100 Jahre Dr.-Carl-Böse-Stiftung: Hilfe für angehende Juristen

Lübeck: In der Hansestadt Lübeck wirkt eine Vielzahl bekannter Stiftungen. Die Dr.-Carl-Böse-Stiftung dürfte jedoch nur einem kleineren Teil der Bevölkerung, nämlich insbesondere dem juristischen Nachwuchs, bekannt sein.

Dr. Carl Böse bewohnte ein eigenes Haus in der Lübecker Innenstadt, wo er am 23. Dezember 1852 als Sohn der Fanny Böse, geb. Behn, und des späteren Lübecker Senators Dr. Johann Carl Böse geboren wurde und am 13. Dezember 1924 verstarb.

Nach dem Besuch des Katharineum zu Lübeck studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Leipzig, Göttingen und Bonn. Er promovierte 1877 an der Georg-August-Universität in Göttingen. Noch vor Vollendung des 25. Lebensjahres bewarb sich Dr. Carl Böse um die Zulassung zur Prüfung mit dem Ziel, in Lübeck eine Rechtspraxis betreiben zu dürfen. Er beendete das Prüfungsverfahren am 30. Juni 1877 und ließ sich zunächst im Elternhaus als Rechtsanwalt und Notar nieder. 1880 wurde Dr. Carl Böse vom Senat zunächst für zwei Jahre zum Stellvertreter (Substitut) des Staatsanwalts und „Staatsanwaltsgehilfen“ bestellt. Er behielt dabei seinen Beruf als Rechtsanwalt und Notar, was zu damaligen Zeiten noch möglich war. Seine Dienststelle war die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Lübeck.

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, Notar und Staatsanwalt gleichzeitig, zeigte Dr. Carl Böse wirtschaftliches Interesse. So war er bei der damaligen Spar- und Anleihe-Casse, einer Einrichtung der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit (heutige Sparkasse zu Lübeck), als Revisor und als Mitglied der Vorsteherschaft tätig.

Der Senat der Hansestadt Lübeck bestellte Dr. Carl Böse zudem zum stellvertretenden Staatskommissar bei der Hanseatischen Versicherungsanstalt für die Invaliden- und Altersversicherung, aus der sich später die Landesversicherungsanstalt Schleswig- Holstein entwickelte. Die nebenamtlichen Tätigkeiten von Dr. Carl Böse standen alle mehr oder weniger in Verbindung mit der Hansestadt Lübeck, was später Bedeutung für seine Stiftung erhielt.

1895 rückte Dr. Carl Böse an die Stelle des 1. Staatsanwalts auf (die Stelle ist vergleichbar mit der des heutigen Leitenden Oberstaatsanwalts).

Mit Wirkung vom 1. September 1901 schied Dr. Carl Böse wegen einer schweren Erkrankung aus dem Staatsdienst aus. Seit dieser Zeit lebte Dr. Carl Böse zurückgezogen in seinem elterlichen Haus, wo er mehrere Testamente verfasste und erstmals am 11. November 1922 die heute noch bestehende Dr.-Carl-Böse-Stiftung testamentarisch erwähnte. Die Stiftung sollte Nacherbe bzw. Ersatzerbe nach seiner Schwester sein.

Entgegen sonstiger Änderungen in seinen Testamenten blieb der Wunsch der Einrichtung einer Stiftung, verbunden mit dem Stiftungszweck, Stipendien an lübeckische Studierende der Rechtswissenschaft zu gewähren, bei Dr. Carl Böse unverändert bestehen.

Nach seinem Tod und Testamentseröffnung am 24. Dezember 1924 wurde die Dr.-Carl-Böse-Stiftung am 23. Juli 1926 vom Senat der Hansestadt Lübeck auf Antrag des Stiftungsamtes genehmigt. Wesentliche Bestandteile des Nachlasses von Dr. Carl Böse waren sein Grundstück in der Lübecker Innenstadt, sein Elternhaus und daneben Wertpapiere im Wert von ungefähr 26.000 Reichsmark.

