Mietausfall durch Ganghaus-Verbot: Stadt auf 70.000 Euro verklagt

Lübeck - Innenstadt: Die juristische Dauerfehde um die Lübecker Ferienwohnungen in der Altstadt geht in die nächste Runde. Nachdem die Gerichte die städtischen Vermietungsverbote in den vergangenen Jahren für rechtswidrig erklärt haben (wir berichteten), geht es nun ums Geld: Am Landgericht Lübeck wurde eine Amtshaftungsklage eingereicht. Es geht um knapp 70.000 Euro.

Beim Aussprechen von Verboten sei die Stadt Lübeck immer sehr schnell gewesen, bei der Regulierung des entstandenen Schadens gehe sie nun jedoch „gerne auf Tauchfahrt“ – so lautet der schwere Vorwurf der Interessenvertretung der Ferienwohnungen Lübeck und Travemünde. Weil die Hansestadt sich weigere, für Einnahmeausfälle durch illegale Nutzungsuntersagungen freiwillig geradezustehen, müssten jetzt erneut die Gerichte entscheiden, so die Vermieter.

Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, wurde am Dienstag (11. August) offiziell Klage gegen die Hansestadt beim Landgericht Lübeck eingereicht. Ein betroffener Vermieter macht im Wege der Amtshaftung einen entgangenen Mietausfall in Höhe von exakt 69.084,05 Euro plus Zinsen und Anwaltskosten geltend. Ein vorheriger Schlichtungsversuch hat nicht stattgefunden – die Fronten gelten als verhärtet.

Im Jahr 2019 hatte die Stadtverwaltung rund 50 Nutzungsuntersagungen an Ferienhausvermieter in der Altstadt verschickt und damit die touristische Vermietung, insbesondere in den historischen Ganghäusern, untersagt. Fünf Jahre später, im Sommer 2024, kassierte die Stadt vor dem Verwaltungsgericht Schleswig eine krachende Niederlage. Die Richter erklärten die Verbote vollumfänglich für rechtswidrig. Auch eine anschließende Wohnraumschutzsatzung der Stadt fiel 2025 vor Gericht durch.

Obwohl die Rechtswidrigkeit der städtischen Maßnahmen damit gerichtlich verbrieft ist, bleibt die Verwaltung beim Thema Schadensersatz nach Auskunft der Vermieter bislang hart. Das Landgericht muss nun prüfen, ob die Stadtverwaltung bei den damaligen Verboten schuldhaft gehandelt hat und somit in die finanzielle Haftung genommen werden kann.

Für die Hansestadt könnte dieses Verfahren zu einem extrem teuren Präzedenzfall werden: Bislang klagt hier nur ein einziges Mitglied der Interessenvertretung. Sollte die Klage Erfolg haben und die restlichen der ehemals rund 50 betroffenen Vermieter mit ähnlichen Forderungen nachziehen, droht der Stadtkasse eine Klagewelle mit potenziell enormen Folgekosten.
Die touristische Vermietung in den Gassen der Lübecker Altstadt beschäftigt nach jahrelangem Streit jetzt auch das Landgericht. Die Vermieter wollen Schadensersatz. Für die Stadt könnte das teuer werden. Foto: Archiv/HN
Die touristische Vermietung in den Gassen der Lübecker Altstadt beschäftigt nach jahrelangem Streit jetzt auch das Landgericht. Die Vermieter wollen Schadensersatz. Für die Stadt könnte das teuer werden. Foto: Archiv/HN

Text-Nummer: 181150    Autor: IG FeWo/red.    vom 12.8.2026 14.57 Uhr