Eltern-Vertretung: Sechs Jahre Bearbeitungszeit für eine Anfrage
Lübeck: „Sechs Jahre nach einer im Jahr 2020 von der GAL gestellten Anfrage hat die Lübecker Verwaltung mit ihrer Antwort eine Übersicht zu Springerkräften bei den Kita-Trägern vorgelegt (VO/2020/09606 - 02)“, schreibt die Kreis- und Stadtelternvertretung (KEV/SEV) Lübeck in einer Mitteilung. Sie kritisiert neben der langen Bearbeitungszeit, dass ausgerechnet für die städtischen Kitas keine Angaben zur Zahl der Springerkräfte enthalten seien.Dazu erklärt die Kreis- und Stadtelternvertretung: („) Angesichts wiederholter Betreuungsausfälle und der Tatsache, dass Eltern laut Rückmeldungen mehrerer Träger zunehmend gebeten werden, Betreuungsengpässe durch eine Betreuung ihrer Kinder zu Hause aufzufangen, sieht die Elternvertretung weiterhin erheblichen Klärungs- und Handlungsbedarf.
Das Thema Springerkräfte ist für die KEV/SEV Lübeck seit Jahren von hoher Aktualität. Gerade in den vergangenen Monaten haben wiederholte Betreuungsausfälle in Kindertageseinrichtungen deutlich gemacht, wie wichtig funktionierende Vertretungsstrukturen für eine verlässliche Kindertagesbetreuung sind. Besonders die städtischen Kitas sind zuletzt durch zahlreiche Betreuungsausfälle aufgefallen.
Nach Informationen, die die Stadt Lübeck zuletzt aufgrund einer Anfrage einer Lübecker Mutter nach dem Informationsfreiheitsgesetz offengelegt hat, steht für alle städtischen Kitas in Lübeck zusammen derzeit lediglich eine Springerkraft zur Verfügung. Dies irritiert insbesondere deshalb, weil die Bürgerschaft bereits im November 2017 vier zusätzliche Springerkräfte für die städtischen Kitas beschlossen hatte.
Umso unverständlicher ist aus Sicht der KEV/SEV, dass die nun vorgelegte Übersicht in der Antwort auf die GAL-Anfrage für den städtischen Träger „Hansestadt Lübeck, Bereich 4.511" überhaupt keine Angaben zur Zahl der vorhandenen Springerkräfte enthält. Damit bleibt ausgerechnet für den Bereich, der über Springerkräfte verfügen müsste und derzeit besonders im Fokus der Diskussion um Betreuungsausfälle steht, eine zentrale Frage unbeantwortet.
„Die Daten für die Hansestadt Lübeck fehlen in dieser Übersicht komplett – und das, obwohl die Bürgerschaft im November 2017 vier weitere Springerkräfte für die städtischen Kitas beschlossen hatte. Wir erwarten auch hier eine Stellungnahme und nachhaltige Lösungen für die Familien", so Kristina Aberle, betroffene Mutter und beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss für die SEV.
Besonders kritisch bewertet die KEV/SEV die außerordentlich lange Bearbeitungszeit der Anfrage. Die Anfrage des ehemaligen Bürgerschaftsmitglieds Antje Jansen von der GAL stammt aus dem Jahr 2020 und wurde erst im Sommer 2026 beantwortet, obwohl die neue GAL-Bürgerschaftsabgeordnete Juleka Schulte-Ostermann der Verwaltung bereits 2024 mitgeteilt hatte, dass die Antwort weiterhin erbeten werde.
Nach einer Wartezeit von rund sechs Jahren haben sich die Rahmenbedingungen der Kindertagesbetreuung erheblich verändert – darunter die gesetzlichen Grundlagen, die Finanzierung und insbesondere die Personalsituation in den Kitas. Gerade bei einem Thema wie dem Personaleinsatz und der Zahl der Springerkräfte, das sich fortlaufend verändert, ist eine zeitnahe Beantwortung politischer Anfragen notwendig. Nur so können die gewonnenen Informationen für die politische Arbeit, einschließlich der jährlichen Haushaltsbeschlüsse, und für die Interessenvertretung der Eltern tatsächlich genutzt werden.