Die Vorsteherschaft der Stiftung besteht nach der Regelung durch den Testamentsvollstrecker aus vier Juristen. Dabei handelt es sich um den jeweiligen Vorsitzenden der Justizkommission des Senates als Vorsitzendem der Vorsteherschaft, dem jeweiligen Landgerichtspräsidenten in Lübeck, dem jeweiligen Leitenden Oberstaatsanwalt in Lübeck und dem jeweiligen Vorsitzenden des Anwaltsvereins in Lübeck. Dies ist bis zum heutigen Tage nahezu unverändert so geblieben.

Das Stiftungsvermögen unterlag im Laufe der Zeit aufgrund der wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse erheblichen Veränderungen. Es trat eine Geldentwertung durch Inflation und Währungsreform ein und Dr. Carl Böses Elternhaus in der Lübecker Innenstadt wurde schließlich 1942 durch einen Bombenangriff der alliierten Streitkräfte zerstört. Dennoch gelang es der Vorsteherschaft immer wieder, das Stiftungsvermögen aufzubauen und zu vermehren, um den Stiftungszweck erfüllen zu können.

Maßgeblich für das Wirken der Stiftung ist heute die Satzung der Dr.-Carl-Böse-Stiftung in der Fassung des Beschlusses der Vorsteherschaft vom 25. Mai 2000. Nach wie vor ist der ausschließliche und unmittelbare Zweck der Dr.-Carl-Böse-Stiftung die Förderung der Ausbildung von Studierenden der Rechte sowie von Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, weshalb u. a. Stipendien an den genannten Personenkreis gewährt werden. Die Unterstützungsempfänger müssen aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage einer finanziellen Hilfe bedürfen und einer Unterstützung würdig sein, was über Zeugnisse bezüglich der Leistung und Befähigung nachzuweisen ist. Auch die Schaffung, Unterhaltung oder Unterstützung von Einrichtungen in Lübeck, die der Förderung des juristischen Nachwuchses dienen, sind Stiftungszweck.

Neben diesen Zwecken gewährt die Stiftung zur Förderung wissenschaftlicher Leistungen, die Studierende der Rechte sowie Rechtsreferendarinnen und -referendare erbringen, Zuschüsse zur Erstellung und Veröffentlichung von besonders anerkennenswerten Arbeiten. Die Unterstützungen können als Darlehen oder als sog. verlorene Zuschüsse (also ohne Rückzahlungspflicht) gewährt werden.

Die Rechtsreferendarinnen und -referendare, die in der Hansestadt Lübeck ihre Ausbildung beginnen, profitieren gerade heute, in Zeiten knapper öffentlicher Kassen, nicht nur unbeträchtlich von der finanziellen Unterstützung der Dr.-Carl-Böse-Stiftung und sind dankbar dafür. So werden umfangreiche Lernangebote hierüber finanziert. Erwähnt sei insbesondere ein kostenloser Klausurenkurs, in dem die Referendarinnen und Referendare bis zu zwei kostenlose und von Volljuristen bewertete Klausuren in der Woche schreiben können, um sich auf das zweite Staatsexamen vorzubereiten. Darüber hinaus wird das Unterrichtsangebot durch Lehrkräfte von Hochschulen bereichert. Die finanziellen Mittel der Dr.-Carl-Böse-Stiftung ermöglichen auch eine Verbesserung der Ausstattung der Schulungsräume der Justiz und die Anschaffung von Lehrmaterialien, insbesondere Rechtsliteratur, die den angehenden Juristinnen und Juristen leihweise zur Verfügung gestellt werden. Dr. Carl Böse, der Stifter, der seinerzeit weder einer politischen Partei angehörte noch aus einer erfolgreichen Unternehmerfamilie stammte, hat sich durch seine Entscheidung, den juristischen Nachwuchs fördern zu wollen, über seinen Tod hinaus ein Denkmal gesetzt, das es nach über 100 Jahren angemessen zu würdigen gilt.

Am 23. Juli 2026 besteht die Dr. Carl Böse Stiftung in Lübeck seit 100 Jahren. Foto: Stiftung

Am 23. Juli 2026 besteht die Dr. Carl Böse Stiftung in Lübeck seit 100 Jahren. Foto: Stiftung


Text-Nummer: 180669   Autor: Ralph Döpper   vom 19.07.2026 um 15.16 Uhr

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