Lübecker Landtags-Abgeordnete gegen Alkohol für Minderjährige

Lübeck: Die Bundesregierung will das sogenannte „betreute Trinken“ aus dem Jugendschutzgesetz streichen. In einer aktuellen Mitteilung begrüßt die Lübecker Landtagsabgeordnete Dagmar Hildebrand (fachpolitische Sprecherin für Familie, Drogen und Sucht) dieses Vorhaben ausdrücklich. Sie sieht in der Abschaffung der völlig veralteten Regelung einen dringend notwendigen Schritt, um junge Menschen besser vor einer Verharmlosung von Alkohol und späteren Suchtgefahren zu schützen.

Wir veröffentlichen die Mitteilung von Dagmar Hildebrand im Wortlaut:

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Die Bundesregierung plant, das so genannte „betreute“ oder „begleitete“ Trinken abzuschaffen. Diese Regelung erlaubt es 14- und 15-Jährigen bislang, unter Aufsicht von Erwachsenen Alkohol in der Öffentlichkeit zu trinken.

Dazu erklärt die Landtagsabgeordnete Dagmar Hildebrand, fachpolitische Sprecherin für Familie, Drogen und Sucht: „Der Plan von Bundesfamilienministerin Karin Prien ist richtig und notwendig. Die bisherige Regelung, dass die Jugendlichen in Begleitung von Eltern oder Sorgeberechtigten in Restaurants oder Gaststätten Bier, Wein oder Sekt trinken dürfen, geht in die völlig falsche Richtung. Denn schließlich sollen junge Menschen nicht an den Alkohol herangeführt werden, sondern davon weg.

Das so genannte begleitete Trinken stammt aus dem Jahr 1952 und mutet aus heutiger Sicht geradezu aberwitzig an. Zu der damaligen Zeit war der Bier- und Weinkonsum im Alltag stark verbreitet und wurde gesellschaftlich als „normal“ angesehen. Mittlerweile wurde anhand wissenschaftlicher Studien klar, dass der frühe Kontakt den Konsum verharmlost und das Risiko für spätere Suchterkrankungen ansteigen lässt. Mit dem Entwurf der Bundesfamilienministerin wird dieses Thema jetzt ein für allemal abgeräumt. Das Streichen dieser Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz wird helfen, die Jugendlichen besser vor Gesundheitsgefahren zu bewahren.“
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„Die bisherige Regelung, dass die Jugendlichen in Begleitung von Eltern oder Sorgeberechtigten in Restaurants oder Gaststätten Bier, Wein oder Sekt trinken dürfen, geht in die völlig falsche Richtung“, meint Dagmar Hildebrand. Foto: Symbolbild/HN

„Die bisherige Regelung, dass die Jugendlichen in Begleitung von Eltern oder Sorgeberechtigten in Restaurants oder Gaststätten Bier, Wein oder Sekt trinken dürfen, geht in die völlig falsche Richtung“, meint Dagmar Hildebrand. Foto: Symbolbild/HN


Text-Nummer: 181271   Autor: Team Dagmar Hildebrand/r   vom 17.08.2026 um 14.27 Uhr

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