„Derart ungenaue Antworten und lange Antwortzeiten erschweren unsere Arbeit erheblich. Eltern sind in der Regel nicht sechs Jahre am Stück in der KEV/SEV tätig. Gleichzeitig müssen wir neben den aktuellen Themen auch noch offene Anfragen in Verbindung mit Bürgerschaftsbeschlüssen der vergangenen zehn Jahre im Blick behalten. Das ist im Ehrenamt kaum zu schaffen", kritisiert Elisabeth Plesmann, Co-Vorsitzende der KEV Lübeck.
Besonders alarmierend ist aus Sicht der KEV/SEV zudem, dass die Rückmeldungen der Kita-Träger deutlich machen, wie häufig Betreuungsausfälle und personelle Engpässe inzwischen durch die Mithilfe der Eltern abgefedert werden. Mehrere Träger berichten in der Anlage zur Verwaltungsantwort, dass Eltern gebeten wurden, ihre Kinder freiwillig zu Hause zu betreuen, um eine Schließung oder weitere Einschränkungen des Betriebs zu vermeiden. In anderen Fällen wurde eine Notbetreuung angeboten oder die Unterstützung der Eltern ausdrücklich als Voraussetzung dafür beschrieben, den Betrieb aufrechterhalten zu können.
„Ich bin schockiert darüber, wie viele Kita-Träger angeben, dass sie auf die Mithilfe von Eltern angewiesen sind, die ihre Kinder in Notsituationen zu Hause betreuen. Das trifft in der Regel Mütter, die so nicht verlässlich in den Beruf zurückkehren können oder niemals über eine geringe Teilzeitbeschäftigung hinauskommen. Das ist eine sehr belastende Situation – psychisch und wirtschaftlich", führt Elisabeth Plesmann weiter aus.
Aus Sicht der KEV/SEV darf die Verlässlichkeit der Kindertagesbetreuung nicht davon abhängen, ob Eltern kurzfristig ihre beruflichen Verpflichtungen zurückstellen können oder über ausreichende private Ressourcen verfügen, um ihre Kinder selbst zu betreuen. Wiederkehrende kurzfristige Betreuungsausfälle können zugleich für Kinder problematisch sein, da dadurch die Kontinuität in der Betreuung und insbesondere in der damit verbundenen Beziehungsarbeit nicht gewährleistet ist.
Besonders belastend ist die Situation für Eltern, die keine flexiblen Arbeitszeiten haben, keine alternative Betreuung organisieren können oder deren berufliche Entwicklung durch wiederholte Betreuungsausfälle dauerhaft eingeschränkt wird. Das gilt ebenso für Familien, die aus gesundheitlichen oder anderen privaten Gründen auf eine verlässliche Betreuung angewiesen sind.
Die aktuelle Diskussion um Betreuungsausfälle zeigt aus Sicht der KEV/SEV, dass Springerkräfte und verlässliche Vertretungsstrukturen keine nebensächliche Personalfrage sind. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, Betreuungsausfälle zu vermeiden, die Kontinuität der Betreuung für Kinder zu sichern und Familien eine verlässliche Kindertagesbetreuung zu ermöglichen.
Daher besteht weiterhin erheblicher Klärungsbedarf – insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Ausstattung der städtischen Kitas mit Springerkräften und der Frage, wie die im Bürgerschaftsbeschluss von 2017 vorgesehenen zusätzlichen Vertretungskapazitäten umgesetzt wurden.
Darüber hinaus müssen nachhaltige Lösungen entwickelt werden, die verhindern, dass die Folgen struktureller Personalengpässe regelmäßig auf Familien verlagert werden.
Die KEV/SEV Lübeck wird das Thema Springerkräfte daher weiterverfolgen und erwartet von der Verwaltung künftig vollständige, nachvollziehbare und zeitnah vorgelegte Informationen und Antworten auf Anfragen der KEV/SEV sowie der Politik zu den personellen Vertretungsstrukturen aller Kita-Träger.
Gleichzeitig erwartet die KEV/SEV konkrete Maßnahmen, um die Betreuungssicherheit in den Lübecker Kindertageseinrichtungen nachhaltig zu verbessern und Betreuungsausfälle wirksam zu reduzieren. („)

Die Kreis- und Stadtelternvertretung kritisiert die lange Bearbeitungszeit von sechs Jahren. Foto: Symbolbild
Text-Nummer: 181373 Autor: Kreiseltern/red. vom 23.08.2026 um 09.26 Uhr
