Anwohner-Parken: Stadt verdreifacht die Gebühren
Lübeck: Die Stadt plant, ab 1. September 2026 die Gebühr für alle Bewohnerparkausweise von bisher 30,70 Euro auf 90,00 Euro pro Jahr zu erhöhen. Das entspricht nahezu einer Verdreifachung der Gebühren. Durch eine vom Land Schleswig-Holstein Anfang 2026 erlassene Verordnung werden die Kommunen berechtigt, eine Gebühr von bis zu 90 Euro jährlich festzulegen. Im Zuge dieser Möglichkeit hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck die Anpassung bereits empfohlen.
(")Ziel ist es, den veränderten rechtlichen, finanziellen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Mit dem Bericht zur Neufassung der Stadtverordnung über Parkgebühren in der Hansestadt Lübeck wurde bereits die immer weiter steigende Bedeutung von Parkraum beschrieben. In der Zusammenfassung stellt der öffentliche Straßenraum eine begrenzte und stark nachgefragte Ressource dar. Folgerichtig wird dieser Gedanke nun auch auf die Bewohnerparkplätze ausgeweitet.
Die Bereitstellung der Parkausweise, die Unterhaltung und Überwachung von Parkraum verursachen erhebliche Kosten. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Gebühren auf den neuen Höchstsatz erforderlich, um eine angemessene Kostendeckung zu gewährleisten. Außerdem kann auf diese Weise auch wieder ein besseres Verhältnis zu den Parkgebühren auf öffentlichen Parkplätzen und den Bewohnerparkgebühren hergestellt werden.
Auch nach der Anpassung der Jahresgebühr stellt das Bewohnerparkrecht eine gute Möglichkeit dar, Berechtigten bezahlbaren Parkraum zur Verfügung zu stellen.
Wie bisher beträgt die Laufzeit für einen Bewohnerparkausweis zwischen 1 und 3 Jahren. Eine längere Erteilung ist rechtlich nicht möglich.
Die Gebührenpflicht und damit die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Datum der zum Bewohnerparkausweis gehörenden Ausnahmegenehmigung. Verlängerungen von Bewohnerparkausweisen werden weiterhin wie bisher erst circa einen Monat vor Ablauf des bisher gültigen Parkausweises bearbeitet. Es wird daher darum gebeten, davon abzusehen, schon jetzt Verlängerungsanträge zu stellen, obwohl der bisherige Parkausweis über den September 2026 hinaus Gültigkeit hat. Diese Vorgehensweise würde auch nicht zu einer Ersparnis bei der Gebühr führen.(")