern zu deinen beiden "Meisterwerken" der letzten zwei Wochen:
1. Zum Thema Privatversicherung:
Eine private Krankenversicherung (PKW) ist für Beamte eine bewusste Entscheidung und keine Pflicht. Es steht in der Regel jedem frei, sich gesetzlich zu versichern – mittlerweile unterstützen viele Bundesländer das sogar über die pauschale Beihilfe. Jahrelang die Vorzüge und schnellen Termine der privaten Kasse mitzunehmen, um dann im Alter über die gestiegenen Beiträge zu jammern, ist pures Rosinenpicken. Wer die Vorteile wählt, muss auch mit den Konsequenzen leben.
2. Zum Thema "Neid" wegen des Polizisten-Kurgangs:
Die Feststellung, dass eine Situation objektiv keine Notlage war, hat absolut nichts mit Neid zu tun. Hier wird nicht geneidet, dass ein Polizist eine 12-tägige Kur bekommt, um die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Im Gegenteil: Das ist völlig normal. Jede gesetzliche Krankenkasse würde genau dasselbe empfehlen und unterstützen, wenn jemand länger als 10 Wochen am Stück krankgeschrieben ist. Eine normale medizinische Maßnahme im Nachhinein als "akute Notlage" zu framen, um Kritik abzuwehren, zieht einfach nicht.
Du verdrehst hier völlig die Tatsachen, nur um eine Neid-Debatte vom Zaun zu brechen, wo schlicht keine ist. Erst nachdenken, dann kommentieren!