Bartelsholz: Verbände haben Stellungnahmen abgegeben
Lübeck - Moisling: Der Naturschutzbeirat bei der Hansestadt Lübeck und die klageberechtigten Umweltverbände haben ihre Stellungnahmen zur zweiten Planänderung der 380-kV-Elbe-Lübeck-Leitung an die Planfeststellungsbehörde übergeben.Im Mittelpunkt steht die Forderung, den ökologisch besonders wertvollen Stadtwald Bartelsholz nicht zu überspannen, sondern die Leitung mit einer technisch und praktisch realisierbaren Waldumgehung zu führen, um Umweltschäden abzuwenden.
Nach Auffassung des Naturschutzbeirates werden in den aktuellen Planunterlagen wichtige rechtliche, naturschutzfachliche und klimaschutzbezogene Anforderungen nicht ausreichend berücksichtigt. Besonders kritisiert wird, dass die seit Langem vorgeschlagene Alternative einer Waldumgehung bislang nicht ernsthaft untersucht und in die Abwägung eingestellt wurde.
"Das Bartelsholz ist Teil des seit mehr als 30 Jahren ökologisch entwickelten Lübecker Stadtwaldes und erfüllt herausragende Funktionen für Biodiversität, Klimaschutz, CO₂-Speicherung, Wasserhaushalt, Naherholung und Gesundheit der Bevölkerung", so der Naturschutzbeirat. "Gerade in Schleswig-Holstein, dem waldärmsten Flächenland Deutschlands, komme dem Erhalt alter Wälder eine besondere Bedeutung zu."
"Niemand stellt den Ausbau der Stromnetze grundsätzlich infrage. Aber wenn sich ein ökologisch besonders wertvoller Wald mit einer einfach realisierbaren Trassenumgehung schützen lässt, dann muss diese Möglichkeit auch genutzt werden“, so Reinhard Degener, Jürgen Ibs und Joachim Schulz vom Naturschutzbeirat.
Der Naturschutzbeirat sieht erhebliche Defizite bei der Bewertung der Umweltauswirkungen. So werde der besondere Wert des Bartelsholzes durch pauschale bundesweite Einstufungen unterschätzt. Auch die klimarelevanten Funktionen des Waldes als langfristige CO₂-Senke sowie die Auswirkungen auf Boden, Wasserhaushalt und Biodiversität würden nach Auffassung des Beirates nicht ausreichend ermittelt und bewertet.
Zudem fehle bislang eine nachvollziehbare Untersuchung, warum die Waldüberspannung gegenüber der vorgeschlagenen Umgehung überhaupt die vorzugswürdige Lösung sein soll. "Weder Wirtschaftlichkeit noch technische Vorteile seien belastbar nachgewiesen", so der Beirat. Gleichzeitig würden vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft in Kauf genommen.
„Das Grundgesetz schützt sowohl den Klimaschutz als auch die Biodiversität. Beides gehört untrennbar zusammen. Technischer Klimaschutz darf nicht durch vermeidbare Schäden an den natürlichen CO₂-Senken erkauft werden.“
Nach Auffassung des Naturschutzbeirates verpflichtet das Vermeidungsgebot dazu, eine technisch machbare, zumutbare und naturverträglichere Alternative vorrangig umzusetzen und zumindest ernsthaft zu untersuchen. Das gesetzlich festgelegte öffentliche Interesse am Netzausbau rechtfertige zwar grundsätzlich das Vorhaben, ersetze aber nicht die Pflicht, die umweltverträglichste Trassenführung zu prüfen und letztlich auch zu wählen.
Kritisch bewertet wird außerdem die Annahme, dass der Verlust ökologisch hochwertiger Waldfunktionen des seit über 30 Jahren ökologisch und klimaschonend bewirtschafteten Waldes überhaupt durch geringe Neupflanzungen an anderer Stelle wirksam ausgeglichen werden könne. Ein jahrzehnte- bis jahrhundertealter Wald lasse sich weder kurzfristig ersetzen noch durch den Abbau technischer Anlagen kompensieren.
"Für die Lübecker hat der Stadtwald neben dem Klimaschutz und den überaus positiven Wirkungen auf das Arten- und Biotopspektrum (Biodiversität) vor allem eine wichtige Erholungsfunktion", betont der Beirat. "Dies sollte den Menschen in diesen schwierigen Zeiten nicht einfach auch noch genommen werden, um ein technisches Bauwerk in den Wald zu setzen, was ohne Not ein paar Meter entfernt am Wald vorbeigeführt werden kann," so Joachim Schulz.
Der Naturschutzbeirat fordert deshalb die Planfeststellungsbehörde auf,
die Waldumgehung vollständig zu untersuchen und ernsthaft in die Abwägung einzustellen,
den besonderen ökologischen und klimatischen Wert des Bartelsholzes angemessen zu bewerten,
die Auswirkungen auf Klimaschutz, CO₂-Senken, Biodiversität und Boden vollständig zu ermitteln,
sowie die Planunterlagen in wesentlichen Punkten nachbessern zu lassen, um eine rechtssichere Abwägung durch die Planfeststellungsbehörde zu ermöglichen.
„Wer heute unnötig alte Wälder schädigt, obwohl eine gleichwertige Alternative für die Planung vorhanden ist, handelt weder nachhaltig noch im Interesse kommender Generationen. Klimaschutz beginnt mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.“
Der Naturschutzbeirat betont ausdrücklich, dass er eine leistungsfähige Energiewende unterstützt. Voraussetzung sei jedoch, dass Netzausbau und Natur-, Klima- und Gesundheitsschutz gemeinsam gedacht und umgesetzt werden. Moderne Infrastruktur dürfe nicht auf vermeidbaren Schäden an besonders wertvollen Natur- und Klimaschutzflächen beruhen.

Der Naturschutzbeirat bei der Hansestadt Lübeck lehnt eine Überspannung des Bartelsholzes ab.
Text-Nummer: 180693 Autor: Naturschutzbeir./red. vom 15.07.2026 um 21.42 Uhr
