Hermann Junghans: Denkmal-Schutzgesetz muss reformiert werden
Lübeck - St. Jürgen: Zum Abriss der denkmalgeschützten Hofanlage Semiramis im Süden Lübecks (wir berichteten) äußert sich in einer Mitteilung der denkmalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Hermann Junghans. Dass der Abrissantrag nicht rechtzeitig bearbeitet werden konnte und eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist, dürfe der Lübecker Denkmalbehörde nicht vorgeworfen werden, so Junghans. Das Denkmalschutzgesetz müsse reformiert werden.Wir veröffentlichen die Mitteilung von Dr. Hermann Junghans im Wortlaut:
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„Dass der Abrissantrag nicht rechtzeitig bearbeitet werden konnte und eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist, darf der Lübecker Denkmalbehörde nicht vorgeworfen werden. Es ist nachvollziehbar, dass die Aufgaben mit der jetzigen Personalstärke nicht hinreichend wahrgenommen werden können. Aufgrund der angespannten öffentlichen Finanzen und dem Fachkräftemangel ist die Aufstockung der Personalstärke aber auch keine Lösung. Stattdessen muss die Arbeit der Denkmalbehörden nachvollziehbare Schwerpunkte setzen können.
Das geltende Denkmalrecht behindert eine nachvollziehbare Schwerpunktsetzung. Die Einführung des einheitlichen Denkmalbegriffs im Denkmalschutzgesetz 2014 war ein Fehler, der behoben werden muss. Es macht keinen Sinn, alle Denkmale auf die gleiche Stufe zu stellen und die Zahl der Denkmale drastisch zu vermehren.
Statt einer inflationären Ausweitung im Erkennen von Denkmalen, bedarf es einer vernünftigen Schwerpunktsetzung. Zum einen müssen Denkmale mit herausragender Bedeutung stärker betreut werden als solche mit geringerem Gewicht. Zum anderen sind stärkere Eingriffe, bis hin zum Abriss, gegenüber rein optischen Beeinträchtigungen vorrangig zu bearbeiten.“
Junghans schlägt eine Einteilung nach Denkmalgraden vor: „Bei einzigartigen Denkmalen von nationaler Bedeutung werden Eingriffe zu Lasten des Denkmals grundsätzlich abgelehnt werden müssen. Dagegen sollen bei Denkmalen mit geringerer Bedeutung Genehmigungsvorbehalte auch entfallen, solange nicht in die Substanz des Denkmals eingegriffen wird.
Vor einen 100 Jahre alten Wohnblock oder eine ebenso alte Scheune sollte man auch ohne Genehmigung eine Wärmepumpe setzen können, wenn dadurch nicht in die Substanz des Denkmals eingegriffen wird. Das dadurch entlastete Personal in den Denkmalbehörden kann sich dann um die viel wichtigeren Fragen, bis hin zu Abrissanträgen kümmern.“
In dem 2022 zwischen Schwarz-Grün in Schleswig-Holstein geschlossenen Koalitionsvertrag wurde vereinbart, das Denkmalschutzgesetz in der laufenden Legislaturperiode nicht zu ändern. Junghans: „Da sich die Schwächen des Gesetzes an immer mehr Beispielen zeigen, muss es nach der kommenden Landtagswahl geändert werden. Das Ziel ist ein besserer Schutz bei bedeutenden Denkmalen vor schweren Schäden und auf der anderen Seite eine Entbürokratisierung bei häufigeren Denkmalen und geringeren Eingriffen.“
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„Dass der Abrissantrag nicht rechtzeitig bearbeitet werden konnte und eine Genehmigungsfiktion eingetreten ist, darf der Lübecker Denkmalbehörde nicht vorgeworfen werden“, sagt Dr. Hermann Junghans. Foto: KEV/Archiv
Text-Nummer: 180583 Autor: CDU/red. vom 10.07.2026 um 15.31 Uhr
