Mühlentor-Teller: Unterschriften-Endspurt direkt am Rathaus

Lübeck: Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Mühlentor-Kreisverkehrs geht mit deutlichem Rückenwind in die entscheidende Phase, berichtet die Initiative in einer Mitteilung. Und will nun ihre Aktivitäten verstärken. Die Initiative ruft die Lübecker dazu auf, das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift zu unterstützen. In dieser Woche stehen von Mittwoch bis Freitag jeweils von 10 bis 16 Uhr Infostände neben dem Rathaus in der Breiten Straße. Am Samstag ist der Infostand von 13 bis 18 Uhr besetzt.

Dazu schreibt die Initiative: „Interessierte aus allen Stadtteilen können sich dort über das Bürgerbegehren informieren, Unterschriftenlisten erhalten und bereits ausgefüllte Listen abgeben. Die Unterschriftenlisten liegen zusätzlich an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet aus. Weitere Informationen gibt es unter Telefon 0163-6352000 und auf der Internetseite www.ja-zum-muehlentorteller.de.

Das Bürgerbegehren richtet sich an alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Lübeck – ausdrücklich auch an Jugendliche ab 16 Jahren. Mit ihrer Unterschrift können sie ein Zeichen für demokratische Mitbestimmung und für den Erhalt des Mühlentor-Kreisverkehrs setzen. In den vergangenen zwei Monaten konnten bereits 6.500 Unterschriften gesammelt werden. Die Initiative bittet darum, ausgefüllte Unterschriftenlisten zeitnah zurückzusenden, da es für die weitere Planung wichtig ist, einen verlässlichen Überblick über die erreichte Zahl der Unterschriften zu haben.

Keine Verzögerung der Baumaßnahmen am Mühlentor durch das Bürgerbegehren
Der Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens, Detlev Stolzenberg, weist darauf hin, dass durch das Bürgerbegehren keine Verzögerungen der Baumaßnahme am Mühlentor zu erwarten sind: „Bei dem Beschluss der Bürgerschaft vom 28. Mai 2026 handelt es sich um einen Grundsatzbeschluss zum Neubau einer Kreuzung. Die konkreten Planungsleistungen müssen von der Stadt erst noch ausgeschrieben und zum Jahresende vergeben werden. Dieser Zeitplan lässt sich mit dem Ablauf des Bürgerbegehrens vereinbaren. Ziel ist es, die vollständigen Unterschriftenlisten spätestens im Herbst und damit noch vor der Vergabe der Planungsaufträge zu übergeben. Niemand muss deshalb befürchten, dass das Bürgerbegehren zu spät kommt oder infolge des Bürgerbegehrens doppelte Planungsleistungen erforderlich werden.“

Verkürzung der Frist zur Unterschriftensammlung entspricht nicht Gesetzesvorgaben
Aktuell beschäftigt die Frage der Fristsetzung für die Unterschriftensammlung die Beteiligten. Die Kommunalaufsicht vertritt bislang die Rechtsauffassung, dass die Unterschriftensammlung innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss der Stadtvertretung abgeschlossen werden müsse. Diese Rechtsauffassung wird durch die im Juli neu erschienene 19. Auflage des Kommentars zur Gemeindeordnung von Dehn/Wolf ausdrücklich infrage gestellt. Darin wird darauf hingewiesen, dass eine Verkürzung der gesetzlichen Frist für die Unterschriftensammlung auf drei Monate im Wortlaut der Gemeindeordnung gerade nicht vorgesehen ist. Der Gesetzgeber hat für Bürgerbegehren nach einem Beschluss der Stadtvertretung zwar eine Drei-Monats-Frist für die Einreichung des Bürgerbegehrens mit klar benannten Bestandteilen vorgesehen. Für die Sammlung der erforderlichen Unterschriften enthält das Gesetz jedoch eine eigenständige und ausdrücklich benannte Frist von sechs Monaten. Im Gesetz heißt es unmissverständlich: „Ein Bürgerbegehren muss von den Stimmberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterschrieben sein.“ Wenn der Gesetzgeber eine Verkürzung der Unterschriftensammlung auf drei Monate hätte anordnen wollen, hätte dies im Gesetz entsprechend festgelegt werden müssen. Gerade bei einem Instrument der unmittelbaren demokratischen Beteiligung müsse maßgeblich sein, was der Gesetzgeber tatsächlich geregelt habe. Die Initiative befindet sich hierzu mit der Kommunalaufsichtsbehörde in Abstimmung.
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Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Mühlentor-Kreisverkehrs geht mit deutlichem Rückenwind in die entscheidende Phase. Foto: STE/Archiv
Das Bürgerbegehren zum Erhalt des Mühlentor-Kreisverkehrs geht mit deutlichem Rückenwind in die entscheidende Phase. Foto: STE/Archiv

Text-Nummer: 181126    Autor: Inititative/red.    vom 11.8.2026 9.53 Uhr