E-Scooter-Fahrerin lebensgefährlich verletzt
Lübeck - Innenstadt: In der Nacht zu Sonntag (30.08.2026) stürzte eine 29 Jahre alte Frau im Bereich der Lübecker Innenstadt mit einem E‑Scooter und zog sich dabei lebensgefährliche Verletzungen zu. Ersten Erkenntnissen nach fuhr sie in der abschüssigen Holstenstraße ohne Fremdeinwirkung gegen eine Baustellenbake und kam dadurch zu Fall. Einsatzkräfte des Rettungsdienstes brachten die Lübeckerin zur weiteren Versorgung in ein Krankenhaus.
Die Beamten des 1. Polizeireviers übernahmen die Verkehrsunfallaufnahme. Es besteht der Anfangsverdacht, dass der private E-Scooter der Frau nicht versichert und nicht zugelassen ist. Zur weiteren Prüfung wurde das Fahrzeug sichergestellt.
Kommentare zu diesem Text (4):
Harry
schrieb am 31.8.2026 13.55 Uhr:
Es sollte sowohl für Fahrradfahrer, als auch Rollerfahrer eine Helmpflicht bestehen. Ich selbst habe einen Sturz hinter mir und zum Glück einen Helm getragen.
Tatsächlich gehörte ich zu dem "Design vor Vernunft"-Lager. Das ich an jenem Abend einen Helm aufgesetzt habe, war pures Glück. Hätte ich es nicht getan, hätte meine Stirn im freien Fall ungeschützt den Asphalt geküsst. Ob ich danach wieder aufgestanden wäre, ist sehr unwahrscheinlich.
Daher sollten solche Stürze eine Mahnung an alle Zweiradfahrer im Straßenverkehr sein: setzt einen Helm auf!
Dem Unfallopfer wünsche ich alles Gute und hoffentlich eine schnelle Genesung.
Susi21
schrieb am 31.8.2026 14.36 Uhr:
Ich glaube, dass der E-Scooter nicht versichert war, ist wohl zweitrangig und verursachte nicht den Unfall. In erster Linie geht es um die schwerverletzte Frau! Gute Besserung!
Klauser
schrieb am 31.8.2026 22.04 Uhr:
Dass der Roller nicht versichert ist, gehört zur Berichterstattung nun einmal dazu, denn das ist kein Kavaliersdelikt.Ausserdem hatte der Roller keine Zulassung.
(...)
Der Fahrerin alles Gute!
Oliver
schrieb am 1.9.2026 9.20 Uhr:
@Klauser:
Der Scooter hatte keine Zulassung, WEIL der nicht versichert war.
Wäre die Zulassung wegen eines anderen Grundes erloschen, beispielsweise durch das Entdrosseln der Höchstgeschwindigkeit, wäre dies im Beitrag auch erwähnt worden.
In der Regel sollten alle Scooter, die in Deutschland verkauft werden auch eine Straßenzulassung besitzen, das ist aber nicht die "Zulassung" im Sinne von "ist versichert und hat ein Kennzeichen".