Behörden-Fehler: Denkmalpflege fordert höhere Gebühren nach
Lübeck: Wegen eines internen Versäumnisses müssen Eigentümer von Denkmälern in Lübeck mit geänderten Gebührenbescheiden rechnen. Eine bereits im Februar 2025 landesweit eingeführte Gebührenerhöhung für steuerliche Bescheinigungen wurde monatelang schlichtweg nicht angewendet. Am 19. August verschickt die Verwaltung nun die rückwirkend korrigierten Rechnungen.Für Bescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz gelten seit dem 1. Februar 2025 landesweit angepasste Verwaltungsgebühren. Die Gebühren wurden von bislang 0,25 Prozent der bescheinigten Summe (mindestens 25,00 Euro) auf 0,50 Prozent der bescheinigten Summe (mindestens 50,00 Euro) erhöht.
Im Rahmen einer standardmäßigen Überprüfung wurde festgestellt, dass es versäumt wurde, die geänderte Gebührenregelung in den für die Erteilung der Bescheinigung zuständigen Denkmalbehörden des Landes Schleswig-Holstein anzuwenden. Aus diesem Grund werden die Gebührenbescheide für die Hansestadt Lübeck für den Zeitraum vom 1. Februar 2025 bis zum 14. Juli 2026 entsprechend der geltenden Rechtslage korrigiert.
Die betroffenen Eigentümer werden hierzu vom Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck schriftlich informiert. Der Versand der Informationen und Änderungsbescheide erfolgt am 19. August 2026.
Der Bereich Archäologie und Denkmalpflege entschuldigt sich für das Versäumnis und die Unannehmlichkeiten.

Die betroffenen Eigentümer werden hierzu vom Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Hansestadt Lübeck schriftlich informiert. Foto: Archiv
Text-Nummer: 181041 Autor: Presseamt/red. vom 05.08.2026 um 14.51 Uhr

Kommentare zu diesem Text:
Hein Stockel
schrieb am 05.08.2026 um 15.22 Uhr:
Der neueste Behördenfehler kommt ausgerechnet aus der Denkmalpflege. Man könnte meinen, dort werde nicht nur Geschichte verwaltet, sondern auch alte Verwaltungstraditionen gepflegt – allen voran das Motto: **Erst Fehler machen, dann die Bürger zahlen lassen.**
Die Verwaltung verrechnet sich, übersieht etwas oder trifft fragwürdige Entscheidungen – und am Ende flattert den Betroffenen die Nachforderung ins Haus. So funktioniert in Lübeck offenbar das Verursacherprinzip: Der Verursacher bleibt verschont, der Bürger übernimmt die Rechnung.
Wer sich darüber wundert, sollte an den kostspieligen Verkehrsversuch in der Fackenburger Allee denken. Viel Steuergeld wurde investiert, am Ende blieb vor allem die Erkenntnis, dass man sich gründlich verkalkuliert hatte. Konsequenzen? Fehlanzeige.
Nun also die Denkmalpflege. Ausgerechnet eine Behörde, die Werte bewahren soll, liefert ein weiteres Beispiel dafür, wie man Vertrauen verspielt. Vielleicht sollte dort nicht nur auf den Erhalt historischer Gebäude geachtet werden, sondern auch auf den Erhalt einer soliden Verwaltungskultur.
Die Bürger dürfen jedenfalls hoffen, dass der nächste Denkmalschutz nicht das Denkmal für den **„Lübecker Behördenfehler“** wird – denn das hätte inzwischen durchaus das Zeug zum Kulturdenkmal.
andre klar
schrieb am 05.08.2026 um 22.48 Uhr:
Warum zahlen nicht die (...) Mitarbeiter der Denkmalbehörde für ihre eigenen offensichtlichen Fehler ?
Die Denkmalbehörde ist ja Teil der Lübecker Verwaltung und als solche (...) und die Lohnabschlüsse liegen trotz (...) immer im Topbereich in Deutschland, deutlich vor produktiv und effektiv arbeitenden Bereichen der Wirtschaft.
Gehry
schrieb am 06.08.2026 um 07.07 Uhr:
Es wundert mich, dass hier immer noch von einem Behördenfehler berichtet wird. Wenn die Arbeit liegen bleibt, damit eine städtisches Unternehmen den Denkmalschutz umgehen kann, sollte gründlich in eine ganz andere Richtung ermittelt werden. Aber es scheint sich so eine win-win-Situation zu ergeben: Denkmalschutz umgangen und höhrere Gebühren für den Bürger durchgedrückt - so wird in Lübeck Politik gemacht.
Verstehe
schrieb am 06.08.2026 um 12.11 Uhr:
Scheinbar kann jede Einrichtung immer höhere Gebühren verlangen, dem hilflosen Bürger bleibt nur übrig, ohne Chance auf erfolgreichen Widerspruch, zu zahlen.
Nicht sehr demokratisch.
Leserin
schrieb am 06.08.2026 um 16.11 Uhr:
Mal wieder typisch HL Live-Leser. Nur den halben Text verstehen und meckern.
Es handelt sich um landesweit angepasste Gebühren! Lübeck macht das nicht aus jucks... Schaut mal ins Einkommensteuergesetz.
Und außerdem Fehler können passieren. Ärgerlich aber ist jetzt nicht sooo brisant wie andere Themen in der Stadt.
Aber auch typisch HL Live. Ordentlich Stunk gegen die Lübecker Verwaltung verbreiten. Liest man sich den originalen Text auf der Stadtseite durch, sieht man, dass der Headliner wieder aus dem Kontext gezogen wurde...